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Auch noch mehr Windräder können kein Stromnetz aufrecht erhalten. [Foto: cpm]

Windgipfel in Berlin: Mehr Windräder für alle?

Umland, Berlin: In Berlin tagten am vergangenen Donnerstag bei Wirtschaftsminister Altmaier die Spitzenvertreter der Windindustrie mit Energieministern aus verschiedenen Bundesländern – darunter auch NRW- Energieminister Pinkwart – und Staatssekretäre aus anderen Bundesministerien, um über die Ausbaurate bei der Windenergie zu sprechen. Die Windbranche klagt über bürokratische und rechtliche Hindernisse beim Windradausbau in Deutschland und fordert von der Politik Maßnahmen, den Windausbau zu beschleunigen, noch mehr Flächen für Windparks auszuweisen und die Naturschutzgesetze zugunsten der Windenergie abzuschwächen. Ein zehn Punkte Papier für den weiteren Ausbau, unterstützt von NGOs und dem WWF, sorgte für Empörung bei der lärmgequälten Landbevölkerung.

Nach Protesten aus den Reihen der Bürgerinitiativen (BI), die den Politikern vorwarfen, eine Lobbyveranstaltung zu planen, wurden auch sechs Vertreter der Ausbaugegner zu diesem Gipfel eingeladen.

Nachdem in der berichtenden Presse die Argumente der Windvertreter ausführlich diskutiert wurden, die Gegner aber so gut wie nicht zu Wort kamen, will EIFELON das an dieser Stelle nachholen und damit für ausgeglichene Berichterstattung in den Medien sorgen.

Was spricht gegen den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland? Die Bundesinitiative Vernunftkraft, ein Zusammenschluss von circa 1.000 windradkritischen Bürgerinitiativen, hat die Kritik am weiteren Windradausbau zusammengefasst.

Unter dem Stichwort „Akzeptanzverlust“ beschreibt sie die Kritik der betroffenen Landbevölkerung und vieler Natur- und Artenschützer an der deutschen Windpolitik: 18 Seiten, die es in sich haben. Nach der Lektüre fragt man sich, wie es möglich ist, dass die Windlobby weiterhin aus dem Staatshaushalt und durch Subventionen der Stromverbraucher gestützt wird.

Eifelon zitiert in Ausschnitten aus dem „Fahrplan“ der Vernunftkraft:

Unabhängige Experten wie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Monopolkommission, die Expertenkommission Forschung und Innovation kritisieren seit Jahren die höchst ineffiziente Förderung der erneuerbaren Energien bzw. die „Energiewende“ insgesamt. In Berichten des Bundesrechnungshofs (Jan. 2017, April 2017, Sept. 2018) kommt die gesamte Wortpalette des Scheiterns zum Ausdruck. Die Kritik der genannten Institutionen betrifft die finanzielle Seite des Desasters, die sich in den europaweit höchsten Strompreisen und einem riesigen Umverteilungsvolumen ausdrückt. Die mangelnde Seriosität der „Energiewende“ und insbesondere des WKA-Ausbaus sitzt aber noch viel tiefer:[…]

Bei Starkwind kann das Stromüberangebot  nicht im Land genutzt werden, es wird gegen „Negativpreis“ im Ausland verklappt. Von 2011 bis 2018 sind die jährlichen ‚Entsorgungsgebühren‘ von 2,4 auf 58 Mio. € angestiegen. Per EEG ist dieser Strom aber in 2018 mit 410 Mio. € vergütet worden. In 2018 wurden 133 Stunden Strom zu Negativpreisen entsorgt, das sind mehr als 5 Tage! Die Kosten zu Lasten der Verbraucher allein für diese Position beliefen sich in 2018 auf 460 Mio. €. August 2019 eingeschlossen liegen die Stunden mit Negativpreisen in 2019 bereits bei 175 h, also bei über 7 Tagen! Die Gesamtkosten der Windkraftanlagen zu Lasten der Verbraucher liegen bereits jetzt schon über 580 Mio. €.

WKA werden zur Säule der Energiewende erklärt, obwohl die Produktion aus Windstrom regelmäßig zusammenbricht und WKA daher zwingend auf die Vorhaltung von praktisch 100 Prozent regelbarer Ersatzkapazität (konventionelle Kraftwerke) angewiesen sind.

Der „Zappelstrom“ aus WKA schwankt fast doppelt so stark wie die Augenzahlen beim Würfeln. Es wird technisch immer schwieriger, diese Schwankungen zu beherrschen. Die Kosten ihres Ausgleichs lagen 2017 und 2018 zwischen 1,1 und 1,3 Mrd. €.

Die Bedeutung der Windkraft wird semantisch überhöht, indem sie als „wichtigste erneuerbare Quelle“ bezeichnet werden. Faktisch ist sie vernachlässigbar (2,8 % Beitrag zum deutschen Primärenergiebedarf).

Mit dem Ausbau von WKA, Photovoltaik und Biomasseanlagen wird der Eindruck erweckt, wir kämen dem Atomausstieg und den Energiewende-Zielen näher. Tatsächlich ist der hiesige Ausstieg nur möglich, weil unsere Nachbarländer uns mit Lieferungen aus Kernenergie (F) und Kohle (PL) vor dem Blackout bewahren.

Für die Defizite der Windenergie werden Scheinlösungen propagiert: Netzausbau kann die wetterbedingte Volatilität nicht heilen und Speichertechnologien sind im benötigten Umfang nicht einmal theoretisch in Sicht. […]

Örtliche WEA-Planungen beruhen regelmäßig auf falscher Prognose der Windverhältnisse. So wurden zahllose WEA allein auf der Grundlage von Windgutachten – i.d.R. Computersimulationen – gebaut. Diese Berechnungsmethode ist mit großen Unsicherheiten behaftet. So bewirkt ein Fehler von 10 % bei der gutachterlich berechneten Windgeschwindigkeit einen Fehler von 20 % bei den Energieerträge.

Es gibt triftigen Anlass zur Vermutung, dass der derzeitige WEA-Ausbau dem Grundgesetz – Art. 20a – zuwider läuft. Wenn die Staatsziele Nachhaltigkeit und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen tangiert sind, ist die Güterabwägung zwingend für die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns. Dass die Ansiedlung von Windkraft-anlagen – insbesondere im Wald – Schäden an der Natur hervorruft, ist offenkundig. Es wird jedoch [fälschlich] unterstellt, dass dies im Vergleich eines dadurch verhinderten anderweitigen Schadens das „kleinere Übel“ sei. Hier wäre eine differenzierte Güterabwägung vorzunehmen, die auch Alternativen zur Erfüllung des Staatsziels Nachhaltigkeit überprüft. Eine solche Abwägung bleibt der Gesetzgeber bis heute schuldig.

Ein großes Problem, das die Handlungsfähigkeit der ländlichen Gemeinden einschränkt, ist die „baurechtliche Privilegierung der Windenergie“ (§ 35 BauG) . Das Gesetz besagt, dass überall im Außenbereich theoretisch Windanlagen errichtet werden dürfen. Wenn die Kommune dieses Recht einschränken und nur auf ein bestimmtes Baugebiet beschränken will, muss sie in einem komplexen Analyseverfahren das ganze Gemeindegebiet auf seine Windenergie-Tauglichkeit untersuchen, um begründen zu können, warum sie andere Flächen der Gemeinde für die Windenergienutzung ausschließen will. Dieses Verfahren ist höchst fehleranfällig und spielt den antragstellenden Windprojektierern in die Hände. Dazu Vernunftkraft:

Es gab bisher keine wirkliche Fairness beim Ausbau der WKA und keine echten Bemühungen um Akzeptanz. Eher das Gegenteil war bisher der Fall: […] Abertausende ungehörte Eingaben der Bürger machten „Bürgerbeteiligungen“ zu einer Farce. Ängste um Verluste ihrer Gesundheit oder bezüglich drastischer Veränderung ihres Lebensumfelds hatten sich dem Primat des Windenergieausbaus unterzuordnen. Die Menschen in unseren Regionen erlebten, wie der eine oder andere Windkraftprofiteure in seiner maßlosen Selbstgefälligkeit von Beginn an juristische Drohgebärden (gegenüber der Kommunen) auflegten, um seine Forderungen durchzubringen. Die von den kleinen Landgemeinden in ihrer scheinbaren Planungshoheit für hunderttausende Euro (Steuergelder) erstellten und demokratisch beschlossenen Flächennutzungspläne wurden reihenweise beklagt und scheiterten, manchmal sogar schon mehrfach nacheinander.[…] Die Arroganz mancher Investoren gegen die demokratisch gefassten Beschlüsse der Räte oder gegen die Ängste und Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung hinterließ verbrannte Erde. Dieses alles macht wütend, aber frustriert auch.

Ähnlichen Problemen sehen sich Naturschutz und Artenschutz gegenüber, wenn sie eine Windradbebauung auf ökologisch wertvollen Flächen – zum Beispiel im Wald – verhindern wollen:

Die geringe Energiedichte der Windkraft bedingt enormen Flächenverbrauch. Die Windkraftanlagen (WKA) dringen immer stärker in ökologisch wertvolle Gebiete und Lebensräume vor und schaden Flora und Fauna erheblich:

Jährlich 100.000 erschlagene Vögel verzeichnet das Michael-Otto-Institut. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher, einige Greifvogelarten sind durch die Windkraftplanungen vom Aussterben bedroht (PROGRESS-Studie). Das Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung geht von 250.000 getöteten Fledermäusen pro Jahr aus. Fledermäuse sind bereits auf Populationsebene gefährdet. Luftdruckunterschiede vor und hinter den WKA führen zum Zerreißen der Lungen. WKA im Wald bedingen zusätzliche Lebensraumverluste durch die Veränderung wichtiger Jagdhabitate oder durch den Schwund wertvoller Quartiersbäume.

Windkraft im Wald ist ein ökologischer Frevel, den nur hartgesottene Ideologen leugnen können. Dementsprechend lehnen 80 % der Bundesbürger Windkraft im Wald grundsätzlich ab (repräs. Umfrage der dt. Wildtierstiftung, die CDU in Thüringen und Brandenburg trug dem in ihrem Wahlprogramm Rechnung). Dennoch geht der Frevel voran. Pro Anlage werden rund 1,5 ha Wald versiegelt und 7.000 t Fremdmaterial in den Wald gebracht. Der Wald wird zerschnitten, und verliert seine Filterfunktion – Wasserknappheit droht und die Feinstaubbindung wird reduziert. Nicht nur im Hinblick auf den Klimawandel ist das fatal!

Diese offensichtlichen Naturschädigungen werden kleingeredet oder in Abrede gestellt. […] Diese reale Naturzerstörung wird seitens der Windkraftindustrie mit vorgeblichem „Klimaschutz“ gerechtfertigt.

Die Lobby versteigt sich gar zur Gleichung „Windkraft ist Klimaschutz ist Artenschutz“, die an Absurdität und Zynismus kaum zu überbieten ist. Es wird suggeriert, Wald und hiesige Arten seien wegen des Klimawandels „totgeweiht“ und ihr Schicksal sei nur durch den WKA-Ausbau abwendbar.

Windanlagen machen die Anwohner krank

Die enorme Höhe der neuen Windanlagen führt zu verstärkten Infraschall-Schwingungen, die außerhalb des hörbaren Bereiches liegen, aber sehr wohl vom menschlichen Organismus wahrgenommen werden. Die TA-Lärm, nach deren Richtlinie die Lautstärke von Windanlagen beurteilt wird, ist nur im Bereich des hörbaren Schalls maßgeblich. Für die Schädlichkeit des unhörbaren Infraschall gibt es bisher keine Beurteilungskriterien. Folglich wird er – zum Nachteil der dafür sensiblen Menschen – auch nicht als Gesundheitsgefahr gesehen. Dringend notwendige Untersuchungen des Infraschallphänomens auf den menschlichen Körper wurden bis jetzt erfolgreich, auch mit Hilfe der Politik, abgeschmettert:

Die Menschen berichten von Schlaflosigkeit, Schwindel, Beklemmungsgefühl und Übelkeit, sobald große Windkraftanlagen (WKA) in ihrem Wohnumfeld den Betrieb aufnehmen. Später kommen Gereiztheit, Konzentrationsschwäche, Tinnitus und eine Fülle weiterer organischer Symptome dazu (vergl. AEFIS, DSGS e. V.).

Zahlreiche nationale und internationale Untersuchungen finden einen Zusammenhang zwischen den Symptomen und dem Betrieb der WKA (z. B. Paller, 2014, Cooper, 2014).

 Der von WKA emittierte Schall verschiebt sich mit zunehmender Anlagenhöhe und Rotordurchmesser in den tieffrequenten und Infraschallbereich (zunehmend unhörbar).

Unhörbar bedeutet nicht, dass der Schall nicht da ist. Sondern die Energie des unhörbaren Schalls wirkt auf den Körper ein. Medizinische Grundlagenforschung belegt dies (z. B. Salt, 2011, Weichenberger et al., 2017).

Das Umweltbundesamt stellt seit Jahren (z. B. 2014, 2017) fest, dass das Schutzniveau der TA Lärm hinsichtlich der Wirkung des tieffrequenten und des Infraschalls nicht ausreicht und fordert vertiefte Forschung.

Die TA Lärm stellt derzeit kein ausreichendes Schutzniveau sicher. Sie arbeitet mit A-gewichteten Schallpegeln. Das bedeutet, dass die tiefen Frequenzen und der unhörbare Infraschallbereich gar nicht erfasst werden.

WKA erzeugen diskrete Frequenzen im Schallsignal zwischen 0,5 und 6 Hertz. Dazu kommen Frequenzen bei 0,1 bis 0,5 Hertz durch die Resonanzfrequenzen des Mastes.

Abb.: Nach geltender Mess- und Bewertungsnorm nicht erfasster Schall von Windkraftanlagen
Die derzeitige DIN 45680 (TA-Lärm)  umfasst gem. Abs. 3.1 nur die Terzbänder mit den Mittenfrequenzen 8 Hz bis 80 Hz. Die tieferen Frequenzen (vergl. Abb.) werden nicht erfasst.
Fazit: Die nicht erfassten tiefen Frequenzen schaden. Dem muss die Politik durch Vorsorge Rechnung tragen!

Vieles liegt bei der Windenergieplanung im Argen. Waren die Subventionen nach dem EEG ursprünglich als Anschubfinanzierung gedacht, so geht nun anscheinend die Windlobby selbstverständlich davon aus, dass auch die nächste Generation von Großwindrädern mit wesentlich höherer Generatorleistung auch wieder vom Bürger die nächsten 20 Jahre gefördert wird. Mit unabsehbaren Folgen für die weitere Strompreisentwicklung der genervten Verbraucher.

Pressekonferenz: Altmaier, und Landesminister zum Klimagipfel mit der Windbranche

Vernunftkraft: Fahrplan für mehr Akzeptanz der Windenergie

Eifeler AG-Windenergie schreibt an Altmaier

Auch aus der Eifel gab es Kommentare zu dem Windenergiegipfel in Berlin. Die AG-Windenergie Eifel+Börde (AGW), ein windenergie-kritischer Zusammenschluss von Bürgern und Bürgerinitiativen aus den Kreisen Euskirchen, Düren, der StädteRegion Aachen, aus der Vulkaneifel,und Naturschutzverbänden, schrieb an Minister Altmaier einen Brief, in dem sie die Forderungen der Windbranche und ihrer Unterstützer zurückweist:

Die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum leiden unter dem bisherigen Ausbau der Windenergie und stehen einem weiteren Zubau ablehnend gegenüber.“

Durch das Förderungssystem des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) gäbe es bereits 30.000 Windräder in Deutschland. Das ist einmalig in der Welt. Gemeinsam mit Fotovoltaik-Anlagen können theoretisch bereits 150 % des durchschnittlichen deutschen Strombedarfs abgedeckt werden, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. An Tagen ohne Wind und Sonne werden nur einige Prozent des Strombedarfs geliefert; durch Windkraft sogar nur ein Prozent. Geeignete Stromspeicher würden fehlen und seien technisch und ökologisch nicht in Sicht. Folglich könne die sichere Versorgung von Industrie und Haushalten durch Erneuerbare Energien nicht erreicht werden. Erst recht nicht durch den Bau von mehr Windanlagen.

Die Klimaschutzziele könnten durch Windanlagen nicht erreicht werden. Die Windlobby nenne nicht die Fakten. Seit zehn Jahren haben Windanlagen zum Klimaschutz nichts beigetragen:

Hoch subventioniert durch die Bevölkerung und Unternehmen können die Erneuerbaren Energien keine sichere Stromversorgung garantieren! Wie Sie wissen, kann auch ein verstärkter Ausbau von WEA keine Versorgungssicherheit mit erneuerbarem Strom gewährleisten. Eine sichere Grundlastversorgung – eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Stromversorgung in Deutschland – kann mit Wind und Solar auch für die nächsten Jahre nicht erreicht werden. Auch ein politisches Votum der Kohlekommission muss sich an dieser IST-Situation messen lassen.“

Der Schutz von Mensch und Tier vor gesundheitlichen Schädigungen durch ausreichende Sicherheits-Abstände der WEA zur Wohnbebauung sei ein weiteres Gebot der Stunde. Angesichts von Windanlagen mit Höhen jenseits der 200 Meter und Generatorstärken von 4-6 Megawatt sei es unabdingbar, neue Abstandsregeln, die die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung zum Ziel haben, auf den Weg zu bringen. Die TA Lärm aus dem Jahr 1998 als Genehmigungsmaßstab könne ihrer Schutzfunktion bei diesen großtechnischen Anlagen nicht mehr gerecht werden.

Laut WHO ist eine Dauer-Schalleinwirkung von WEA über 45 dB gesundheitsschädlich. In Deutschland werde der Landbevölkerung eine Dauerschallbelastung von 60 dB durch WEA zugemutet. Infraschall, obwohl durch internationale Untersuchungen als gesundheitsschädlich für 20-30 % der Bevölkerung belegt, werde von den Genehmigungsbehörden aufgrund fehlender Schutzgesetze nicht berücksichtigt. Vögel, Fledermäuse und Insekten verendeten massenweise in den Flügeln der Windriesen. Damit lägen hier massive Verstöße gegen Artikel 2 (2) Satz 1 und 20a des Grundgesetzes vor.

Dazu stellt sich uns – und wie wir hoffen auch Ihnen – die Frage, ob der weitere Ausbau von Windenergieanlagen (WEA) nach unserer Verfassung überhaupt zulässig ist, wenn dadurch die körperliche Gesundheit von immer mehr Anwohnern und die Tötung von Tieren weiter gefördert wird.“

Diese Technologie sei seit über 20 Jahren nicht in der Lage, ohne Subvention ihre Leistung am Markt zu etablieren. Besonders die Bau-Privilegierung des Paragraph 35 BauGB im Außenbereich für WEA habe für eine weiträumige Zerstörung des deutschen Landschaftsbildes gesorgt. Ohne dafür in irgendeiner Form dem Anspruch einer energetischen Grundlastversorgung gerecht werden zu können. Auch eine Leistungsverdreifachung durch neue Windgeneratoren könne das Grundproblem der fehlenden Grundlastfähigkeit nicht lösen. Kein Wind – kein Strom! Und damit weiterhin Abhängigkeit von fossilen Energieträgern in Deutschland. Als Zugabe gibt es kranke Anwohner, geschredderte Vögel und zerstörte Landschaften.

Der Brief endet mit der Aufforderung an Minister Altmaier, die bisherige Förderpraxis von Windenergieanlagen zu überdenken:

Dazu gehört der Auslauf des EEG, eine Einstellung der Subventionen für WEA und eine fundamentale Neuausrichtung der wesentlichen Vorschriften für die Genehmigung von WEA, die der technischen Entwicklung von Windanlagen zu großindustriellen Stromerzeugungsanlagen Rechnung tragen und die Anwohner schützen.

Ebenfalls zum Thema bei EIFELON: „Der wahrscheinlichste Betriebszustand eines Windrads ist der Stillstand„. Interview mit  Detlef Ahlborn

Energiewende kostet Stromkunden 1,68 Milliarden Euro im August Statistik zum nachvollziehen.

 

7.9.2019PolitikUmland, Berlin1 Kommentar cpm

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