Kulturschaffende mit Culture Coins Corona unterstützen
Mit diesen virtuellen Coins sollen in der Region Aachen Kulturschaffende unterstützt werden.
Eifel: Musiker, Schauspieler und Tänzer bekommen die Auswirkungen der Corona-Krise aktuell deutlich zu spüren: Keine Auftritte – Keine Einnahmen. Auch bildende Künstler können zur Zeit nur bedingt ausstellen, Angebote der kulturellen Bildung, Workshops und Kurse sind gecancelt. In der Region Aachen hat man sich etwas Besonderes überlegt, um den Kulturschaffenden in der Region unter die Arme zu greifen: Es können Culture Coins Corona erworben werden. Die Einnahmen der Coins gehen an freischaffende Künstler und Kulturakteure aus den Kreisen Düren, Heinsberg, Euskirchen, der StädteRegion und der Stadt Aachen, für die kein Soforthilfe-Programm der Landes- oder Bundesregierung greift. Auf Anfrage wird auch gerne eine Spendenquittung oder ein virtueller Culture Coin Corona ausgestellt.
Coins gibt es für 10 oder 20 Euro in beliebiger Anzahl im Ticket-Shop von reservix, der übrigens im Rahmen seiner Kampagne #seidabei auf die Servicegebühr verzichtet.
Für Zuwendungen bis zu 200 Euro genügt es, dem Finanzamt mit der Steuererklärung den Bareinzahlungsbeleg oder einen Kontoauszug vorzulegen. Für Zuwendungen über 200 Euro ist als Nachweis eine von Region Aachen Zweckverband ausgestellte Zuwendungsbestätigung erforderlich, die gerne zugeschickt wird. Dafür einfach das Culture Coin Corona-Ticket als PDF zusammen mit der Anschrift per Mail an [Die eMailAdresse sehen Sie auf unserer Homepage] schicken. Ebenso ist eine direkte Überweisung der Spende möglich, die Kontoverbindung gibt es unter www.regac.de/culturecoincorona
Der gesamte Erlös geht zunächst an den Culture Coin Corona – Spendenfonds des Region Aachen Zweckverband. Dieser wird dann im Frühsommer dieses Jahres außerplanmäßig Fördermittel nach einem internen Auswahlverfahren vergeben. Darauf können sich Künstler bewerben, deren Engagements oder Einnahmen wegen der Corona-Krise ausgefallen sind. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren werden ab Mitte Mai auf der Website bekanntgegeben.
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TonSpuren-Konzerte in Coronazeiten
TonSpuren-Konzert für zuhause. [Foto: screenshot]
Umland, Düren: Konzerte finden zur Zeit in der Kulturfabrik Becker & Funck in Düren nicht statt, doch auf den Musikgenuss der TonSpuren-Konzerte brauchen Fans der Konzertreihe nicht zu verzichten: Markus Märkl sollte eigentlich am 20. April mit einem Cembalorezital auftreten, doch dies musste natürlich ausfallen. Der Kunstförderverein Kreis Düren, der die Konzertreihe veranstaltet, hat allerdings das Konzert mit dem Musiker in der Kulturfabrik aufgenommen und den Youtube-Kanal TonSpuren – Alte Musik eingerichtet. Rund eine Stunde hat Märkl Musik von Cabazon, Frescobaldi, Rossi, Sweelinck, Froberger, Dowland und Byrd gespielt. Dank ausgezeichneter Technik ist dies in hervorragender Aufnahmequalität zu sehen und zu hören.
https://www.youtube.com/watch?v=CXgxYYPt2C4
Wer die zumeist frei arbeitenden Künstler unterstützen möchte, kann an den Kunstförderverein den Eintrittspreis (oder auch mehr) spenden.
Konto: Kunstförderverein Kreis Düren e.V.
IBAN: DE89 3955 0110 0000 6642 19 / BIC: SDUEDE33XXX
Verwendungszweck: Tonspuren
Informationen über die nächsten geplanten Konzerte gibt es auf www.tonspuren-dueren.de
[pg]
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Der 1. Mai in Coronazeiten
Kreise, Kreis Euskirchen: Stadt- und Schützenfeste, Konzerte und Kirmestreiben: Das Corona-Virus verhindert gesellige Veranstaltungen jeglicher Art. Auch die Feiern rund um den 1. Mai können in diesem Jahr nicht stattfinden. „Die Corona-Schutzverordnung mit ihrem Kontaktverbot lässt uns keinen Spielraum“, sagt Landrat Günter Rosenke. „Auch traditionelle Feste wie der beliebte Tanz in den Mai müssen leider abgesagt werden.“ Das Aufstellen von Dorf-Maibäumen, bei dem in der Regel der Junggesellenverein in voller Mannschaftsstärke und mit PS-starker Traktor-Unterstützung anrückt, sei in diesem Jahr ebenfalls nicht erlaubt.
Immerhin: Der Verkauf von Birken ist laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes möglich. Erlaubt ist auch das Aufstellen eines privaten Maibaumes bzw. das Anbringen von Maiherzen – allerdings nur, wenn die Vorgaben des Kontaktverbotes beachtet werden. Das heißt konkret: „Maximal zwei Personen dürfen in der Mainacht gemeinsam unterwegs sein, und sie müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten“, betont der Landrat. Für die Mainacht kündigte Rosenke, der zugleich auch Leiter der Kreispolizeibehörde ist, entsprechende Kontrollen durch die Polizei an.
Erneut bittet Rosenke um Verständnis für die aktuell geltenden Regeln. „Auch wenn es jetzt vorsichtige Lockerungen gibt, dürfen wir nicht leichtsinnig werden. Nur wenn wir alle weiterhin diszipliniert die Hygiene- und Abstandsregeln beachten, können wir behutsam und schrittweise den Weg in Richtung Normalität fortsetzen – und hoffentlich im nächsten Jahr auch wieder zünftig in den Mai feiern.“
[redaktion]
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Jahrbuch 2021: Mitarbeit gewünscht
Kreise, Kreis Euskirchen: Ob Kirmes oder Schützenfest, Maskenball oder Feuerwehrfest, „Jahrmarkt anno dazumal“ oder Sportwoche: Im Kreis Euskirchen weiß man F(f)este zu feiern. Manche Veranstaltung hat mittlerweile eine jahrhundertelange Tradition, beispielsweise der Simon-Juda-Markt in Euskirchen (1322) oder so manches Schützenfest. Wie sind diese Feste entstanden? Wie wurde früher gefeiert? Welche Traditionen haben sich bis heute erhalten? Welche Feste gibt es inzwischen nicht mehr? Welche Feste sind neu hinzugekommen? Wie feiert man heute und was hat sich verändert?
Das sind nur einige Fragen, die uns interessieren und die im diesjährigen Jahrbuch behandelt werden sollen. Darüber hinaus wollen wir von Ihnen wissen: Welche persönliche Erinnerungen verbinden Sie mit einem bestimmten Fest? Von bewegenden Momenten bis zu leichten und lustigen Anekdoten ist alles willkommen.
Was auch immer: Lassen Sie uns – und die vielen Jahrbuch-Leserinnen und – Leser – an ihren Erinnerungen teilhaben. Schreiben Sie uns [Die eMailAdresse sehen Sie auf unserer Homepage]
[redaktion]
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Soforthilfe für Vereine
Eifel: Um den Schaden für die Wirtschaft in Folge der Corona-Krise abzufedern, haben der Bund und das Land NRW das „Soforthilfeprogramm Corona“ aufgelegt. Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen weist nun darauf hin, „dass auch gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind, und Vereine, wenn sie sich zwar wirtschaftlich betätigen, aber eine gemeinnützige Tätigkeit im Vordergrund steht, antragsberechtigt sind“, so Christof Gladow. Der stellvertretende Leiter der Struktur- und Wirtschaftsförderung betont: „Vereine sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen für laufende Betriebskosten durch einen Zuschuss unterstützt werden.“
Voraussetzung für eine Förderung seien „erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona“. Dies werde angenommen, wenn:
- Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen ist (d.h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat);
- oder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden, z.B. bei Gründungen, gilt der Vormonat);
- oder die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurden;
- oder die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass).
Bei Vereinen müssten mehr als die Hälfte der Einnahmen aus erzielten Umsätzen bestanden haben, die durch die Corona-Krise beeinträchtigt wurden. Ein Verein, der überwiegend von Beiträgen, kommunalen Zuschüssen oder Sponsoring lebe und wenig gewerblich am Markt mit seinen Dienstleistungen tätig sei, könne keinen Antrag stellen, weil er nicht unternehmerisch tätig sei, so Gladow. Nach seinen Angaben sind die Zuschüsse nach Mitarbeiterzahl gestaffelt und betragen für drei Monate (ab Datum der Antragstellung): Bei bis zu 5 Mitarbeiter*innen 9.000 Euro, bei bis zu 10 Mitarbeiter*innen 15.000 Euro und bei bis zu 50 Mitarbeiter*innen 25.000 Euro. Bei Überkompensation sind die Beträge zurückzuzahlen.
Die NRW-Corona-Soforthilfe sei mit der „Soforthilfe Sport“ kombinierbar. Bei der „Soforthilfe Sport“ sei sie aber im Antrag als Einnahme einzutragen und werde bei der Berechnung der Unterdeckung berücksichtigt.
Elektronische Anträge sind über das folgende Internetportal an die Bezirksregierung Köln zu richten: https://soforthilfe-corona.nrw.de. Auskünfte zu diesem und weiteren Hilfsprogrammen erteilt die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen an ihrer Hotline: Telefon: 02251/ 15 – 680 oder E-Mail: [Die eMailAdresse sehen Sie auf unserer Homepage]
[redaktion]
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Kreisverwaltung bietet wieder ihr gesamtes Service- und Beratungsangebot an – Zutritt nur mit Termin
Kreise, Kreis Euskirchen: Nach der von Bund und Ländern verkündeten Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen wird die Kreisverwaltung schrittweise wieder zum Normalbetrieb übergehen. „Nachdem in den vergangenen Wochen nur Notfälle bearbeitet werden konnten, werden wir wieder das gesamte Dienstleistungs-Portfolio anbieten“, erklärt Landrat Günter Rosenke.
Allerdings werden die Zutrittskontrollen vorläufig weiter fortgesetzt. Das heißt: Der Zugang zum Kreishaus ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Telefonnummern zur Terminabsprache finden sich auf der Homepage der Kreisverwaltung www.kreis-euskirchen.de. Die Zentrale ist unter Tel. 02251 / 15-0 erreichbar. Die Kundinnen und Kunden werden dann zum vereinbarten Termin am Haupteingang vom jeweiligen Sachbearbeiter abgeholt.
„Wir bitten darum, dass die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln weiterhin dringend beachtet werden“, so Rosenke. „Außerdem empfehlen wir auch das Tragen eines Mundschutzes, und zwar zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Kreishaus sowie zum Schutz unserer Mitarbeitenden.“
Das Kreis-Gesundheitsamt ist aktuell ausschließlich mit den Aufgaben rund um die Corona-Pandemie ausgelastet, so dass hier der übliche Service nicht angeboten werden kann. Aufgrund eines Erlasses des Landes NRW ist bis zum 3. Mai zudem kein Publikumsverkehr im Team Schwerbehindertenrecht möglich.
[redaktion]
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Erste Verteilaktion von Mund- und Nasenbedeckungen war ein voller Erfolg
Vor Beginn der Verteilaktion nahmen Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr 200 „Facies“ entgegen. [Foto: Stadt Schleiden / Kerstin Wielspütz]
Schleiden: Mächtig was los war Anfang der Woche bei Stadtverwaltung Schleiden, wo man aufgrund der Corona-Pandemie derzeit eigentlich keine Besucher mehr gewohnt ist. Im Rahmen der ersten zentralen Verteilaktion standen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sehr diszipliniert in einer Warteschlange um bis zu vier der selbstgenähten Mund- und Nasenbedeckungen, zu Neudeutsch „Facies“, entgegenzunehmen. Bürgermeister Ingo Pfennings freute sich, dass am Ende der Aktion insgesamt 901 „Facies“ ausgegeben wurden, davon 701 an die Bevölkerung und 200 an die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schleiden zur Versorgung der Aktiven.
Der Caritasverband für die Region Eifel e.V. und die Stadt Schleiden haben mit drei fleißigen Näherinnen aus dem Stadtgebiet eine zentrale Nähaktion für Mund- und Nasenbedeckungen ins Leben gerufen. Die Gruppe ist inzwischen auf rund 30 Helferinnen und Helfer angewachsen und hat bereits über 5.000 „Facies“ gefertigt. Bestellungen, Fragen oder Hilfsangebote können gerne an Nicole Müller: [Die eMailAdresse sehen Sie auf unserer Homepage] / 0151-26696310 (Anrufe oder WhatsApp-Nachrichten zwischen 8 und 20 Uhr), Angela Niessen: [Die eMailAdresse sehen Sie auf unserer Homepage] oder Christina Bollig: [Die eMailAdresse sehen Sie auf unserer Homepage] gerichtet werden. Die Gruppe freut sich außerdem über weitere Mitstreiter.
Wichtig ist, dass diese Mund- und Nasenbedeckungen keine geprüften Masken ersetzen, sondern nur eine sinnvolle Ergänzung sind, wenn man keine geprüften MNS mehr besitzt und erhält. Die Herstellung und Benutzung sind daher eigenverantwortlich. Das Tragen verhindert bzw. begrenzt die Aeresolbildung und stellt daher einen guten Fremdschutz dar. Dies ersetzt jedoch keinesfalls die allgemeinen Hygieneregeln, wie gründliches Händewaschen, Husten in die Armbeuge, Abstandhalten, usw..
Die nächste Verteilaktion findet voraussichtlich am Samstag, 2. Mai 2020 am Vormittag statt. Weitere Informationen werden rechtzeitig veröffentlicht.
[redaktion]
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