Kreise, Kreis Euskirchen: Gutes Zeugnis für die Kreisverwaltung Euskirchen: Die unabhängigen Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) haben die Finanzen des Kreises genau unter die Lupe genommen und besonders die „niedrige Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die Kreisumlage“ herausgestellt. Dies erläuterten sie jüngst im Rechnungsprüfungsausschuss. „Wir freuen uns, dass die Gemeindefreundlichkeit unserer Finanzpolitik der letzten Jahre einmal mehr auch von unabhängiger Seite gewürdigt wurde“, kommentierte Landrat Günter Rosenke den mehrere hundert Seiten umfassenden Prüfbericht.
Die GPA NRW überprüft regelmäßig, ob die Kreise, Städte und Gemeinden des Landes NRW „rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln“. Die Untersuchung der Finanzen steht dabei im Vordergrund. Erstmals hat die GPA in der aktuellen Prüfung auch die Personalsituation umfassend analysiert. Der „Blick über den eigenen Tellerrand“, also der Vergleich der Kommunen untereinander anhand von Kennzahlen, soll dazu dienen, sich mit anderen zu messen und zu schauen, in welchen Bereichen man mehr oder weniger Gelder einsetzt als andere. Geprüft wird, ob sich haushaltswirtschaftliche Risiken abzeichnen und welche Konsolidierungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Der Kreis Euskirchen kann laut der Experten auf eine durchaus zufriedenstellende Haushaltssituation verweisen. In den Jahren 2010 bis 2013 konnten positive Jahresergebnisse erzielt werden, in den folgenden Jahren wurde bzw. wird die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen, um die Kommunen zu entlasten. Da sich die Finanzkraft der Städte und Gemeinden laut GPA auf unterdurchschnittlichem Niveau bewege, reagiere der Kreis richtigerweise mit entsprechender Rücksichtnahme, indem er zum Beispiel seine Ausgleichsrücklage abbaut, wobei die GPA eine etwaige weitere Reduzierung des Eigenkapitals als „nicht opportun“ bezeichnet.Die Untersuchung des Umlagebedarfs und des Umlagevolumens mündet in der Feststellung der GPA, dass der Umlagebedarf sehr niedrig sei und „die Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die Kreisumlage entsprechend gering“ ausfalle.
Dazu muss man wissen, wie sich der Kreis finanziert. Er verfügt über keine eigenen Steuereinnahmen, sondern partizipiert am Steueraufkommen seiner Städte und Gemeinden. Dazu erhebt der Kreis Umlagen, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Dass diese Umlagen vergleichsweise gering ausfallen, überrascht Kreiskämmerer Ingo Hessenius nicht: „Sowohl beim Umlagesatz als auch beim Aufkommen der Allgemeinen Umlage weisen die Statistiken seit längerer Zeit aus, dass sich der Kreis Euskirchen im unteren Bereich in NRW befindet. Die Untersuchung der GPA bestätigt die bisherigen Erkenntnisse.“
Fazit: „Dass Kreistag und Kreisverwaltung bestrebt sind, die Umlagen möglichst gering zu halten, ist ja kein Geheimnis. Ich freue mich, dass der Erfolg unserer gemeinsamen Bestrebungen durch die Analyse der externen Fachleute der GPA bestätigt wird“, so Landrat Rosenke. „Dennoch ruhen wir uns nicht auf unseren Lorbeeren aus, sondern setzen auch weiterhin unsere Bemühungen fort, die Umlagen niedrig zu halten.“
Gemeindefreundliche Haushaltspolitik
Gute Nachrichten für die Kommunen im Kreis Euskirchen: Im kommenden Jahr kann der Kreis nochmals insgesamt 2 Millionen Euro zur Entlastung der Städte und Gemeinden einsetzen. Der Hebesatz der Allgemeinen Umlage sinkt von 34,94 Prozent auf 32,78 Prozent. Landrat Günter Rosenke und Kreiskämmerer Ingo Hessenius haben den Kreishaushalt 2018 offiziell auf den Weg gebracht, geplant ist die Verabschiedung Anfang April. Im Jahr 2017 konnten noch einmalig 7,3 Millionen Euro an Eigenkapital zum Haushaltsausgleich eingesetzt werden, da positive Jahresabschlüsse den Kreis hierzu in die Lage versetzten. Nachdem der Landschaftsverband Rheinland im Oktober eine nachträgliche Umlagesenkung für 2017 angekündigt hat, werden weitere 2 Millionen Euro zur Verfügung stehen, die Landrat und Kreiskämmerer über eine Umlageentlastung 2018 umgehend an die Städte und Gemeinden weitergeben wollen.
Deutlich gestiegenen Aufwendungen im Sozial- und Jugendbereich stehen 2018 zwar Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen gegenüber. Da der Eigenkapitaleinsatz aber nicht dauerhaft zur Verfügung steht, steigt der Umlagebedarf sowohl in der Allgemeinen als auch in der Jugendamtsumlage um jeweils ca. 2,2 Millionen Euro.
Dennoch sinken die Umlagesätze. Dies hat seinen Grund in gestiegenen Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden, die in der sogenannten Steuerkraft ihren Ausdruck findet. Die Steuerkraft im Kreis Euskirchen stieg von 183,4 Millionen Euro auf 211,1 Millionen Euro. „Auch das aktuelle Zahlenwerk beweist einmal mehr die gemeindefreundliche Haushaltspolitik des Kreises Euskirchen. Wir tun, was wir können, um die Umlage so gering wie möglich zu halten“, so Landrat Günter Rosenke.
Insgesamt betragen nach jetzigem Stand im Jahr 2018 die Allgemeine Umlage ca. 82,6 Millionen Euro und die Jugendamtsumlage ca. 52,3 Millionen Euro. Die Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden steigen in Summe um ca. 21,9 Millionen Euro. Die Hebesätze, die sich aus der Division des Bedarfs durch die Umlagegrundlagen ergeben, sinken in der Allgemeinen Umlage von 34,94 Prozent auf 32,78 Prozent sowie in der Jugendamtsumlage von 21,76 Prozent auf 20,74 Prozent. ÖPNV- und Förderschulumlage unterliegen besonderen Berechnungsmethoden.
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