EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Teure Straßensanierung in Schleiden: Die Bürger fürchten um ihre Alterssicherung. [Foto: Lydia Schumacher]

Straße schick – Häuschen weg?

Schleiden: In der letzten Ratssitzung vor den Ferien kam – anders als zu erwarten – keine richtige Urlaubsstimmung auf. Eine Abordnung der neuen Bürgerinitiative „Schöne Straßen an leeren Häusern – nein danke!“ (BI) erwartete die Ratsvertreter, um gegen die überzogenen Umlagegebühren bei der Erneuerung der Straßen und der Kanalisation im Stadtgebiet zu protestieren. Im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung am 13. Juli sollte über die Auftragsvergabe für die Kanal- und Straßensanierung in der Maisbergstraße in Gemünd entschieden werden.

Die Bürger sind aufgebracht. Der „Masterplan Straßensanierung“ mit den von der Stadt veranschlagten Anliegerbeiträgen treibe die betroffenen Bewohner in den wirtschaftlichen Ruin, argumentiert man in der BI. Während in anderen Regionen die Anliegerbeteiligung aufgehoben würde, hätte der Rat in Schleiden vor der Sanierungsplanung gerade eine satte prozentuale Erhöhung der umlagefähigen Kosten beschlossen und die Beiträge für die Anlieger noch schnell von 50 auf 65 Prozent hochgesetzt. Zusätzlich wurde – nur ein Jahr später – die zur Beitragserhebung herangezogene Grundstücksfläche vergrößert.

Erst im Juni hatte der Haupt- und Finanzausschuss einen Antrag der SPD zur Beratung auf dem Tisch, in dem auf die unhaltbare Kostenbelastung der Anlieger hingewiesen und eine Absenkung der Anliegerbeiträge auf den Satz von 50 Prozent gefordert wurde. Diese Antrag hat der Ausschuss auf die Stadtratssitzung zur Haushaltsplanung im Herbst vertagt.

https://www.sitzungsdienst-schleiden.de/bi2/vo020.asp?VOLFDNR=1419

Nun schnell, noch vor der Sommerpause mit der Auftragsvergabe an eine Baufirma bei der Gemünder Maisbergstraße vollendete Tatsachen schaffen zu wollen, kam bei den Bürgern gar nicht gut an.

„Das dürfen wir nicht mehr hinnehmen, denn diese Belastung kann den Anliegern und damit unseren betroffenen Mitstreitern das Haus kosten, wenn sie sich nicht in der Lage sehen, die fünfstellige Forderung der Stadt binnen Monatsfrist zu begleichen

argumentiert die Initiative. Es sei auch nicht zu verstehen, dass sich die Stadt mit dieser Haltung jetzt die Sozialfälle von morgen schaffe.

Ziel der Bürgerinitiative sei es, ein Umdenken bei den Anliegerbeiträgen zu Straßenbauprojekten in Stadt und Land zu erreichen. „Hier soll kein Bürger mehr in seiner Existenz oder seiner Lebensplanung bedroht werden, nur weil die Straße neu gebaut wird. Straßen gehören schließlich der Allgemeinheit, Fachleute halten die Anliegerbeiträge sogar für grundgesetzwidrig“, so die BI.

Die Ursache für den notwendigen Neubau nach relativ kurzer Zeit liegt oftmals darin, dass sich klamme Kommunen über die Jahre die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen „gespart“ haben, da diese nicht – wie ein aufwendiger Neubau – auf die Anlieger umzulegen wäre und somit von der Gemeinde alleine getragen werden müsste.

Mit einem „Denkzettel“ forderten die Bürger beim Rat die Verschiebung der Auftragsvergabe für die Maisbergstraße, wie das beim zweiten geplanten Bauprojekt „Kapellenweg“ bereits erfolgt sei.

Damit bestünde auch die Möglichkeit, um im Vorfeld den „Gewährleistungsanspruch gegenüber Dritten“ zu prüfen. Die Anlieger beklagen, dass durch diverse Kabelverlegungsarbeiten in der Straße die Hausanschlüsse der Kanäle beschädigt worden seien. Immerhin würde in Deutschland immer noch das Verursacherprinzip gelten. Zu einer solchen Überprüfung hatten die Anwohner den Bürgermeister bereits aufgefordert, geschehen sei aber bisher nichts.

Darüber hinaus forderte die BI – sollte es zum Vergabebeschluss in der Sitzung kommen – von Rat und Bürgermeister die schriftliche Zusage, dass sie auch rückwirkend, in den nächsten fünf Jahren, von einer möglichen Satzungsänderung profitieren würden, sollte es inzwischen zu einer Beitragsänderung kommen.

Die BI wolle alle rechtlichen und kommunikativen Mittel ausschöpfen, damit die Stadt neue Wege gehe. Um die Voraussetzung für eine andere Verteilung der Kosten zu erreichen, wurde von der BI „Schöne Straßen an leeren Häusern – nein danke!“ bereits eine Petition beim Land NRW eingereicht. Der Landtag wird sich also in den nächsten Monaten mit der Änderung des zugrundeliegenden Kommunalabgabengesetzes beschäftigen.  Auch dabei seien Rat und Bürgermeister Udo Meister aufgefordert, die Petition der Bürger in Düsseldorf zu unterstützen und das Millionenprojekt „Straßensanierung in Schleiden“ so lange zu verschieben.

Man muss doch nur einmal über den Tellerrand schauen: NRW und damit Schleiden behandeln das Thema so rückständig wie die Erfinder der Anliegerbeteiligung vor mehr als 150 Jahren. Damals hatte Carl Benz den „Motorwagen“ noch nicht einmal erfunden. Manche Bundesländer wie Hamburg und Berlin haben die Anlieger bereits völlig aus der Pflicht genommen. In anderen Ländern können Kommunen wiederkehrende Straßenbaubeiträge einführen, die eine viel solidarischere Lösung darstellten

so Lydia Schumacher, Sprecherin der BI.

In dem folgenden „nichtöffentlichen Teil“ dieser letzten Ratssitzung vor der Sommerpause hat der Rat dann doch die Bauvergabe für die Maisbergstraße beschlossen.

Die Bürgerinitiative „Schöne Straßen an leeren Häusern – nein danke!“ freut sich indes auf viele neue Mitstreiter aus dem Stadtgebiet, denn die Maisbergstraße in Gemünd und der Kapellenweg in Schleiden sind nur die ersten von 25 Straßen, die auf der Dringlichkeitsliste der Verwaltung ganz vorne stehen. Insgesamt sollen sogar mehr als hundert Straßen in Schleiden betroffen sein. Kontakt zur BI: Lydia Schumacher

21.7.2017PolitikSchleiden0 Kommentare cpm

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite