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Legionellen? Nein, danke!

Kreise, Kreis Düren: Um die Gefahr schwerer Lungenentzündungen mit möglicher Todesfolge aufgrund von Legionellose-Ausbrüchen aus technischen Wassersystemen wie Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern zu bannen, hat der Gesetzgeber den Betreibern solcher Anlagen neue Pflichten auferlegt. Sie müssen ihre Anlagen durch organisatorische Maßnahmen und durch Eigen- und Fremdüberwachung auf dem Stand der Technik halten. Dadurch sollen Schäden von vornherein verhindert oder zumindest deren Auswirkungen vermindert werden.

Die Überwachung der Anlagen, die Durchführung wiederkehrender Laboruntersuchungen des Nutzwassers und die Dokumentation der Ergebnisse wird vorrangig in Eigenverantwortung durch die Betreiber durchgeführt oder veranlasst. Falls die gesetzlich vorgeschriebene Erstuntersuchung des Nutzwassers noch nicht stattgefunden hat, so hat diese unmittelbar zu erfolgen, da der Stichtag hierfür der 16. September 2017 war. Werden im Rahmen dieser Eigenüberwachung erhöhte Legionellen-Befunde festgestellt, sind diese der zuständigen Behörde im Rahmen der Informationspflicht unverzüglich zu melden. Zusätzlich ist frühestens ab dem 19. August 2019 eine Fremdüberwachung in fünfjährigem Turnus durch einen anerkannten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich.

Neu- und Bestandsanlagen sind der zuständigen Behörde zwischen dem 19. Juli und 19. August 2018 anzuzeigen sind. Zuständige Behörde für den Kreis Düren ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Umweltamt des Kreises Düren. Für Industrieanlagen, die immissionsschutzrechtlich durch die Bezirksregierung Köln als Obere Umweltschutzbehörde überwacht werden, ist die Anzeige an die Bezirksregierung Köln zu richten. Mit den Anzeigen wird ein Anlagenkataster aufgebaut, auf das im Falle eines Legionellen-Ausbruchs schnell zurückgegriffen werden kann.

Für die Erstellung und Entgegennahme der Anzeige entwickelt das Land NRW derzeit ein zentrales elektronisches System. Die Web-Anwendung soll fristgerecht bis zum 19. Juli 2018 im Internet zur Verfügung stehen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Kreises Düren im Bereich „Umweltamt“ zu finden.

2.2.2018Land & LeuteKreise, Kreis Düren0 Kommentare redaktion

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