EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
NRW Windradpolitik, nicht lustig für die Bürger, trotz Karneval. [Foto/Montage: fcm]

ZwEifler: Reiner Priggen und der LEE – Wer macht die Klimapolitik in NRW?

Umland: Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich totlachen. Der Landesverband-Erneuerbare-Energien NRW (LEE/NRW) sorgt sich um die Pfründe seiner Mitglieder. Der Windradausbau droht einzubrechen!

Um zu verhindern, dass die boomende Branche eine „Auftragsdelle“ erleide, sollen nach einer Forderung des Verbandes die Ausschreibungsregeln des gerade erst geänderten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EG 2017) gleich mal wieder geändert werden. Wir erinnern uns: Ziel der Änderung war es, den Windradausbau einzubremsen, da die Mengen des produzierten Stroms immer häufiger nur noch bezahlt, aber nicht mehr genutzt werden können.

Dazu hatte man zuerst ein Forderungspapier an die NRW-Landesregierung geschickt und darauf hingewiesen, dass ein heftiger Einbruch bei den Baugenehmigungen für Windräder für 2018 und 2019 zu erwarten sei, nachdem in den Versteigerungen 2017 das Zubau-Kontingent nach dem neuen EEG 2017 meist so genannte „Bürgerwindgesellschaften“ zum Zuge gekommen seien. Diesen Gesellschaften hatte das reformierte EEG Sonderkonditionen eingeräumt. Also haben clevere Windradprojektierer einfach Bürgerwindgesellschaften gegründet und damit der Konkurrenz, welche das nicht gemacht hatte, die Butter vom Brot geklaut. Kaum ein regulärer Projektierer kam 2017 zum Zug. Die „so genannten Bürgerwindgesellschaften“ hatten ihre Ersteigerungsangebote an das neue Gesetz angepasst, damit zwei Jahre mehr Zeit gewonnen, ihre ersteigerten Projekte umzusetzen, und gleichzeitig auch noch viel Geld für Gutachten gespart, welche die „armen“ Bürgergesellschaften erst nach dem verbindlichen Zuschlag für ihr Projekt abgeben müssen.

„Die Zuschläge bei den drei Bieterrunden im vergangenen Jahr seien bis auf wenige Ausnahmen an sogenannte Bürgerenergiegesellschaften gegangen, die sich für den Bau ihrer Windparks dank in der EEG-Novelle 2017 verankerter Privilegien aber mehr als vier Jahre Zeit lassen können. Daher ist absehbar, dass es beim Windkraftausbau hierzulande wohl ab Mitte des Jahres 2018 eine Delle beim weiteren Ausbau gibt.“

So argumentiert der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Reiner Priggen, der nach dem Ausstieg aus der Politik nun beim LEE/NRW als Verbandsvorsitzender angeheuert hat.

Schnell machte sich die Investition des Windenergie Lobbyverbandes in den grünen Klimaalarmisten Priggen bezahlt. Hatte er es doch nicht weit zu seinem ehemaligen Landtagskollegen Armin Laschet – man kennt und schätzt sich unter Kollegen, auch über Parteigrenzen hinweg – und als neuer Landessvater sollte dieser doch ein offenes Ohr für die Existenzängste der NRW-Windbarone haben.

Das laute Weinen der armen, zu kurz gekommenen Windradunternehmer wurde erhört. Landesvater Armin startete mit der NRW-Landesregierung eine Bundesratsinitiative, um das neue EEG großzügig „umzustrukturieren“. Der Zukunftsangst der Windbarone sollte begegnet werden…

Weitgehend von der Öffentlichkeit unbeobachtet, gab es Anfang Januar einen Gesetzesänderungs-Vorschlag der NRW-Landesregierung, der die Bieterbegünstigung der Bürgergenossenschaften weiter einschränken sollte. Diese werden nun für alle vier Kontingentversteigerungen im Jahr ebenfalls genehmigte, teure Umweltgutachten vorlegen müssen.  Zusätzlich sollen die bisher gesetzlich festgelegten Ausbaukontingente – im Vorgriff auf irgendwann später – um 1.400 Megawatt vergrößert werden. Also circa 470 zusätzliche Windräder zu den bereits geplanten 2.800 Megawatt pro Jahr, die weiterhin vermehrt unverkäuflichen, aber vom Bürger zu bezahlenden „Junk-Strom“ liefern.

Zur Erinnerung aus dem NRW-Koalitionsvertrag:

Wir wollen die privilegierte Netzeinspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern für Neuanlagen beenden und die Preisbildung für jeden Anbieter wieder am Strommarkt ermöglichen.

Um die Zahl neuer Anlagen zu beschränken und die Zahl von Altanlagen abzubauen, wollen wir an durch Windkraft geprägten Standorten Repowering ermöglichen.

Auf Bundesebene verfolgen wir konsequent die Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen.

Zu den obigen Punkten hätte Armin Laschet auch initiativ werden können, im Bundesrat. War aber leider nicht. Den betroffenen Bürgern auf dem Lande fehlt hier wohl die Lobby. In den ländlichen Regionen wohnen wohl eher die Stiefkinder der Landesvaters.

Also wurde nur die Windindustrie bedient:

 Gesetz zur Änderung des Errneuerbaren-Energien-Gesetzes (Entwurf NRW)

Diese Idee fand das Land Niedersachsen so gut, dass es gleich einen eigenen Gesetzesantrag an den Bundesrat zum gleichen Thema nachschob. Hier werden nun 2.000 MW (wer braucht mehr?), also circa 700 zusätzliche Windräder gefordert.

Gesetz zur Änderung des Errneuerbaren-Energien-Gesetzes (Entwurf Niedersachsen)

Wie das mit den Zielen des Koalitionsvertrags in NRW, den Windradausbau zum Schutz der Bürger auf 1.500 Meter Abstand zur Wohnbebauung zu bringen und die Windriesen aus den Wäldern zu verbannen, harmonieren soll, entzieht sich der logischen Betrachtung. Aber welcher Politiker denkt schon logisch, jetzt im Karneval? Einer hat es getan:

Lobbyist Priggen gewinnt auf ganzer Linie. Die deutsche Windradlobby bekommt mehr Windräder, das neue EEG 2017 – es sollte die Anzahl der Räder begrenzen – wird ausgehebelt, die schwarz-gelbe Landesregierung wird ihren vernünftigen Koalitionszielen, die Windenergie einzuschränken, untreu und verliert damit die Glaubwürdigkeit bei ihren Wählern. Und in den GroKo-Verhandlungen in Berlin ist der Vorstoß aus NRW ebenfalls bereits positiv aufgenommen. Merkel und Schulz sind begeistert. Mehr sinnloser Flatterstrom für alle!

Volltreffer, Schiff versenkt, Kompliment Herr Priggen, „Sie bekommt den grünen Verdienstorden für maximalen politischen Schaden an der Landesregierung überreicht.“

NRW: Alaaf und Hellau.

Bei Eifelon zum Thema:

 

27.1.2018Politik, KommentarUmland0 Kommentare cpm

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite