Eifel: Ab und an muss sich die Justiz mit Klagen aus Unfällen befassen, die nur das Leben schreiben kann. So jetzt auch das Landgericht Ingolstadt.
Die Stimmung im Gasthaus muss gut gewesen sein. Die Faschingssitzung in einer bayrischen Traditionsgaststätte im idyllischen Örtchen Wolznach im Landkreis Pfaffenhofen zum Karnevalsbeginn am 11.11. war in vollem Gange, als plötzlich ein Wirtshausstuhl seinen Dienst aufgab. Die Verleimung zweier Stuhlbeine hatte sich gelöst und der auf dem Stuhl feiernde Gast stürzte zu Boden. Was auf den ersten Blick lustig aussah, führte bei dem betroffenen Gast zu einer zweifaches Fraktur des Sprunggelenkes. Leider also kein Glück im Unglück.
Sehr schnell verlor der Gast seine gute Laune und klagte gegen den Wirt auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000,00 Euro und weiteren Schadensersatz von 1.600,00 Euro. Seiner Meinung nach hätte der Wirt seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt. Wirtshausstühle seien einer regelmäßigen Rüttelprobe zu unterziehen, auch und gerade, wenn sie wie im vorliegenden Fall schon 15 Jahre alt sind. Solch vermeintlich vorgeschädigte Stühle würden nicht in eine Gaststätte gehören, deshalb sei der Wirt für den Unfall verantwortlich.
Doch vor dem Landgericht Ingolstadt hatte der Kläger mit seiner Forderung keinen Erfolg. Wirtshausstühle seinen nun mal nicht per se gefährlich, so dass es ausreichend ist, wenn der Wirt beim Durchwischen seiner Räume eine regelmäßige Sichtkontrolle macht, eine zusätzliche tägliche Rüttel- oder Sitzprobe ist nicht erforderlich.
Auch das vom Kläger geforderte tägliche Probesitzen hätte den Unfall wohl nicht vermieden. Wie lange hätte der Wirt denn Probesitzen müssen? 5 oder 10 Minuten je Stuhl?
so die Richterin bei der Urteilsbegründung vom 11.07.2017.
Nicht für jeden Unfall gibt es einen verantwortlich Haftenden. Manchmal verwirklicht sich auch einfach nur das allgemeine Lebensrisiko und das ist in bei feucht-fröhlichen Faschingsfeiern in bayrischen Wirtshäusern gewöhnlich etwas höher.
Ihnen wünsche ich eine unfallfreie Ferienzeit.
Gunther Lorbach
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