EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0

Mit Fug und Recht: Verantwortlichkeit für die Sicherheit von DSL-Internet Routern

Eifel: Schon mehrfach haben wir hier über die rechtlichen Fallstricke im Internet berichtet. Was aber passiert, wenn der Internetanschluss auf einmal komplett ausfällt? Ganz aktuell mussten dies in der zurückliegenden Woche viele Kunden der Telekom ertragen. Bei rund 900.000 Anschlüssen bundesweit war das Internet ausgefallen. Da mittlerweile immer mehr Nutzer ihr Fernsehprogramm oder ihr Telefon an das Internet angeschlossen haben, waren die Beeinträchtigungen massiv spürbar.

Können Kunden, deren Internetanschluss nicht funktioniert, Schadensersatz verlangen? Grundsätzlich ja, sagt der Bundesgerichtshofes in einem Urteil aus dem Jahre 2013 (Urteil v. 24.01.2013, Az.: III ZR 98/12). Danach besteht ein Schadensersatzanspruch, wenn der Kunde das Internet nicht nutzen kann und der Provider diesen Umstand zu vertreten hat. In dieser Entscheidung hat das höchste deutsche Zivilgericht die zentrale Bedeutung des Internets im Alltag nochmals hervorgehoben und gerade aus diesem Grund heraus eine Schadensersatzpflicht schon allein aufgrund der fehlenden Nutzungsmöglichkeit angenommen. Die Höhe des Schadensersatzes orientiert sich dabei an den monatlichen Kosten. Ein klagender Kunde musste bei monatlichen Internetkosten von 52 Euro insgesamt 12 Tage auf den Internetzugang verzichten, was zu einem Schadensersatzanspruch von knapp 21 Euro führte. Nicht viel also für eine derartige Beeinträchtigung. Der mögliche Schadensersatz kann bei Ausfall einer geschäftlich genutzten Internetverbindung allerdings auch deutlich höher liegen. Anders als beim Schadensersatz wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit müssen die Betroffenen den ihnen entstandenen Schaden dann allerdings konkret nachweisen.

Laut Verlautbarungen der Telekom und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik soll die Ursache für den Totalausfall in einem gezielten Hackerangriff auf die DSL Router gelegen haben. Würde sich dies bestätigen, können Kunden für ihren Ausfall wohl keinen Schadensersatz verlangen, da die Schuld nicht in der Verantwortlichkeit der Telekom zu finden ist.

Muss der Kunde sich also um die Sicherheit der DSL Router verantwortlich kümmern? Nein, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil der Vorwoche (Urteil vom 24.11.2016 – I ZR 220/15) .

Zu verschiedenen Zeitpunkten wurde wiederum über Hacker ein Internetanschluss gezielt angegriffen und über diesen Anschluss Filme öffentlich zugänglich gemacht, indem man sich unberechtigten Zugang zum WLAN der Beklagten verschafft hatte. Der Router war mit einem vom Hersteller vergebenen, auf der Rückseite des Routers aufgedruckten WPA2-Schlüssel gesichert, der im Zeitpunkt des Kaufs des Routers mit einem voreingestellten 16 stelligen Zifferncode gesichert war. Der Rechteinhaber des Filmes hatte nun den Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Der Internetnutzer muss darauf achten, dass sein Router die marktüblichen aktuellen Sicherungen und Verschlüsselungsstandards aufweist

Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion ist zur Prüfung verpflichtet, ob der eingesetzte Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen, also einen aktuellen Verschlüsselungsstandard sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort, verfügt. Eine weitergehende Verpflichtung zur Prüfung und Überwachung hat der Internetnutzer nicht, so der Bundesgerichtshof.

2.12.2016LebenEifel0 Kommentare Gast Autor

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite