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[Foto: DSGS e.V.]

Welche Auswirkungen hat ein Rechenfehler beim Infraschall?

Umland: Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat kürzlich eingeräumt, dass der jüngst nachgewiesene Rechenfehler der BGR aus einem Fehler in der Umrechnung des Schalldrucks von Windanlagen (WEA) von der Einheit Pascal nach Dezibel entstanden ist. Das hat zu wilden Spekulationen der Windlobby geführt, dass die Belastung der Menschen und Tiere durch Infraschall deshalb viel kleiner sei als bisher angenommen. Man könne nun den Abstand zur Wohnbebauung bedenkenlos verringern, ohne die Anwohner zu gefährden.

Dem widerspricht der Kardiologe und Herzchirurg Professor Christian-Friedrich Vahl. Genau das Gegenteil sei der Fall, sagt der Leiter der Arbeitsgruppe Infraschall der Universitätsmedizin Mainz in einem Interview mit der Welt am Sonntag:

Nach der BGR-Korrektur des Rechenfehlers werden die Beschwerden der Betroffenen nicht mehr in einem Bereich von größer 90 Dezibel geäußert, sondern bereits früher, im Bereich zwischen 60 und 70 Dezibel.“

Die Korrektur der BGR ändere nicht die grundsätzlichen Stresswirkungen von Infraschall, die auf verschiedenen Ebenen des menschlichen Organismus gefunden wurden. Dazu gehöre beispielhaft die Wirkung bei Membranstrukturen und der zellulären Kommunikation, im Gleichgewichtssystem und bei Aktivierung abgegrenzter Gehirnbereiche im Unterbewusstsein.

Auch die Medizinerin Dr.Ursula Bellut-Staeck, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Schutzgemeinschaft Schall für Mensch und Tier e.V. (DSGS) äußert sich in einer Presseaussendung zu der Diskussion um die korrigierten Dezibel-Angaben.

Windräder emittieren unbestrittenermaßen hörbaren Lärm und Infraschall. Mit zunehmender Höhe und Anzahl der Anlagen wächst die Gefahr negativer Gesundheitseinwirkungen auf Menschen und Tiere.

Zahlreiche Menschen seien bereits schwer gesundheitlich und irreversibel geschädigt. Ihre Anzahl nehme mit den entstehenden Industrieparks aus Windrädern durch Überlagerungseffekte rasant zu.

Wir rechnen mit einer epidemiologischen Zunahme mit hoher Dunkelziffer, da sich viele Beschwerden z.B. in einer schnellen Verschlechterung von Herz-Kreislaufbeschwerden äußern.

Wurden die beanstandeten Messungen der BGR in den Jahren 2004 – 2010 noch an einem kleinen WEA Typ „Vestas 47“ mit einer Nabenhöhe von nur 80 Metern und einer Nennleistung 660 KW vorgenommen, betragen die Höhen der heutigen Anlagen bis zu 250 Metern – mit Nennleistungen bis über 5 MW. Je größer die Anlage, umso mehr verschiebe sich das Spektrum des Schalls zu niedrigeren Frequenzen von unter 0,1 bis 16 Hz. Je höher eine Anlage, desto weiter trägt ihr Infraschall.

Es gäbe keinen Schutz für Menschen und Tiere, außer durch einen ausreichenden Abstand und begrenzte Höhen, da die physikalischen Eigenschaften des Infraschalls bei einer niedrigen Frequenz extreme Wellenlängen zur Folge haben, die auch die Mauern von Gebäuden durchdringen. So tritt z.B. bei einer Frequenz von 1 Hertz eine Wellenlänge von 340 Metern auf. Bei einer Frequenz von 0,1 Hz erreicht die Wellenlänge bereits 3.400 Meter.

Besonders der empfindliche Personenkreise, wie Kinder, Ungeborene, Schwangere und Kranke, seien dieser Einwirkung schutzlos ausgeliefert. Zu dem in der Atmosphäre übertragenen Infraschall komme der über den Boden übertragene Körperschall. Es kann zu Überlagerungseffekten in Innenräumen kommen, die zu einer Verstärkung des Schalls in geschlossenen Räumen führen.

Insbesonders von den sich ständig wiederholenden Schalldrucksprüngen (Impulse),  die beim Durchgang des Rotors am Windrad -Turm entstehen, sorgten für die gesundheitliche Belastung. Es gebe nirgendwo in der natürlichen Umgebung etwas Vergleichbares zum impulshaltigen und tonhaltigen Infraschall, der von Windanlagen ausgeht.

Die Aussage, die Wissensbasis sei lückenhaft, entbinde den Staat nicht vom Vorsorgeprinzip für die Gesundheit seiner Bürger. Er sei verpflichtet, den nach dem Grundgesetz garantierten Rechtsanspruch der Menschen auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs.2), aktiv auch gegenüber Dritten durchzusetzen.

Die noch gültige TA Lärm mit ihrem Anhang zum Infraschall sieht immer noch keine Messungen des Infraschalls im relevanten Bereich von 0,1 – 8 Hertz vor.  Die krankmachende Impulshaltigkeit des technischen Infraschalls wird weiterhin nicht erfasst und der neue Entwurf der zugehörigen DIN-Norm 45680 gestatte weiterhin die Glättung der Spitzenbelastung. Die wichtige Impulshaltigkeit der Infraschallsignale wird wiederum messtechnisch nicht erfasst.

Der aktuelle internationale Stand der Wissenschaft lässt folgende Aussage zu: Technisch erzeugter und impulshaltiger Infraschall führt bei längerer Exposition – das bedeutet im Fall der Windräder am Ort des täglichen Lebens – bis zu 24 Stunden, Wochen und Jahre zu Konzentrationsschwäche und Leistungsminderung, Forcierung von Herz-Kreislauferkrankungen, Schlaflosigkeit, Lernstörungen bei Kindern, Abwehrschwäche und sogar Krebsentstehung (Diese Aufzählung ist nicht vollständig).

Dieser Infraschall hat außer seinen Wirkungen auf das Ohr und bestimmte Gehirnareale extraaurale Wirkungen auf die molekulare Ebene des lebenden Organismus, die zu einem schnell einsetzenden Energiedefizit auf allen Zellebenen führen mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Infraschall werde im militärischen Bereich bis heute als nicht tödliche Waffe zur Schwächung des Gegners eingesetzt.

Unbestreitbar wird ein weiterer Windradausbau zu Verstärkung der Auswirkungen im Sinne einer zunehmenden „Verschallung“ der Lebens- und Erholungsräume führen. Diese riesige Umweltverschmutzung, die zu Lasten der im Umfeld lebenden Menschen, Tiere und der Landschaften geht, muss auf einen sofortigen Prüfstand fordert die DSGS und verlangt von einer verantwortlichen Politik einen Katalog von Maßnahmen:

Entsprechende Schallfrequenzen sind nach geeigneter DIN-Norm zu erfassen und in die Bewertung des impulshaltigen und tonhaltigen Infraschalls, ausgehend von Windrädern, aufzunehmen.

Dies ist auch bei schon bestehenden Anlagen notwendig und muss zu sofortiger Abschaltung der Anlagen führen, die schädigende Emissionen auf ihre Nachbarschaft ausüben.

Spätestens jetzt brauchen wir – unter Beteiligung von unabhängigen Ärzten und Wissenschaftlern – ein sofortiges Moratorium zum weiteren Windrad-Ausbau mit allen daraus folgenden Konsequenzen, auch wenn sich die Politik „mit Hinweisen auf einen Rechenfehler“ ihrer Verantwortung entziehen will, fordert die DSGS.

21.5.2021PolitikUmland1 Kommentar cpm

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  • Ein notlandender Hubschrauber stellt seine Rotorblätter in einen leicht negativen Anstellwinkel. Damit ist gewährleistet
    dass der Rotor sich im „Segelflug“ weiterdreht, ähnlich einer Windmühle. Doch auch im Sinkflug hängt das volle
    Gewicht des Rumpfes am Rotor. Dies zeigt, welch großer
    Unterschied zu einer gleich großen Scheibe besteht. Denn,
    eine gleich große Scheibe könnte den Helicopter nicht tragen. Die Bremswirkung auf den Wind durch ein Wind-
    kraftwerk kann also nicht mit einem Baum oder Gebäude
    verglichen werden. Sie ist VIEL größer. Dazu kommt, dass stabile warme Luftschichten mit stabilen kalten ver-
    quirlt, und dadurch die Taupunkte verschoben wer-
    den. Diese „halbwarme“ Luft regnet dann erst in erheblich
    kühleren Regionen (als Starkregen) ab. Niedersachsen mit über 6.500 WK trocknet trotz dicker Bewölkung aus.
    WK sind zweifellos der dramatischste Eingriff ins Klima.
    Rechenfehler gibt es nicht nur beim Infraschall. Auch die
    Bremswirkung auf das Wetter wurde unterschätzt

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