Kreise, Kreis Euskirchen: Nach der von Bund und Ländern verkündeten Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen wird die Kreisverwaltung schrittweise wieder zum Normalbetrieb übergehen. „Nachdem in den vergangenen Wochen nur Notfälle bearbeitet werden konnten, werden wir wieder das gesamte Dienstleistungs-Portfolio anbieten“, erklärt Landrat Günter Rosenke.
Allerdings werden die Zutrittskontrollen vorläufig weiter fortgesetzt. Das heißt: Der Zugang zum Kreishaus ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Telefonnummern zur Terminabsprache finden sich auf der Homepage der Kreisverwaltung www.kreis-euskirchen.de. Die Zentrale ist unter Tel. 02251 / 15-0 erreichbar. Die Kundinnen und Kunden werden dann zum vereinbarten Termin am Haupteingang vom jeweiligen Sachbearbeiter abgeholt.
„Wir bitten darum, dass die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln weiterhin dringend beachtet werden“, so Rosenke. „Außerdem empfehlen wir auch das Tragen eines Mundschutzes, und zwar zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Kreishaus sowie zum Schutz unserer Mitarbeitenden.“
Das Kreis-Gesundheitsamt ist aktuell ausschließlich mit den Aufgaben rund um die Corona-Pandemie ausgelastet, so dass hier der übliche Service nicht angeboten werden kann. Aufgrund eines Erlasses des Landes NRW ist bis zum 3. Mai zudem kein Publikumsverkehr im Team Schwerbehindertenrecht möglich.
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