Eifel: Der Haussegen hängt schief zwischen den Regionalräten in den Bezirksregierungen im Land und der Staatskanzlei in Düsseldorf. In einer „Ferienaktion“ wurden die Regionalräte im Land von Düsseldorf aufgefordert, in einer auf sechs Wochen anberaumten Frist zu dem Entwurf des neuen Landesplanungsgesetzes (LPIG) Stellung zu nehmen. Natürlich war auch der Staatskanzlei klar, dass während der Sommerferien – NRW-weit – keine Sitzungen des Regionalrates angesetzt waren, in denen der Entwurf hätte beraten werden können. Die Regionalräte suchten daraufhin um eine Verlängerung der Fristen nach. Das wurde von der Staatskanzlei abgelehnt. Alles in allem: Schlechter Stil.
Wenn man sich allerdings die inhaltlichen Veränderungswünsche der Landesregierung in dem Gesetzesentwurf ansieht, kommt richtig schlechte Stimmung auf. Versucht doch Düsseldorf in diesem Entwurf, die Mitbestimmung der Kommunen und Regionalräte bei der Raumordnungsplanung mit einem eigenen, von der Bundesgesetzgebung abweichenden, NRW- Gesetzeswerk massiv auszuhebeln.
Auch der Städte- und Gemeindebund hat sich bereits höflich, aber bestimmt in seiner Stellungnahme an mehreren Stellen von den Formulierungen der Landesbeamten distanziert.
Da die neuen landesgesetzlichen Vorschriften auf eine Konzentration der Entscheidungsmacht bei den Ministerien und in den Ausschüssen des Landtags konzentriert werden soll, kann so eine missliebige Entscheidung oder Blockade auf Kommunal- oder Regionalratsebene eines nicht raumordnungskonformen Bebauungswunsches mühelos übergangen werden.
Wie im Fall des neu formulierten und heftig kritisierten Paragraphen 16. Er regelt die Vorgehensweise in einem so genannten „Zielabweichungsverfahren“. Ein solches wird eingeleitet, wenn bei den Regionalplänen, die eine bestimmte Zweckbindung für ein Gelände vorsehen, von den festgelegten Vorgaben abgewichen werden soll. Hier war es bisher gesetzlicher Wille, eine einvernehmliche Lösung in diesem Problem mit den betroffenen Gemeinden und dem regionalen Planungsträger herzustellen.
Im neuen Entwurf wird die Kommune über eine Entscheidung des Ministeriums nur noch informiert, „ins Benehmen gesetzt“. Somit soll eine solche Zielabweichungsentscheidung auch ohne die Zustimmung des Regionalrates oder der betroffenen Gemeinde möglich werden. Schlimmer noch: Das Ministerium kann sich künftig über eine negative Äußerung der betroffenen Kommune oder des Regionalrats zu einem Bauprojekt einfach hinwegsetzen.
Eine solche Änderung hebelt die kommunale Mitbestimmung aus und ermöglicht es der Landesregierung, über die Köpfe der betroffenen Gemeinden, der Landkreise und der zuständigen Bezirksregierungen hinweg, durchzuregieren und das Planungsrecht aus der Zuständigkeit der Gemeinden herauszulösen.
Hier vermittelt sich der Eindruck, dass die Staatskanzlei aus der Flut der ca. 10.000 Einwendungen, die sich im Februar gegen den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) gerichtet haben, nichts gelernt hat. Unsensibel wird in Düsseldorf auf Macht gesetzt, und bisher gesetzlich verankerte Mitbestimmungsmodelle ausgehebelt. Die Konsequenz aus den tausenden Einsprüchen und Beschwerden versucht die Landesregierung anscheinend dadurch zu ziehen, dass man die Rechte des Regionalrats und der Kommunen nun über das neue Landesplanungsrecht quasi aufhebt.
Eine Kommune, auf deren Hoheitsgebiet zukünftig ein Vorhaben zugelassen werden soll, das den dort geltenden Bestimmungen der Raumordnung widerspricht, kann mit politischer Entscheidung aus Düsseldorf kalt gestellt und das kritisierte Projekt trotzdem durchgedrückt werden! Diese Regelung unterläuft eindeutig die demokratischen Mitwirkungsrechte der Kommunen.
Die Liste der vorgesehenen Änderungen beim Landesplanungsgesetz ist lang und erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit den Konsequenzen aus der geplanten Novellierung.
Die Landesregierung wäre gut beraten, den Sachverstand der landesweiten Fachgremien bei den Regionalräten zu nutzen, anstatt die Vertreter der Kommunen, Kreise und Städte in den Bezirksregierungen durch ihren absolutistischen Machtanspruch zu verprellen.
Link: Stellungnahme des Städte und Gemeindebundes zum Entwurf des Landesplanungsrechts
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