Kreise, Kreis Euskirchen: Der Haushalt des Kreises Euskirchen stellt gleich in zweifacher Hinsicht eine Premiere dar – es ist der erste Haushalt, der durch Landrat Markus Ramers eingebracht und der in Form einer Online-Präsentation vorgestellt wurde. Der Haushaltsentwurf 2021 umfasst Aufwendungen von ca. 400,2 Mio. € und Erträge in einer Größenordnung von rd. 390,2 Mio. €. Durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 10 Mio. € sollen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entlastet werden. Wie in den vergangenen Jahren setzt damit der Kreis auf Vorschlag des Landrates und des Kreiskämmerers auch für den Haushalt 2021 wieder Eigenkapital ein, um die Kreisumlage zu senken und damit die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten. „Eine gemeindefreundliche Haushaltspolitik ist wichtiger denn je. Wir wissen noch nicht, wie sich die Pandemie auf die finanzielle Lage unserer Kommunen auswirken wird. Deshalb wollen wir die Städte und Gemeinden so weit wie möglich entlasten“, so Landrat Ramers.
Anders als die Städte und Gemeinden verfügt der Kreis nicht über eigene Steuereinnahmen und finanziert sich in erster Linie über Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen. Neben der Allgemeinen Umlage erhebt der Kreis Euskirchen eine Jugendamtsumlage, eine ÖPNV-Umlage sowie eine Förderschulumlage.
Wesentlich für die Entwicklung der gestiegenen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt sind die mit einer Steigerung von über 3,2 Mio. € erneut deutlich höhere Landschaftsumlage, höhere Personalaufwendungen, die Verteuerung der Erziehungshilfen und der Kindertagesstätten einschließlich Tagespflege. Erfreulich, da die Sozialaufwendungen entlastend, ist eine Gesetzesänderung aus dem September 2020, wonach der Bundesanteil für die Kosten der Unterkunft im Sozialbudget dauerhaft und rückwirkend zum 01.01.2020 um 25 %-Punkte erhöht wurde. Dies trägt zu einer spürbaren Entlastung der Kreisfinanzen bei.
Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie machen sich im Haushalt 2021 nicht unmittelbar bemerkbar. Mehraufwendungen und Mindererträge sind nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) zu isolieren und damit für 2021 nicht kreisumlagerelevant.
Die Allgemeine Umlage reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr nach vorliegendem Haushaltsentwurf um 3,3 Mio. € auf rund 87,4 Millionen Euro. Dagegen steigt die Jugendamtsumlage auf ca. 72,5 Mio. Euro was einer Erhöhung von rd. 7,4 Mio. entspricht. Die Umlagesätze ergeben sich aus der Division des Bedarfs durch die Umlagegrundlagen. ÖPNV- und Förderschulumlage unterliegen besonderen Berechnungsmethoden, wobei die ÖPNV-Umlage um 1,7 Mio. € steigt und sich die Förderschulumlage wie im Vorjahr nur leicht um lediglich rd. 38.000 € erhöht. Bezogen auf die Umlagesätze 2021 heißt das für die Allgemeine Umlage einen Wert von 30,28 % und damit ein Minus von 2,14 %-Punkten. Die Jugendamtsumlage entwickelt sich von 23,23 % im Vorjahr auf 25,09 %.
Im Vergleich der 31 Kreise in NRW steht der Kreis Euskirchen gut da. Bei den Umlagesätzen der Allgemeinen Umlage im Jahr 2020 entspricht der Umlagesatz von 32,42 % dem 7. Platz in NRW bzw. dem 3. Platz im Rheinland. Beim Aufkommen der Allgemeinen Kreisumlage je Einwohner liegt der Kreis Euskirchen mit 472,38 € (Vorjahr: 444,79 €) ebenfalls auf einem sehr niedrigen 5. Platz in NRW. Bei der Jugendamtsumlage liegen derartige Vergleichswerte zwar nicht vor, laut Kreiskämmerer Hessenius ist es jedoch allgemein bekannt, dass die Kreise in NRW, in denen eine einzige Institution die Jugendamtsaufgaben für das gesamte Kreisgebiet wahrnimmt, wirtschaftlicher arbeiten als die Regionen, in denen die Jugendamtsstruktur stark zersplittert ist.
Schwergewichte des Kreishaushaltes bleiben nach wie vor die weiter steigenden Aufwendungen des Sozial- und Jugendbereichs, die zusammen mit der Landschaftsumlage wie im Vorjahr ca. 71 % des Zuschussbedarfs des aktuellen Haushaltsentwurfs bilden. Hierunter fallen insbesondere die Kindergärten und Tagespflege, die Hilfen zur Erziehung, Grundsicherungsleistungen, Hilfen zur Pflege, Pflegewohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt und die Eingliederungshilfen.
Vergleicht man die Entwicklung der vergangenen 10 Jahre, so fällt auf, dass die Allgemeine Kreisumlage insgesamt um 9,3 Mio. € gestiegen ist. Die hier enthaltene Landschaftsumlage stieg in diesem Zeitraum um 16,3 Mio. €, während die restliche Allgemeine Umlage um 7,0 Mio. € gesunken ist. Im selben Zeitraum stieg die Jugendamtsumlage um 38 Mio. €.
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