Kreise, Kreis Düren: Ab dem 1. Januar 2019 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und Sozialhilfe. Der Regelbedarf für alleinstehende Personen erhöht sich ab Jahresbeginn um acht Euro von 416,00 auf 424,00 Euro monatlich. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie künftig jeweils 382,00 Euro und damit acht Euro mehr als bisher. Für Kinder und Jugendliche gibt es je nach Alter fünf bis sieben Euro mehr.
Die erhöhten Zahlungen werden mit der zum 31.12.2018 fälligen Leistung für Januar 2019 automatisch von der job-com und den kreisangehörigen Sozialämtern an die Leistungsberechtigen überwiesen. Änderungsbescheide werden von der job-com nicht erlassen. Eine gesonderte Vorsprache bei der Behörde ist nicht erforderlich. Der Kreis Düren weist darauf hin, dass ebenfalls vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe höher ausfallen werden.
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