Nideggen: Am Veilchendienstag wurde er auf dem Marktplatz den Flammen übergeben. Jetzt soll er jedoch wieder zum Leben erweckt werden. Das erneute Erwachen des Wenkbüggels wird am Freitag, dem 13. November, um 19.00 Uhr erhofft. Leider haben jedoch einige, dem Wenkbüggel übel gesonnene Bürger einen Eilantrag an das närrische Gericht gestellt, durch den das Erwachen des Wenkbüggels in diesem Jahr untersagt werden soll. Die Mitglieder der Wenkbüggelzunft haben sich daher bereits die Unterstützung durch einen stadtbekannten Advocatus Diaboli gesichert und hoffen, dass dessen und ihre schlagkräftigen Argumente den närrischen Richter überzeugen werden. Schließlich gelingt es ja auch anderenorts, den Nubbel, den Hoppeditz oder den Lazarus Strohmanus wieder erwachen zu lassen. Als Sitzungsort hat das närrische Gericht den „Ratskeller“ festgelegt. Umrahmt wird die närrische Sitzung durch Livemusik und Lieder zum Mitsingen.
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