Kreise, Städtereg. Aachen: Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung ist die „auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.“ Es bedarf einer Erlaubnis, wenn jemand gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Der Gesetzgeber hat nun das Bewachungsrecht hinsichtlich der Zuständigkeit und auch inhaltlich geändert. Ab 1. August werden die Aufgaben des Bewachungsgewerbes von den Kommunen auf den Kreis verlagert. Die StädteRegion wird für die Erlaubnisverfahren im Bewachungsgewerbe und für die laufenden Überwachungsaufgaben zuständig. Das Ordnungsamt übernimmt die Zuständigkeiten der neun ehemals kreisangehörigen Kommunen. Für die Stadt Aachen ändert sich nichts. Die Gesetzesänderung sieht erhebliche zusätzliche (Überprüfungs-)Arbeiten und verschärfte Sicherheitsbestimmungen für das Bewachungsgewerbe vor. Bewachungstätigkeiten gibt es etwa bei Geld- und Werttransporten, am Eingang gastgewerblicher Diskotheken und beim Zugang von Großveranstaltungen. Auch selbstständige Kaufhausdetektive führen sie aus.
Merkblätter und Antragsvordrucke finden Interessierte unter www.staedteregion-aachen.de/bewachungsgewerbe Das Ordnungsamt ist unter der Telefonnummer 0241 – 51982386 erreichbar.
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