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Mit Fug und Recht: Einer gegen den deutschen Profifußball

Eifel: Üblicherweise berichte ich in dieser Kolumne über bereits ergangene Entscheidungen der Gerichte. Diesmal möchte ich ausnahmsweise einmal den Blick nach vorne richten, denn eine höchstrichterliche Entscheidung könnte den deutschen Profifußball komplett ins Wanken bringen.

Am 16. Januar 2018 verhandelt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über die Klage des ehemaligen Bundesliga-Torwart Heinz Müller gegen seinen Ex-Klub FSV Mainz 05. Als Profifußballer hatte er von seinem Klub nur zeitlich befristete Verträge erhalten und sein letzter Vertrag war nach einer Verletzung von seinem Verein nicht verlängert worden.

Zeitlich befristete Verträge sind in einem Arbeitsverhältnis aber nicht nach Belieben möglich. Grundsätzlich gibt es nach dem Gesetz nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder für die Befristung muss ein gesetzlich gestatteter Sachgrund vorliegen.

Die gesetzliche zulässige Befristungsdauer von zwei Jahren war bei dem Torwart jedoch bereits um einige Jahre überschritten und so besann sich Heinz Müller seiner Arbeitnehmereigenschaft und klagte vor dem Arbeitsgericht Mainz gegen die Beendigung seines Vertrages. Natürlich wehrte sich sein Verein vehement gegen diese Klage und berief sich darauf, dass auch die Eigenart der Arbeitsleistung ein gesetzlich zulässiger Befristungsgrund sei.

Das Arbeitsgericht Mainz hatte zur Überraschung vieler der Klage des Spielers im Jahre 2015 stattgegeben. Auf die Berufung des FSV Mainz hob das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz dieses Urteil auf. Nach Meinung des Berufungsgerichtes sei der Profifußball ein besonderer Bereich mit vielen Eigenarten, bei dem auch die Spieler die Befristung wollen, um nach dem Ablauf der Verträge beispielsweise höhere Gehälter oder Ablösesummen heraushandeln zu können. Hiergegen zog Müller in die Revision vor das Bundesarbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit schon Klagen von Künstlern wie beispielsweise Musikern, aber auch Klagen von Schauspielern abgewiesen und hier stets auf die Besonderheiten und Eigenarten des jeweiligen Mediums hingewiesen. Kein Zuschauer will tagein und tagaus immer nur denselben Schauspieler sehen. Aber gilt das auch für den deutschen Fußball? Ist es dem Zuschauer eines Fußballspieles nicht völlig egal, wer das Tor hütet, Hauptsache der Torwart hält die Hütte sauber?

Was auf den ersten Blick so einfach klingt, ist bei genauerer juristischer Betrachtungsweise hoch spannend. Eine sichere Prognose, wie das Bundesarbeitsgericht entscheiden wird, gibt es daher nicht. Sicher ist nur: Wenn Heinz Müller mit seiner Klage gewinnt, wird der deutsche Profifußball erheblich durcheinander gewirbelt.

Gunther Lorbach
www.rechtsanwalt-dueren.com

12.1.2018LebenEifel0 Kommentare Gast Autor

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