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Landrat und Kreiskämmerer stellten im Kreishaus den Haushaltsentwurf vor. [Foto: pg]

Landrat Rosenke stellt letztmalig den Kreishaushalt vor: „Wer bestellt, muss auch bezahlen!“

Kreise, Kreis Euskirchen: Am Mittwoch dieser Woche wurde der Entwurf des Kreishaushaltes 2020 von Landrat Günter Rosenke und Kreiskämmerer Ingo Hessenius vorgestellt. Da Landrat Rosenke sich im September keiner Wiederwahl stellt, ist dies für ihn die letzte Haushaltsvorstellung in seiner Funktion.

Kämmerer Ingo Hessenius stellte den Haushaltsentwurf 2020 vor. [Foto: W. Andres / Kreis Euskirchen]

Der Haushaltsentwurf 2020 umfasst Aufwendungen von ca. 371,7 Mio. Euro und Erträge in einer Größenordnung von rund 369,7 Mio. Euro. Zur Entlastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sollen 2,0 Mio. Euro durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden. Wesentlich für die Entwicklung der gestiegenen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt sind die mit einer Steigerung von über 4 Mio. Euro deutlich höhere Landschaftsumlage, höhere Personalaufwendungen, die Verteuerung der Kindertagesstätten einschließlich Tagespflege sowie die Hilfen zur Erziehung.

Nach vorliegendem Haushaltsentwurf entwickelt sich im Jahr 2020 die Allgemeine Umlage auf rund 94,0 Mio. Euro und die Jugendamtsumlage auf ca. 64,0 Mio. Euro, was in Summe einer Erhöhung von rund 15,3 Mio. Euro entspricht. ÖPNV- und Förderschulumlage unterliegen besonderen Berechnungsmethoden, wobei die ÖPNV-Umlage um 0,8 Mio. Euro steigt und sich die Förderschulumlage lediglich um rund. 38.000 Euro erhöht. Für 2020 steigen die Umlagesätze der Allgemeinen Umlage von 31,93 Prozent auf 33,66 Prozent und der Jugendamtsumlage von 21,60 Prozent auf 22,91 Prozent. Im vergangenen Jahr waren noch um ca. 1,1 Mio. Euro höhere Umlagebeträge für 2020 prognostiziert worden.

Wie in den vergangenen Jahren setzt der Kreis auf Vorschlag des Landrates und des Kreiskämmerers auch für den Haushalt 2020 wieder Eigenkapital ein, um die Kreisumlage zu senken und damit die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten. So wird auch in diesem Jahr die jahrelange gemeindefreundliche Haushaltspolitik des Kreises fortgesetzt. Vorgesehen ist eine Entlastung von 2,0 Mio. Euro durch die Eigenkapitalentnahme.

Der Haushalt des Kreises Euskirchen umfasst in diesem Jahr Ausgaben von rund 370 Mio. Euro. Rund drei Viertel davon werden für soziale Zwecke ausgegeben. [Grafik: Kreis Euskirchen]

Wichtig ist Landrat Rosenke und Kreiskämmerer Hessenius der Blick auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips, aus der Haltung heraus „Wer bestellt, bezahlt“ (Das Konnexitätsprinzip ist ein Begriff aus dem Staatsrecht: Danach tragen Bund und Länder grundsätzlich gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben). Zwar hilft beispielsweise das kürzlich verabschiedete Angehörigen-Entlastungsgesetz Familien von Pflegebedürftigen, belastet aber den Kreishaushalt mit rund. 240.000 Euro nicht unerheblich. So sprach sich beispielsweise auch der Landkreistag NRW gegen diese Regelung aus. Eine Finanzierung hätte beispielsweise auch über die Pflegeversicherung erfolgen können. „Es kann nicht sein, dass der Bund Beschlüsse fasst, die die Kommunen bezahlen müssen, und dabei auf einen finanziellen Ausgleich verzichtet“, so Landrat Rosenke.

Im Vergleich der 31 Kreise in NRW steht der Kreis Euskirchen dennoch gut da. Bei den Umlagesätzen der Allgemeinen Umlage im Jahr 2019 entspricht der Satz von 31,93 Prozent dem 6. Platz in NRW bzw. dem 3. Platz im Rheinland. Beim Aufkommen der Allgemeinen Kreisumlage je Einwohner liegt der Kreis Euskirchen mit 444,79 Euro (Vorjahr: 435,51 Euro) ebenfalls auf einem niedrigen 10. Platz sowohl in NRW als auch im Rheinland. Bei der Jugendamtsumlage liegen derartige Vergleichswerte zwar nicht vor, laut Kreiskämmerer Hessenius ist es jedoch allgemein bekannt, dass die Kreise in NRW, in denen eine einzige Institution die Jugendamtsaufgaben für das gesamte Kreisgebiet wahrnimmt, wirtschaftlicher arbeiten als die Regionen, in denen die Jugendamtsstruktur stark zersplittert ist.

Schwergewichte des Kreishaushaltes bleiben nach wie vor die weiter steigenden Aufwendungen des Sozial- und Jugendbereichs, die zusammen mit der Landschaftsumlage wie im Vorjahr ca. 73 Prozent des Zuschussbedarfs des aktuellen Haushaltsentwurfs bilden. Hierunter fallen insbesondere die Kindergärten und Tagespflege, die Hilfen zur Erziehung, Grundsicherungsleistungen, Hilfen zur Pflege, Pflegewohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt und die Eingliederungshilfen. Die Steigerungen der sozialen Leistungen liegen in etwa im Bundestrend.

Wie finanziert sich der Kreis?
Der Kreis als Umlageverband finanziert sich in erster Linie über Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen, da er anders als die Kommunen nicht über eigene Steuereinnahmen verfügt. Neben der Allgemeinen Umlage erhebt der Kreis Euskirchen eine Jugendamtsumlage, eine ÖPNV-Umlage sowie eine Förderschulumlage.

Vergleich 2010 – 2020
Vergleicht man das Jahr 2020 mit dem Jahr 2010, so fällt auf, dass die Allgemeine Kreisumlage 45,6 Mio.Euro höher ausfällt, weil im selben Zeitraum die wesentlichen sozialen Leistungen um 45,1 Mio. Euro gestiegen sind. Den umlagezahlenden Städten und Gemeinden stand aus dem zugewiesenen Anteil an Einkommen- und Umsatzsteuer im Zeitraum von 2010 bis 2019 ca. 46,2 Mio. Euro mehr zur Verfügung.

17.1.2020PolitikKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare redaktion

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