Eifel: Wie bekannt, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster am 7. Dezember durch Urteil entschieden, dass der Kreis Düren als Bauaufsichtsbehörde gegen das Protestcamp am Hambacher Forst in Morschenich vorgehen darf. Weil der 7. Senat des Gerichtes eine Revision gegen seine Entscheidung nicht zugelassen hat, legte nun der Grundstückseigentümer und Kläger Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Nun muss zunächst das Bundesverwaltungsgericht über diese Beschwerde entscheiden. Somit bleibt eine Räumung der vorhandenen baulichen Anlagen bis auf weiteres ausgesetzt.
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