Eifel: Versiegelt wurden zur Zeit Luthers Dokumente oder Briefe, deren Inhalt vor Unbefugten verborgen bleiben sollte. Ein Siegel, meist aus Wachs oder Lack, zu durchbrechen, war – und ist bis heute – strafbar. Wenn also etwas sogar mit sieben Siegeln geschützt war, entsprach das unserem heutigen Stempel „top secret“. In der Offenbarung des Johannes kommt ein dermaßen geschütztes Geheimdokument im 5. Kapitel vor: „Und ich sah in der rechten Hand dessen, der auf dem Thron saß, ein Buch, beschrieben innen und außen, versiegelt mit sieben Siegeln. Und ich sah einen starken Engel, der rief mit großer Stimme: Wer ist würdig, das Buch aufzutun und seine Siegel zu brechen?“ (Offb 5,1). Heute ist meist von einer schwer durchschaubaren Person die Rede, wenn man jemanden als „Buch mit sieben Siegeln“ bezeichnet, wobei sich die Frage stellt, ob und wie man bestraft wird, wenn man diese Siegel bricht.
Gerhard Wagner: „Wer’s glaubt wird selig! – Redewendungen aus der Bibel“, Regionalia-Verlag, ISBN: 978-3-939722-36-6
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