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EU startet neuen Angriff zu Bargeld-Obergrenzen

Umland: Nachdem die Europäische Zentralbank im Mai 2016 die Abschaffung des 500-Euro-Scheins bis Ende 2018 beschlossen hat, und damit auch ab Ende 2018 keinen 500-Euro-Schein mehr in Umlauf bringen will, zieht nun die EU-Kommission mit dem Plan, die Einführung einer EU weiten Bargeldobergrenze zu „prüfen“, nach. Das bereits bekannte Argument, damit den Kampf gegen die Geldwäsche und die Terrorfinanzierung austrocknen zu wollen, wird wieder als Begründung angeführt.

Bei den Skeptikern einer solchen Maßnahme führt diese Argumentation zu dem Hinweis, dass die Verabredung von Kriminellen zu Straftaten meist über das Telefon erfolgen würde, trotzdem käme doch niemand auf die Idee, deswegen die Handys verbieten zu wollen.

Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier sieht in der Idee, eine Bargeldobergrenze einzuführen, „eine nicht unwesentliche Beschränkung mehrerer Grundrechte“. Das im Grundgesetz verbürgte Recht auf Eigentum und dessen freie Nutzung würde ebenso beschnitten wie die Vertragsfreiheit, weil den Bürgern vorgeschrieben würde, Zahlungen ab einer bestimmten Höhe nur noch elektronisch abzuwickeln.

Es ist nicht ganz klar, woher der Druck zur Einschränkung oder zur Abschaffung des Bargelds kommen, allerdings häufen sich im Moment derartige Bestrebungen weltweit. So hatte die indische Regierung Ende letzten Jahres über Nacht die 500 und 1000 Rupien-Scheine für ungültig erklärt und damit den größten und armen Teil der indischen Bevölkerung in ein absolutes Finanzchaos gestürzt. Profitiert haben davon die Kartenanbieter.

In Deutschland verweigern manche Banken bereits die Ein- und Auszahlung von Münzgeld. Andere – wie die Sparkasse Köln/Bonn – erheben eine Gebühr auf die Münzeinzahlung von drei Euro pro Vorgang oder bedienen sich mit 5,5 Prozent Provision am eingezahlten Hartgeld-Betrag wie die VB Berlin.

Dabei sollte man in den Bankpalästen bedenken, dass die Euro-Münzen und -Scheine das allein gültige Zahlungsmittel im Euroraum sind. Paragraph 14 des Bundesbankgesetzes bestimmt in Deutschland: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Damit könnte man eigentlich davon ausgehen, dass die Banken sich an das Bundesbankgesetz (BBankG) halten.

Der deutsche Wirtschaftsjournalist Norbert Häring sieht neben dem Staat die Banken hinter den Versuchen, die Finanzautonomie der Bürger einzuschränken und mit einer „Salami-Taktik“ das Bargeld als unabhängiges Zahlungsmittel immer stärker aus dem Geschäftsleben zu drängen. Er sieht den Bürger letztlich – sollte es zu einer Abschaffung der Münzen und Scheine kommen – in seinem Konsumverhalten „nackt vor dem Bankberater“, der dann seinem Kunden anhand der Kontoauszüge lückenlos belegen könne, was dieser am letzten Wochenende gemacht habe.

Eine eher unschöne Aussicht als nackter Kontoinhaber dazustehen, wenn man bedenkt, dass sich neben dem Finanzamt, wie bisher, dann auch noch die Krankenkasse dafür interessieren könnte, wie gesundheitsbewusst sich der Bürger verhält, um danach die Krankenkassenbeiträge festzulegen. Auch der Lebensversicherer könnte sich zuerst die Bankauszüge eines Neukunden ansehen, um dann die Prämie aufgrund der individuellen Lebensgestaltung „anzupassen“. Neben dem gläsernen Konsumverhalten des Kunden würden sich noch von jedem Bürger unglaubliche Mengen an Individualdaten, die sich zu einem weiteren florierenden Geschäftsmodell, einer Zukunftsbank vermarkten lassen, ergeben.

Die Banken könnten, bei einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Cash, dann auch für die Sparguthaben – ähnlich wie heute bereits bei verschiedenen Großunternehmen – Negativzinsen auf positive Kontostände festsetzen und den Bürger durch eine solche negative Verzinsung oder gesteuerte Geldentwertung zum Konsum „anregen“.

Die Einschränkung des baren Zahlungsverkehrs ist für Norberth Häring in seinem Buch: „Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen“ einer der Schritte in einen zukünftigen ‚Orwellstaat’ mit absoluter Transparenz aller Zahlungsvorgänge aller Kontoinhaber und damit der Kontrolle jeder mit Geldüberweisungen zusammenhängenden Handlungen des einzelnen Bürgers.

Norbert Häring: Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen, Quadriga Verlag Köln, März 2016, ISBN: 978-3-86995-088-4, 256 Seiten, 18 Euro auch als E-Book.

Bereits heute gelten in einigen EU Ländern unterschiedliche Obergrenzen für die Bezahlung mit Bargeld. Auch beim Grenzübertritt innerhalb der EU gibt es bereits eine Deklarationspflicht bei Summen über 15.000 Euro. Ebenso ist bereits beschlossen diese Höhe ab Juni auf 10.000 Euro abzusenken.

Nun hat die EU Kommission beschlossen, ein europaweites Limit für die Bargeldzahlung anzustreben. Die EU-Finanzminister hatten im Februar vor einem Jahr die Kommission beauftragt, nötige Schritte für eine Beschränkung von Bargeldzahlungen „durch gewisse Obergrenzen“ zu prüfen und über das Ergebnis einen Bericht vorzulegen. Bemüht wird wieder der Terrorismus und die Korruption als Begründung, hohe Bargeldtransfers zu verbieten. Damit steht die Bargeldobergrenze, die es bereits bei einigen EU-Mitgliedern auf Länderbasis gibt, erneut auf der europaweiten Tagesordnung.

Um den Volkswillen oder Widerstand zu erkunden, hat man sich in Brüssel eine Onlinebefragung der Bevölkerung einfallen lassen. Jeder EU Bürger kann bis zum 31. Mai via Internet einen Onlinefragebogen ausfüllen und sich an der Umfrage zu einer Bargeldobergrenze beteiligen. Ob diese Beteiligung irgendeine Entscheidungsrelevanz für die Kommission hat, ist aus den Unterlagen nicht zu ersehen. Zumindest wird so aber der Anschein gewahrt, den Bürger zur Kenntnis genommen zu haben. Damit hat der Bürger aber auch die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Das sollte er nutzen.

Der Einleitungstext:

http://ec.europa.eu/info/content/eu-initiative-restrictions-payments-cash_de#objective

Der Fragebogen auf Deutsch:

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/CashPayments?surveylanguage=DE

Interessant ist bei dieser Umfrage, dass der psychologische Aspekt, der mit einer Einschränkung bei der freien Verfügbarkeit über das Zahlungsmittel und die aus einer Beschränkung sich zwangsläufig ableitende Abhängigkeit von Banken – bei größeren Überweisungssummen – mit keiner der Frage thematisiert wird.

Auch das österreichische Finanzministerium sieht die Initiative der EU zur Bargeldbeschränkung „sehr kritisch“. Das deckt sich mit einem Entschließungsantrag „Recht auf Bargeld“ des österreichischen Parlaments: Die Regierung möge sich „auf allen Ebenen der EU und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einsetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Eurobanknoten und -münzen durch keine Maßnahmen eingeschränkt wird.“ Der Antrag, die freie Zahlungsverfügbarkeit im Grundgesetz zu verankern, wurde allerdings vom Parlament nicht aufgegriffen.

In Deutschland werden fast 80 Prozent der Zahlungen in bar abgewickelt (laut Bundesbank 2014). Finanzminister Schäuble hat im letzten Jahr noch eine Bargeldobergrenze von 5.000 Euro ins Gespräch gebracht. Damit scheint klar, dass die Bundesregierung für eine Limitierung des Bargeldes eintritt. Die Kritiker sind sich sicher, dass es sich bei dem Argument der Terrorismusbekämpfung um einen Vorwand handelt und es sowohl der Bundesregierung wie auch der EU Kommission bei dieser Initiative mehr um den gläsernen Bürger gehe. Auch die CDU spricht sich nun – vor der Wahl – gegen eine Bargeldobergrenze und gegen die Aktivitäten der EU Kommission aus. Ob diese Aussage längerfristig und über die Wahl hinaus Bestand hat, wird sich 2018 zeigen. Dann will die Kommission die Ergebnisse ihrer Recherchen und ein Gesetz vorlegen.

Dass eine Einschränkung des Bargeldverkehrs tatsächlich zur Terrorabwehr geeignet sein kann, bezweifelt auch Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier: „Mit solch vagen Vermutungen und globalen Verdächtigungen können die Freiheitseingriffe nicht legitimiert werden“, so Papier in einem Interview gegenüber der „FAZ“.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/rechtsexperten-stellen-obergrenze-von-bargeld-in-frage-14059264.html

Weitere Artikel von Norbert Häring zum Bargeld-Widerstand:

http://norberthaering.de/de/bargeld-widerstand

21.4.2017PolitikUmland1 Kommentar cpm

Bisher 1 Kommentar
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  • Wir haben in den letzten Jahren den Banken rektal Milliarden eingefuehrt, kein Fragen, keine Schuldigen, keine Folgen. Die Anhebung des Mindestlohns um 0.35 EuroCent braucht 3 Jahre, die Bankenrettung geht an einem Tag.
    Das Buch „To Big To Fail“ zeigt auf wie unsere Gesellschaften mitlerweilte komplett von der Finanzindustrie (arm in arm mit der Versicherungs u Imobilienbranche) geleitet werden.
    Das Parlament hat keinen Zugang zu den Zahlen der „Rettungsaktion der HypoRealEstate“, die wahre Summer der „Rettung“ wird selbst dem hoechsten Haus des Staates vorenthalten. GoldmanSucks besucht die Kanzlerin jede Woche, jede Woche, kein anderes Unternehmen hat einen derartigen Zugang zur Macht als diese verdammte Investmentbank.Ich empfehle die Doku „The Four Horsement“ – Youtube [ https://www.youtube.com/watch?v=5fbvquHSPJU&t=4600s%5D um das ganze ein wenig zu verstehen.Ich habe keine Hoffnung das sich unsere „Volksbetreter“ dagegen entscheiden werden.

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