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Mit Fug und Recht: Das Maskottchenrennen

Eifel: Manchmal muss sich unsere Justiz mit kuriosen Fällen beschäftigen. So auch ganz aktuell das Landgericht Köln.

Geklagt hatte das Maskottchen „Lauzi“, seines Zeichens Vereinsmaskottchen des Fußballvereins von Energie Cottbus. „Lauzi“ war bei einer Eventveranstaltung in der Kölner Lanxess Arena vor großem Publikum gestürzt und wollte nun vom Veranstalter ein Schmerzensgeld von mindestens 35.000,00 Euro.

Viele werden sich noch an die Jux-Veranstaltungen von Stefan Raab erinnern, der Prominente mal vom Zehn-Meter-Turm springen ließ oder sie mit einem Wok durch die Eisbahn schickte. Alles nicht ganz ungefährlich. Im Mai 2015 richtete Stefan Raab in der Kölnarena erstmalig den Deutschen Eisfußball Pokal, kurz DEFB, aus. Fußballmannschaften traten unter dem Namen echter Vereinsnamen auf der Eisfläche gegeneinander an, in der Spielpause fand dann ein sogenanntes Maskottchenrennen statt. Die Vereinsmaskottchen sollten wetteifernd eine Runde um das Eis drehen. Die Regeln sahen vor, dass weder Spikes noch sonstige Rutschhemmer getragen werden durften. Die Teilnehmer durften Schutzkleidung tragen, Bedingung war hier allerdings, dass sie diese unter ihrem Kostüm anlegten.

Bei „Lauzi“ war dies aufgrund der Enge seines Kostüms ein Problem. Die Schutzkleidung passte nicht. Mutig stürzte er sich ohne besonderen Schutz in das Rennen und machte sich gleich mehrfach „lang“, wie es im Urteil hieß. Der Maskottchendarsteller erlitt Verletzungen am Daumen und im Gesicht und nahm hierfür nun den Veranstalter in Haftung. Dieser Meinung konnte das Landgericht Köln wenig abgewinnen.

Der Kläger kannte die Gefahren und hätte sich schützen können (LG Köln, Urteil vom 16.01.2017 – 20 O 258/16)

Wer in Kenntnis der Umstände und des Risikos an einer solchen Veranstaltung teilnimmt, kann dem Veranstalter dann, wenn sich gerade dieses Risiko verwirklicht, keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorwerfen, so das Landgericht. Das Maskottchen musste also auch vor Gericht eine Niederlage einstecken.

So klar und vielleicht auch lustig dieser Fall auf den ersten Blick erscheint, in unserem Alltag begegnen wir oft genug solchen nicht ungefährlichen Juxsituationen, denen ein Risiko anhaftet, welches wir dann allerdings der guten Gaudi halber ausblenden. Jeder, der an einer solchen Gaudiveranstaltung teilnimmt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dies auf eigenes Risiko passiert. Auch bei schwersten Unfällen wird eine Inhaftungnahme anderer vor Gericht wenig Chancen haben.

Gunther Lorbach

www.rechtsanwalt-dueren.com

17.2.2017LebenEifel0 Kommentare Gast Autor

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