Kreise, Kreis Euskirchen: Der Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden als Träger der Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden errichtet ab dem Schuljahr 2015/16 eine Dependance der Astrid-Lindgren-Schule in Dahlem, die dann als Teilstandort im bisherigen Schulgebäude in Schmidtheim fortgeführt wird. Somit bleibt ein wohnortnahes Förderschulangebot an den Standorten in Schleiden und Dahlem auch in der Zukunft erhalten. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklungen, der Umsetzung der Inklusion und des fortschreitenden demografischen Wandels ist nicht auszuschließen, dass die Schülerzahlen an den Förderschulen auch im Südkreis Euskirchen mittelfristig zurückgehen werden. Aus diesem Grund hatten die Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden sowie die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim sich frühzeitig eine Fusion der Schulen in Schleiden und Schmidtheim zum Ziel gesetzt. Rechtlicher Hintergrund war und ist ferner die vom Land erlassene Verordnung zur Bestimmung der Mindestgrößen von Förderschulen. Hiernach sind für einen geordneten Schulbetrieb einer Förderschule, die im Verbund mit verschiedenen Behinderungsformen geführt wird, 144 Schüler/innen erforderlich. Sobald diese Anzahl unterschritten wird, kann eine Förderschule mit Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten geführt werden. Während die Astrid-Lindgren-Schule diese Grenze mit über 150 Schülern nicht unterschreitet, erreicht die Georg-Schule Dahlem in Schmidtheim 75 Schüler/innen. Um ein wohnortnahes Förderschulangebot ab dem Schuljahr 2015/16 weiterhin zu gewährleisten, wurde eine Fusion beider Schulen unumgänglich. An Teilstandorten ist eine Mindestgröße von 72 Schüler/innen erforderlich.
Fusion der Förderschulen Schleiden und Schmidtheim
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