Eifel: Im Mittelalter waren die Möglichkeiten der Kriminalistik begrenzt, man kannte weder Fingerabdrücke noch DNA- Nachweise. Um der Gerechtigkeit bei ungeklärten Mordfällen zum Sieg zu verhelfen, versuchte man, mit Hilfe von Gottesurteilen den Mörder zu überführen. Die sogenannte Bahrprobe war eine dieser Methoden; sie wird sogar im Nibelungenlied erwähnt. Der Verdächtige wurde zu dem auf der Totenbahre liegenden Mordopfer hinüber geführt. Er musste seine Hand auf die tödliche Wunde legen und seine Unschuld beschwören. Wenn dann die Wunde wieder anfing zu bluten, galt der Verdächtige als schuldig, andernfalls nicht. An manchen Orten wurde diese Probe noch bis ins 17. Jahrhundert praktiziert, bis sie, wohl im Zuge der Aufklärung, endgültig als juristisches Beweismittel ausgedient hatte. Dass heute diese doch äußerst fragwürdige Beweisführung die Vokabel für kriminalistische Ermittlungsarbeit liefert, dürfte alle Krimi-Fans gruseln lassen.
aus: Gerhard Wagner “Schwein gehabt! Redewendungen des Mittelalters”, Regionalia-Verlag, ISBN: 978-3-939722-31-1
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