Eifel: Zum Jahreswechsel 2018 treten einige wichtige Gesetzesänderungen in Kraft. Für manche Verbraucher bedeutet das auch, es gibt mehr Geld. Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel:
Mindestlohn wird für manche Branchen angehoben
Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro für Beschäftigte alle Branchen. Tarifverträge, die einen niedrigeren Mindestlohn enthalten, sind dann nicht mehr zulässig. Die Übergangsfrist für Unternehmen endet am 31. Dezember 2017. Für Beschäftigte im Baugewerbe und im Elektrohandwerk, Gebäudereiniger und Facharbeiter im Dachdeckerhandwerk erhöht sich der Mindestlohn zum 1. Januar 2018. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro.
Kindergeld für Familien wird angehoben
Das Kindergeld steigt um zwei Euro. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern zum Jahreswechsel 194,00 Euro, für das dritte 200,00 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225,00 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt um 72,00 Euro auf 4.788,00 Euro.
Neue Regelungen zum Mutterschutz treten in Kraft
Nunmehr können auch Schülerinnen und Studentinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Auch für sie gilt nun eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, sowie ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich diese Frist von acht auf zwölf Wochen.
Längere Fristen für die Steuererklärung
Wer verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, erhält nunmehr länger Zeit dafür. Ab 2018 läuft die Abgabefrist bis Ende Juli des Folgejahres. Die Steuererklärung 2018 muss als erst am 31. Juli 2019 beim Finanzamt sein. Für Steuererklärungen, die ein Steuerberater erstellt, ist sogar bis Ende Februar 2020 Zeit.
Finanzämter dürfen unangemeldet Kassen prüfen
Finanzämtern ist es ab Januar 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen, denn jedes Jahr verliert der Staat hohe Summen, weil Umsätze mit manipulierten Kassen oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfasst werden.
Neues Bauvertragsrecht tritt in Kraft
Bauherren können den Vertrag mit einem Bauunternehmer in Zukunft innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen enthalten. So muss die Baufirma unter anderem einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird.
Fahrzeughalter sind für Winterreifen uneingeschränkt verantwortlich
Der Gesetzgeber nimmt nunmehr alle Fahrzeughalter in die Pflicht, für eine geeignete Bereifung zu sorgen. Wer es zulässt oder anordnet, dass ein Fahrzeug im Winter ohne Winterreifen gefahren wird, muss mit einer Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen. Diese Regelung betrifft neben Autovermietern auch Unternehmer, die für die Fahrzeuge im Fuhrpark ihrer Firma verantwortlich sind.
Ihnen wünsche ich einen guten Jahreswechsel.
Gunther Lorbach
www.rechtsanwalt-dueren.com
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