Eifel: Dieser Ausdruck hört sich eigentlich gar nicht nach einer mittelalterlichen Redewendung an, gar nicht so, als ob er seine Wurzeln weit in der Vergangenheit hätte. Aber wenn man darauf achtet, dass im Substantiv „Vorwurf“ das Verb „werfen“ enthalten ist, fragt man sich, wer hier wem etwas vorwirft. Damit sind wir wieder bei den mittelalterlichen Rechtsbräuchen, in diesem Fall aus der Constitutio Criminalis Carolina von Karl V., dem ersten einheitlichen deutschen Strafgesetzbuch von 1532. Es war nämlich zum Abschluss eines Verfahrens, das mit einem Todesurteil endete, üblich, dass der Richter über dem Verurteilten seinen Gerichtsstab zerbrach, was ausdrücken sollte, dass keine Berufung mehr möglich war. Die Redewendung „Über jemanden den Stab brechen“ mit der Bedeutung „jemanden verurteilen“ kommt da her. Dann machte der Richter den besagten Vorwurf: Den zerbrochenen Stab warf er nämlich dem Verurteilten vor die Füße mit den Worten „Nun helf’ dir Gott, ich kann dir nicht mehr helfen!“.
aus: Gerhard Wagner “Schwein gehabt! Redewendungen des Mittelalters”, Regionalia-Verlag, ISBN: 978-3-939722-31-1
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