Kreise, Kreis Euskirchen: André Geißler hat die Drohne fest im Blick, als er den kleinen Hebel an seiner Fernbedienung sanft bewegt. Direkt wird das tiefe Brummen zu einem hoch-intensiven Surren, das ein wenig an eine Mücke erinnert. Die sechs Mini-Propeller befördern die 5-kg-schwere Drohne in wenigen Sekunden 100 Meter in die Höhe. Auf seinem Kontrollmonitor genießt André Geißler die Aussicht aus luftiger Höhe, dreht und schwenkt die Kamera mit geübten Handbewegungen und schießt tolle Aufnahme vom Kreishaus und von Euskirchen.
Drohnen fliegen zu lassen, ist mittlerweile ein weit verbreitetes Hobby. Starten, Fliegen, Landen und das Filmen von hoch oben fasziniert viele Menschen. Während die meisten dieser UAVs (unmanned aerial vehicles) im privaten Besitz sind, setzen auch Behörden zunehmend auf die Hightechgeräte – so wie die Kreisverwaltung. „Diese Zukunftstechnologie erleichtert uns in vielen Fällen die Arbeit“, erklärt Landrat Günter Rosenke. Die Kreisverwaltung setzt die Drohne im Geschäftsbereich V ein, wo die Themenfelder Bauen, Umwelt und Planung angesiedelt sind.Technisch gesehen handelt es sich um ein unbemanntes Fluggerät, das vom Boden aus ferngesteuert oder sogar vollständig autonom anhand einer vorprogrammierten Route fliegen kann. Dabei ist die Qualität des Bildmaterials einerseits von einer möglichst stabilen Fluglage und andererseits von einer hochauflösenden Kamera abhängig.
Die Zuverlässigkeit der Drohnen ist natürlich extrem wichtig. Ein UAV muss jederzeit startbereit und in Steuerung und Handhabung absolut sicher sein. Jegliche Gefährdung für Menschen und Objekte am Boden und in der Luft soll ausgeschlossen sein. Um dies sicherzustellen, sind mit Frank Jenniches, Andreas Axmacher, Maike Steudtner und André Geißler vorab vier Mitarbeiter in einem einwöchigen Lehrgang zu Drohnenpiloten geschult worden. Von der Handhabung des Fluggerätes bis zur Auswertung der Daten hatten die Verwaltungsmitarbeiter einen intensiven Stundenplan zu bewältigen.
Mittlerweile war die Drohne auch bereits bei verschiedenen Einsätzen in der Luft. Bei den Bürgern hat das häufig zu kritischen Nachfragen geführt. Landrat Günter Rosenke: „Die Mitarbeiter werden immer wieder angesprochen und gefragt, was sie da machen und ob sie das überhaupt dürfen.“ Um es auf den Punkt zu bringen: „Als Behörde dürfen wir die Drohne für hoheitliche Belange einsetzen“, erklärt der Landrat. Die Flüge werden vorab den jeweiligen Ordnungsämtern und der Polizei gemeldet. Außerdem können die Kreismitarbeiter sich per Dienstausweis legitimieren. Überwiegend werden mit der Drohne aktuelle Luftbilder als Grundlage für die Erfassung und Fortführung der „Amtlichen Basiskarte“ (ehemals „Deutsche Grundkarte“) erzeugt. Weiterhin finden die digitalen Luftbilder Anwendung bei der Straßenplanung mit Ableitung von 3D-Modellen, der Flächennutzungserfassung und der Dokumentation bei Schadensereignissen inklusive von Bürgerinformationen. Auch Inspektions- und Überwachungsaufgaben bei besonders schwer zugänglichen Objekten sind mit der Drohne jetzt möglich, z.B. bei stark befahrenen Straßen, Windkraftanlagen oder Brücken. Dies verringert den Aufwand und erhöht die Sicherheit des Personals. Robert Rang, Abteilungsleiter Geo-Information, Vermessung und Kataster, betont: „Die Luftbilder sind vom Zugriff Dritter ausgeschlossen. Die Wahrung der Privatsphäre der Bürger hat für uns höchste Priorität.“
Im Gegensatz zu Drohnen, die sozusagen in öffentlicher Mission unterwegs sind, gelten für Privatleute ab Oktober andere Regeln. Wer Privatgrundstücke überfliegt, muss vorab eine Einverständniserklärung einholen. Außerdem muss jede Drohne künftig ein Kennzeichen haben.
Genaue Infos gibt es auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums: www.bmvi.de
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