Kreise, Kreis Euskirchen: Der Geologische Dienst NRW in Krefeld wird zwischen März und November im Kreis Euskirchen Arbeiten für die bodenkundliche Landesaufnahme durchführen. Die damit Beauftragten müssen zur Erledigung ihrer Untersuchungen fremde Grundstücke betreten. Diese regionalen Untersuchungen dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und des Untergrundes. Die Ergebnisse der Aufnahme werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Sie sind wichtige Unterlagen für viele Aufgaben, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft (Bodennutzung, Bodenverbesserung, Erosionsschutz, Holzartenwahl), im Bauwesen, bei der Planung und Landespflege (Landesplanung, Bauleitplanung, Naturschutz), im Landeskulturbau und in der Wasserwirtschaft (ent- und bewässerungsbedürftige Flächen,) sowie für die wissenschaftliche Forschung und den naturkundlichen Unterricht.
Im Rahmen der Kartierungen sind kleine Handbohrungen notwendig, stellenweise auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben. Auf Grund der vorbezeichneten Gesetze haben Grundstückseigentümer den vom Geologischen Dienst NRW beauftragten Personen das Betreten ihrer Grundstücke, mit Ausnahme von Wohngebäuden, sowie die Vornahme der genannten Außenarbeiten jederzeit zu gestatten. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die durch Dienstausweise mit Lichtbild sich ausweisenden Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW werden auf die landwirtschaftlichen Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke weitgehend Rücksicht nehmen. Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei ihren Aufgaben zu unterstützen.
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