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Einen Ausblick auf den Kreishaushalt 2021 gaben jetzt (v.r.) Landrat Markus Ramers, Dagmar Geschwind (Abteilungsleiterin Finanzen und Steuerungsunterstützung) sowie Ingo Hessenius (Geschäftsbereichsleiter und Kämmerer). [Foto: W. Andres / Kreisverwaltung]

Ramers: „Wir bleiben ein verlässlicher Partner unserer Städte und Gemeinden“

Kreise, Kreis Euskirchen: Mit Schreiben vom 19.11.2020 geht den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreis Euskirchen das erste Schreiben zur sogenannten „Benehmensherstellung“ des neuen Landrats Markus Ramers zu. Dieses Schreiben ist ein formaler Akt, der gesetzlich vorgeschrieben ist, um das Verfahren rund um den Kreishaushalt auf den Weg zu bringen. Die Städte und Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen, bevor Mitte Januar der Haushaltsentwurf aufgestellt und dem Kreistag zugeleitet wird.

Die erfreuliche Nachricht vorab: Die allgemeine Kreisumlage konnte in diesem Entwurfsstadium um 3,3 Mio. € gesenkt werden, das entspricht 2,14 %-Punkten. Dies wurde u. a. möglich, da der Bund die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft im Bereich Soziales erhöht hat und das Land den Kreisen ein Wahlrecht einräumt, diese Beteiligung im allgemeinen Haushalt einzusetzen. Hierdurch generiert der Kreis rund 6,15 Mio. € Mehrerträge. Der Umlagebedarf steigt insbesondere durch Sanierungsmaßnahmen an den kreiseigenen Schulen, die gegenüber dem Vorjahresansatz um 3,3 Mio. € höher liegen, und die erneute erhebliche Steigerung der Landschaftsumlage von 3,2 Mio. €.

Landrat Ramers: „Wir nutzen das uns eingeräumte Wahlrecht bei den 6,15 Mio. € dahingehend, dass wir die Kreisumlage entlasten. Ich halte das für wichtig, um unseren Städten und Gemeinden in diesen schwierigen Zeiten zu helfen.“

Der Griff in die Ausgleichsrücklage – dieses Jahr können hier insgesamt 10 Mio. € eingesetzt werden – ermöglicht im Ergebnis die Reduzierung der allgemeinen Umlage und entlastet damit ebenfalls die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. „Durch den Einsatz der Ausgleichsrücklage bis auf einen geringen Sockelbetrag bleiben wir ein verlässlicher Partner unserer Städte und Gemeinden“, so Ramers.

Wermutstropfen stellen die Jugendamts- und ÖPNV-Umlage dar. Diese erhöhen sich nach vorliegendem Entwurf um 7,4 bzw. 1,7 Mio. €. Die Belastung der Jugendamtsumlage resultiert in erster Linie aus Kostensteigerungen bei den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, dem Kita- und Tagespflegebereich. Schwerpunkt der Belastungen stellen bei den Erziehungshilfen neben den Integrationshilfen mit 1,2 Mio. € die Heimerziehung und Unterbringung von Müttern mit ihren Kindern dar. Bei der Tagespflege wirkt sich die Erhöhung von Fallzahlen und Fallkosten und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der KiBiz-Reform mit 1,2 Mio. € aus. Die Netto-Mehrbelastung im Bereich der Plätze in Tageseinrichtungen werden mit 3,6 Mio. € veranschlagt. Auch hier wirkt sich die KiBiz-Reform finanziell aus durch die Weiterentwicklung der frühen Bildung und Erweiterung der Angebotsstruktur. Auch die Erweiterung von 10 und die Planung sechs neuer Kita-Einrichtungen wirkt sich finanziell aus. Jedoch: „Investitionen in qualitativ hochwertige Angebote für Kinder sind rentable Investitionen für die Zukunft“ so Landrat Ramers.

Maßgeblich für die Erhöhung der ÖPNV-Umlage sind mit den betroffenen Städten und Gemeinden abgestimmte Ausweitungen des Verkehrsangebotes, wie z.B. die Ausweitung der Bedienzeiten und die Einrichtung von Citybussen, sowie der vermehrte Einsatz von Bussen mit Bio-Erdgasantrieb. Neben allgemeinen Kostensteigerungen wirkten sich zudem EU-Vorgaben auf die Höhe der Umlage aus.

Schließlich noch ein Wort zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie: Insgesamt beziffert der Kreis diese für 2021 mit rund 4,2 Mio. €. Neben den veranschlagten Aufwendungen für die Bereitstellung der Eifelhöhenklinik in Marmagen mit rund 0,3 Mio. € stellen Personal- und Sachaufwendungen mit rund 3,7 Mio. € den höchsten Posten dar. Im Bereich Unterhaltsvorschuss wird mit einem coronabedingten Schaden von etwa 0,1 Mio. € gerechnet, in gleicher Höhe im Bereich der Grundsicherung SGB II. Das Land NRW hat vorgesehen, dass diese Kosten bilanziell zu isolieren und in späteren Jahren abzuschreiben sind. Damit belasten diese Kosten nicht die Kreisumlage des Haushaltes 2021.

„Mein geplanter erster Haushalt steht auf solider Basis und ich freue mich, ihn in diesen schwierigen Zeiten präsentieren zu dürfen“, erklärt Landrat Ramers abschließend. Ab Mitte Januar 2021 werden sich dann nach Vorstellung des Haushaltsentwurfs die politischen Beratungen anschließen, um Mitte April 2021 den Haushalt 2021 verabschieden zu können.

20.11.2020LebenKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare redaktion

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