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Eifel-Idyll in Gefahr? [Foto: cpm]

Ein dreistes Angebot: Neues zum geplanten Repowering in Heimbach-Vlatten

Heimbach, Vlatten: Am kommenden Donnerstag, dem 15. April, will sich der Rat der Stadt Heimbach ab 19.00 Uhr in der Vlattener Jugendhalle mit den bisher erzielten Ergebnissen bei den Verhandlungen mit den Projektierern des geplanten Repowerings in Vlatten beschäftigen.

Nachdem der Kreis Düren, gegen den Willen der Stadtvertreter, dem Genehmigungsantrag für die Errichtung von fünf 200-Meter-Windanlagen hoch über den sieben betroffenen Dörfern zugestimmt hatte, war in der Ratssitzung am 4. Februar ein einstimmiger Klagebeschluss gefasst worden. Gleichzeitig wollte man mit Projektierer und Investor verhandeln, um auszuloten, ob eine Beilegung des Verwaltungs-Rechtsstreites zugunsten eines Kompromisses möglich sei.

Nun liegen erste Angebote der Projektierer auf dem Tisch, der Rat muss nun entscheiden, wie es weitergeht.

In der Beschlussvorlage für den Rat erläutert Bürgermeister Weiler den Stand der Verhandlungen. Demnach unterbreitete der Projektierer der Stadt Heimbach folgenden Vorschlag:

– Die der Ortslage Vlatten zwei nächstgelegenen Windenergieanlagen werden auf eine Gesamthöhe von jeweils 180 m reduziert

– Die vereinbarte Höhenreduzierung dieser beiden Anlagen müsste dann bei der Genehmigungsbehörde Kreis Düren als Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz(BImSchG) durchführbar sein. Sollte über diesen Änderungsantrag nicht positiv entschieden werden können, wird die Wind Repowering GmbH & Co KG an der bestehenden Genehmigung festhalten.

– Die Stadt Heimbach zieht die Klage vor dem OVG NRW Münster zurück und bewegt die übrigen privaten Kläger ebenfalls zu einem Rückzug der Klage.

– Die Stadt Heimbach schließt mit der Wind Repowering GmbH & Co KG den vorgelegten Wegenutzungsvertrag.

– Die Stadt Heimbach stellt das Grundstück in der Gemarkung Heimbach, Flur 5, Flurstück 155 als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Artenschutz zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass gegen die geringfügige Reduktion von nur zwei der fünf Windanlagen auf Projektiererseite, alle weiteren Punkte zu Lasten der Stadt Heimbach vorgeschlagen werden. Auch wenn die Klage sich gegen den Kreis Düren als Genehmigungsbehörde richtet, ist der Projektierer als Beigeladener doch Bestandteil des Verfahrens.

Ziel der Verhandlungen war es, bei den Höhenvorgaben in der Nähe der heutigen Windradhöhen von 100 bis 135 Metern Bauhöhe, auf dem ansteigenden Gelände zu bleiben. Also über eine mäßige Erhöhung der bisher bestehenden Räder zu verhandeln.

Das Angebot der Projektierer sieht nun leider äußerst mager aus: Nur zwei der fünf Räder sollen nach dem Willen der Projektierer um nur 20 Meter kürzer werden. Damit wären weiterhin alle geplanten Windräder wesentlich höher, als im Flächennutzungsplan der Stadt festgeschrieben.
Auch wurde anscheinend nicht über eine Reduzierung der Anlagenleistung verhandelt. Für den Projektierer würde das Angebot bedeuten, die Nabenhöhe der Nordex N 149 Windanlage von 125 Metern auf 105 Meter zu reduzieren. Eine Kleinigkeit, da diese Anlage vom Hersteller auch mit dem kürzeren Turm angeboten wird.

Die Firma Nordex hat (im Bereich um 150 Meter Höhe) Anlagen im Programm (N 131  und N 117 ), die nur geringfügig schwächer in der Leistung sind, als die aktuell vom Projektierer geplante N 149.

Zusammen mit der Tatsache, dass die neuen Anlagen auf der Vlattener Hochfläche in einer Höhe von über 300 Metern über NN errichtet werden sollen, gäbe es mit Sicherheit genügend Wind, um gute Geschäfte zu machen – auch mit 150-Meter-Anlagen.
Schließlich verdienten die Investoren dank der EEG-Subvention ja auch mit den aktuell vorhandenen, kleineren Anlagen in den letzten Jahren genügend Geld. Das vom Projektierer vorgebrachte Argument man müsse 200-Meter-Anlagen errichten, um wirtschaftlich agieren zu können, ist also nicht stichhaltig.

Auch die Änderungsgenehmigung durch den Kreis Düren sollte wohl nicht schwierig werden, wenn kleinere und damit auch leisere und weniger umweltschädliche Anlagen zum Einsatz kommen.

Es müss(t)en nicht die größten WEA von Nordex sein. Aber hier scheint der Projektierer nicht kompromissbereit…

Besonders aber die Forderung des Projektierers, die Stadt solle auf die privaten Kläger gegen das Projekt Einfluss nehmen, zeigt eine ungeheuerliche Rechtsauffassung: Wird hier etwa erwartet, dass sich die Stadt zum „Handlanger“ der Projektierer macht? Soll die Stadt die privaten Kläger unter Druck setzen, um die berechtigte Klage von Anliegern, die um den Wert ihrer Häuser und/oder ihrer Nachtruhe und Gesundheit fürchten, zu unterdrücken?

Diese Forderung ist absolut unrealistisch und lässt an der Kompromissbereitschaft der Wind-Investoren erneut massive Zweifel aufkommen.

Zusätzlich soll die Stadt auch noch bitte alle sonstigen juristischen Hindernisse aus dem Weg räumen und einem, von den Projektierern vorgelegten Wegenutzungsvertrag zustimmen. Auch die Ausgleichsflächen für die durch das Projekt vertriebenen Vögel sollen von der Stadt zur Verfügung gestellt werden.

Das „Angebot“ des Projektierers ist kein Angebot, das die Stadtvertreter guten Gewissens annehmen können. Auch die Aufforderung der Projektierer, nun Bürger, die ihr Recht auf eine Klage gegen die Monsteranlagen wahrnehmen, unter Druck zu setzen, muss die Stadt entschieden zurückweisen.

Die BI Vlatten läuft Sturm schreibt auf Anfrage:

Der Vorschlag der Repowering GmbH sorgt bei uns für Kopfschütteln. Es zeige sich, dass die Gier der Investoren keine Grenzen kennt. Dabei wären auch kleinere Anlagen auf den Eifelhügeln in der Lage, genügend Gewinn zu erwirtschaften und dabei die Bürger in den Dörfern und das Landschaftsbild nicht zusätzlich zu belasten. Die Investoren hätten ein Signal setzen können, dass ihnen Natur und Gesundheit der Anwohner etwas bedeuten, dass es ihnen nicht nur um EEG-Subventionen geht.

Wenn der Investor an einer ernsthaften Kommunikation mit der Stadt interessiert gewesen wäre, hätte er mindestens einen konstruktiven Vorschlag einbringen können, der für alle beteiligten Kommunen und Dörfer diskutierbar ist. Zwei um zwanzig Meter kürzere Anlagen vor Vlatten aufzustellen, bringt für die Menschen in Bürvenich und Mechernich-Berg und für die Landschaft und die Fauna keine Entlastung und hilft auch nicht dem naturnahen Tourismus.

Auf eine Anfrage von EIFELON wollten die Projektierer keine Stellungnahme abgeben.

Rechtsanwalt Thomas Mock, der auf Windradfragen spezialisierte Anwalt des Privatklägers, äußerte sich auf Nachfrage zu dem von Bürgermeister Weiler vorgelegten Papier:

Die Stadt hat eine Fürsorgepflicht für die Bürger, sie können konsequentes Handeln vom Rat erwarten. Ein Vergleich muss einen für die betroffenen Anwohner sicht- und hörbaren Unterschied machen, das ist bei nur zwei Windanlagen mit nur 20 Meter Höhenunterschied nicht gegeben.

Der Rat muss nun also am Donnerstag entscheiden, wie er mit dieser Provokation des Projektierers umgeht. Ob er sich vom Kreis Düren das Recht über die eigenen gemeindlichen Flächen zu entscheiden, aus der Hand nehmen lässt, oder ob er auf seinem Grundrecht der kommunalen Souveränität besteht. Zu entscheiden, ob ein Investor große Teile der Heimbacher Bürger und ihre Nachbarn mit Schall, Schlagschatten, der Wertminderung ihrer Häuser und Verspargelung des Ortsbildes belasten darf oder nicht. Eigentlich sollte die Antwort klar sein.

Vor allem aber muss der Rat entscheiden, ob er hier einen Präzedenzfall zulässt, der Projektierer und Investoren ermutigt, einfach draufloszuplanen und die Vorgaben der Stadt zu ignorieren. Wieso beim nächsten Repowering nicht gleich 350-Meter hoher Windräder aufstellen, wenn der Rat es mit sich machen lässt?

Mit seinem Angebot die Höhe von zwei der fünf Räder um 20 Meter zu reduzieren hat der Investor bewiesen, dass er auch mit niederen Rädern Gewinne machen kann. Nun liegt es also am Rat das Wohlergehen der Bürger vor die Profit-Interessen der Investoren zu stellen.

Auch Mechernich beschäftigt sich mit dem Repowering Vlatten, da auch der Ortsteil Berg massiv von einem 200-Meter-Repowering betroffen wäre. Am Dienstag, dem 13. April 2021, um 17.00 Uhr, findet in der Bürgerhalle Kommern, Auf dem Acker 38, eine Stadtratssitzung statt. Bürgermeister Dr. Schick teilte in einer Mail an die BI Berg läuft Sturm mit, dass er in der Ratssitzung die Möglichkeit eines städtischen Klageverfahrens, bzw. Beitritt der Stadt Mechernich zum Klageverfahren der Stadt Heimbach konkret ansprechen werde. Eine rechtliche Expertise in dieser Angelegenheit (Anfrage der Stadt Zülpich) liege ihm vor; die FDP Zülpich habe einen entsprechenden Antrag an den Zülpicher Stadtrat gestellt. Die Sitzung ist öffentlich. Platzvergabe solange Plätze frei, wenn mehr Leute kommen, müssen sie sich draußen mit Abstand und Mundschutz aufhalten (Coronabestimmungen).
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9.4.2021PolitikHeimbach, Vlatten0 Kommentare cpm

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