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Windrad im Wald. [Foto: cpm]

Erörterungstermin zur UVP in Hürtgenwald-Peterberg: Beobachtungen eines Zuhörers

Hürtgenwald: Der Erörterungstermin des Kreises Düren zu der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der geplanten Windenergiezone, Am Peterberg, in Hürtgenwald-Raffelsbrand (Eifelon berichtete) fand mit Gutachtern und Einwendern im Rathaus in Hürtgenwald am 30. August statt.

Der Kreis hatte die von verschiedenen Betroffenen kritisierten Punkte an den fünf, bis zu 207 Meter hohen Windanlagen, die im Wald an den Hängen des Peterbachtals und des Kalltals geplant sind, in einer Power-Point-Präsentation zusammengefasst.

Breiten Raum nahm die Stellungnahme der Naturschutzverbände ein. Die Verbände kritisierten, dass die Gutachten zur Fauna lückenhaft seien und ein durch mehrere unabhängige Naturschutzexperten nachgewiesener Uhu-Brutplatz im Umkreis der geplanten Windanlagen WEA4 und WEA5 vom Gutachter des Baubewerbers übersehen worden sei.

Die Ausführungen der Naturschutzverbände zu Windenergiezone Peterberg:

http://www.bund-dueren.de/uploads/media/BUND_Dueren_2017_07_19_BImSch_WEA_Peterberg_Juli_2017.pdf

Hier sieht der BUND die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis in der Pflicht, den Beobachtungen der Biologischen Stationen Stolberg und Düren nachzugehen und eine Raumnutzungsanalyse für das seit 2013 bekannte Uhu-Vorkommen im Tiefenbachtal nachzufordern. Sollte der Kreis den Naturschutz ernstnehmen, könnte das auch das Aus für zwei der fünf geplanten Windräder bedeuten.

Die Liste der Kritikpunkte ist lang und umfasst auch die bereits zu dem Projekt im Vorfeld abgegebenen drei Stellungnahmen aus dem Bebauungsplanverfahren.

Die Naturschutzverbände halten daher die Bedenken zur Windkraftkonzentrationszone ‚Am Peterberg‘ und zu den hier geplanten Windrädern vollinhaltlich aufrecht. Die Gegenargumente des Planungsbüros und die Abwägung der Verwaltung sind für uns nicht nachvollziehbar. Es ist zudem offensichtlich, dass die Verwaltung unsere Bedenken gegen die fachlichen Mängel der Kartierung nicht sorgfältig im Detail geprüft hat. […] Wir halten es daher für unerlässlich, die Artenschutzprüfung (ASP) nachzubessern und naturschutzfachliche Mängel in den vorliegenden Unterlagen zu beseitigen,

fordern die Naturschutz-Verbände von den Genehmigungsbehörden des Kreises Düren.

EIFELON hat mehrere der anwesenden Zuhörer nach ihrem Eindruck von diesem Erörterungstermin gefragt und sie gebeten, ihre Einschätzungen zu dem Verfahrensablauf zu Papier zu bringen.

Stellvertretend, die Eindrücke eines anwesenden Anliegers (Name der Redaktion bekannt):

Zur Situation: Gebaut werden sollen, in Hürtgenwald, Am Peterberg, fünf 3000kW Windenergie-Anlagen, mit einer Höhe von je 207 Metern, mit einem durchschnittlichen Schallpegel von ca. 106 dB, vergleichbar einem Kampfflugzeug, in der Entfernung von 420(!) bis 728 Meter zur Wohnbebauung. […] Fehlen durften natürlich nicht die Verfasser der zweifelhaften Gutachten zur optischen Bedrängung (Schattenwurf) Herr Mohr und des Artenschutzes Herr Fehr. Im Wesentlichen waren diese Gutachter Ziel der Kritik.

Wer im Gutachten zum Schattenwurf einer gehbehinderten, älteren Dame vorschlägt, ihr Mobiliar neu zu konfigurieren, um der Belästigung vor dem Fenster zu entgehen, musste damit rechnen, das dazu Zweifel an der Solidität dieser Expertise geübt wird.

Dass ein Landwirt, bei seiner Arbeit, über den gesamten Tag hinweg dem Schattenwurf der Windräder ausgesetzt ist, rührt weder Gutachter noch Kreisvertreter.

Emotional war die Schilderung eines Infraschall-Geplagten, der in seinen Ausführungen seine Verzweiflung mitteilte, mit dem Infraschall mehr übel als wohl, leben zu müssen.

Profit lässt eben keine Empathie zu. Wie nicht anders zu erwarten, gab es dazu natürlich ein Konglomerat an Gesetzen, Vorgaben, Gerichtsurteilen etc., die bei gefälliger Auslegung durch den Gutachter und den Kreis, alles Rechtens erscheinen lassen.

Das vorgelegte Artenschutzgutachten wurde von der Vertreterin des BUND, im wahrsten Sinne des Wortes, zerpflückt, so, dass es der stellvertretenden Leiterin der Umweltamtes, als Moderatorin, offensichtlich peinlich wurde und sie versuchte die Gegenrede abzubrechen. Die Argumentation des Artenschutz-Gutachters schien auch aus ihrer Sicht auf wackligen Füssen zu stehen, hatte doch der gleiche Gutachter bereits in einem Gutachten zu Windanlagen in Aldenhofen einen Uhubrutplatz ‚übersehen‘.

Von dieser Pro-Forma-Veranstaltung positive Ergebnisse im Sinne der Fauna und der Menschen zu erwarten, scheint illusorisch und wird den Kreis Düren, in seiner positiven Einstellung zur Genehmigung der Windräder, wohl nicht beeinflussen. Die Technokratisierung wird mit administrativer und rechtlicher Unterstützung  wieder einmal den Sieg über Mensch und Natur erringen. Oder ist dieses ganze Verfahren einfach der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Kreis und Gemeinde geschuldet?

Alle, dem Kreis Düren von der Firma REA GmbH, Düren, vorgelegten Gutachten zur Genehmigung der Windenergiezone „Peterberg“ zum Nachlesen:

http://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/66/oeffverfahren66/WP_Petersberg.php

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz (aarhus konvention):

Erörterungstermin: Das Vorhaben sowie die Einwendungen werden unter Vorsitz der Genehmigungsbehörde auf einer gemeinsamen Versammlung von Einwendern, Betreiber und Fachbehörden und/oder betroffener Gemeinde erörtert. Der Erörterungstermin im immissionsschutzrechtlichen Verfahren ist gemäß 9. BImSch-Verordnung öffentlich. […] Rederecht haben stets alle Einwender sowie die jeweiligen Rechts- und Sachbeistände.  Der Versammlungsleiter bestimmt, wie der Erörterungstermin im Einzelnen abläuft, wer Rederecht bekommt und wie die Tagesordnung abgearbeitet wird. Einwender können Anträge zur Tagesordnung stellen. Je nach Versammlungsleiter müssen die Anträge mündlich oder schriftlich gestellt werden.

Am Erörterungstermin werden weitere Fachleute teilnehmen: Diese sind neben Bürgern auch Bürgerinitiativen, Umwelt- und Naturschutzverbände, Landes- und Kommunalpolitiker, benachbarte Gemeinden, Firmen mit Anwälten und Gutachtern, Betriebsräte und Eigentümer von Nachbargrundstücken sowie die Medienvertreter. Die Teilnahme ist für Einwender keine Pflicht. Bei Nichtteilnahme wird der Einspruch nicht ungültig, er wird auch bei Abwesenheit erörtert.

9.9.2017PolitikHürtgenwald0 Kommentare cpm

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