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Der LEP-Entwurf 2018 in der Bürger-Beteiligung

Eifel: Seit 7. Mai läuft die Frist, sich zum Entwurf des geänderten Landesentwicklungsplans 2018 (LEP 2018) der CDU-FDP Landesregierung zu äußern. Bis zum 15. Juli 2018 haben die Bürgerinnen und Bürger des Landes und angrenzender Gebiete, sowie alle in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Änderung des LEP NRW abzugeben.

Um die Auswertung der Stellungnahmen zu erleichtern, ersucht die Landesregierung darum, die Anmerkungen und Anregungen an die Landesplanungsbehörde über das hierfür eingerichtete Online-Verfahren oder per Mail an .de zu senden. Nähere Informationen auch unter: Die Seite zur Onlinebeteiligung.

Die von der Landesregierung am 17. April 2018 beschlossenen Änderungen am Entwurf des LEP NRW 2018 werden in einer dreispaltigen Tabelle wiedergegeben. In der linken Spalte ist der Text des gültigen LEP enthalten; in der mittleren Spalte stehen die geänderten Texte und in der rechten Spalte sind fallweise der Anlass bzw. die Begründung der Änderung angegeben.

Die Passagen mit geänderten Zielen und Grundsätzen, zu denen die erneute Beteiligung durchgeführt wird, sind durch Unterstreichungen hervorgehoben. Streichungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext sind in der linken Spalte entsprechend kenntlich gemacht.

Der LEP Entwurfstext 2018

Die Stellungnahmen sollen nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens auf der Internetseite der Landesplanungsbehörde veröffentlicht werden.

Die Landesregierung setzt damit die, in ihrem Koalitionsvertrag beschlossenen Aussagen in eine gesetzliche Änderung des vielkritisierten Landesentwicklungsplans der rot-grünen Landesregierung um. Schwerpunkte sind dabei die ländlichen Räume: Hier sollen die massiv eingeschränkten Entwicklungschancen, durch den rot-grünen LEP, für den ländlichen Raum „entfesselt“ werden.

Auch der abnehmenden Akzeptanz der Bürger beim massiven Ausbau der Windenergie soll der LEP- Entwurf begegnen. Die Verpflichtung im Landesentwicklungsplan zur Ausweisung von Windvorrangzonen wird ebenso, wie die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald, aufgehoben.

Der Abstand von Windanlagen zur Wohnbebauung wird im LEP-Entwurf ebenfalls genannt:

10.2-3 Grundsatz Abstand von Bereichen/Flächen von Windenergieanlagen: Bei der planerischen Steuerung von Windenergieanlagen in Regionalplänen und in kommunalen Flächennutzungsplänen soll zu Allgemeinen Siedlungsbereichen und zu Wohnbauflächen den örtlichen Verhältnissen angemessen ein planerischer Vorsorgeabstand eingehalten werden. Hierbei ist ein Abstand von 1500 Metern zu allgemeinen und reinen Wohngebieten vorzusehen. Dies gilt nicht für den Ersatz von Altanlagen (Repowering).“

Allerdings kritisieren Bürgerinitiativen bereits jetzt die gewählte Formulierung: Es wird beanstandet, es sei hier kein „Ziel“ im LEP genannt, sondern es werde nur von einem „Grundsatz“ gesprochen. Ein „Ziel“ im LEP formuliert eine verbindliche Vorgabe, ein „Grundsatz“ stellt eine Empfehlung dar – an die man sich halten könne oder auch nicht…

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Formulierung: „Hierbei ist ein Abstand von 1500 Metern zu allgemeinen und reinen Wohngebieten vorzusehen.“ Wie sieht das in den ländlichen Regionen, die von zu nahe an der Wohnbebauung errichteten Windanlagen bedrängt werden, mit der Bauwidmung aus? Die meisten Dörfer haben keine „reinen und allgemeine Wohngebiete“. Üblicherweise werden auf dem Land „Mischgebiete“ ausgewiesen, da ansonsten keine landwirtschaftlichen Betriebe im Dorfverbund angesiedelt sein könnten. Insofern geht hier also die geplante „Entlastung der Landbevölkerung“ völlig an der Realität vorbei.

Auch die Formulierung: „Dies gilt nicht für den Ersatz von Altanlagen (Repowering)“, erzeugt nur Kopfschütteln. Mit einer repowerten Anlage von 230 Metern oder höher könne also der Projektierer künftig, ohne sich um die 1500 Meter kümmern zu müssen auf den alten Abstände der entsorgten 70 Meter-Wind-Anlagen bauen?

In den Ausführungen zu „Zu 10.2-2 Vorranggebiete für die Windenergienutzung“ kann man lesen:

In den Regionalplänen können Vorranggebiete für die Windenergienutzung festgelegt werden. Durch die Festlegung von Vorranggebieten in den Regionalplänen wird der Ausbau der Windenergienutzung gefördert, in dem besonders geeignete Standorte raumordnerisch gesichert und von entgegenstehenden Nutzungen frei gehalten werden.

Also gibt es weiterhin ein Diktat der Bezirksregierungen, wo in den Regionalplänen Windenergiezonen ausgewiesen werden können? Wo bleibt da die angeblich geförderte kommunale Eigenständigkeit, wenn die Bezirksregierung über die Regionalpläne weiterhin bestimmen kann, wo überregionale Wind-Konzentrationszonen ausgewiesen werden?

Auch auf die nicht geänderten Passagen des rot-grünen LEP sollten die kritischen Leser ein Auge werfen:

1.4 Natur, erneuerbare Ressourcen und Klima schützen

Klimaschutzziele umsetzen: Die konsequente Nutzung der erneuerbaren Energien stellt eine tragende Säule der nordrhein-westfälischen Klimaschutzpolitik dar. Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen macht Nordrhein-Westfalen weniger abhängig von Energieimporten und trägt maßgeblich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Die Energieerzeugung soll daher auf einen stetig steigenden Anteil erneuerbarer Energien umgestellt werden. Dabei spielt die Windenergie eine tragende Rolle, ohne deren Ausbau die nordrhein-westfälischen Klimaschutzziele nicht erreicht werden können. Der Anteil der Windenergie an der Stromversorgung soll daher auf mindestens 15 % bis 2020 ausgebaut werden.

Das steht so im alten, aber auch im neuen LEP. Wobei sich mittlerweile alle ernsthaften Experten einig sind, dass sowohl die Klimaziele bis 2020 nicht zu erreichen sind und auch Windenergie keinen relevanten Beitrag zur sicheren Stromversorgung leisten kann. Auch mit der Einsparung der „Treibhausgasemissionen“ durch Windenergie hat es bis jetzt nicht geklappt. Insofern sollte die Landesregierung vielleicht nochmal den gesamten Landesplan überarbeiten, bevor hier in einer neuen Fassung Dinge stehen, die einfach nicht der nachgewiesenen Realität entsprechen. Der LEP von 2016 in Originalfassung

11.5.2018PolitikEifel0 Kommentare cpm

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