Mechernich: Das Land NRW hilft Unwetter-Opfern aus Mechernich nach dem Unwetter vom 21. Juli. Sowohl Privathaushalte als auch gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Betriebe können Geld erhalten: Privatpersonen bis zu 2.500 Euro, Betriebe 5.000 Euro. Damit soll den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Wichtig: Die Anträge müssen bis zum 16. September vorliegen!
„Bei uns stehen die Telefone nicht mehr still“, sagte Landrat Günter Rosenke bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz im Kreishaus. Gestern hatte das NRW-Innenministerium bekannt gegeben, dass auch Hochwasseropfer aus dem Kreis Euskirchen vom Nothilfefond des Landes profitieren. Allerdings: Es gibt erstens nur Geld für Betroffene aus dem Stadtgebiet Mechernich, und zweitens fließt das Geld nur, wenn es um Schäden aus dem Unwetter am 21. Juli geht. „Das ist so vom Innenministerium festgelegt worden. Wir im Kreis Euskirchen haben da leider keinerlei Ermessensspielraum“, so der Landrat, der vor allem bedauert, dass die betroffenen Menschen im Zülpicher Stadtgebiet in Schwerfen und Sinzenich leer ausgehen. Er wolle sich aber gemeinsam mit der Zülpicher Stadtspitze weiterhin für ein Umdenken beim NRW-Innenministerium analog Mechernich einsetzen.
Mechernichs Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick geht davon aus, dass etwa 110 bis 120 Privathaushalte sowie etwa zehn bis 15 Gewerbebetriebe eine finanzielle Unterstützung bekommen könnten. „Darüber bin ich sehr dankbar“, sagte das Stadtoberhaupt. Er hatte sich im Vorfeld ebenso wie der Landrat hartnäckig für die Soforthilfen eingesetzt. „Am 21. Juli sind an der Messstation in Mechernich-Strempt 92,3 Liter Regen pro Quadratmeter in eineinhalb Stunden gefallen“, so Dr. Schick. Diese gewaltige Menge und die hohe Zahl von über 500 Feuerwehreinsätzen habe letztlich zu einem Umdenken beim Land geführt. Natürlich könne man mit 2.500 Euro keinen kompletten Haushalt ersetzen, „aber wir sind froh, dass wir beim Land NRW etwas bewegen konnten und unsere Bürger eine Unterstützung beantragen können.“
Für die betroffenen Haushalte in Mechernich hat das Land zunächst 150.000 Euro zur Verfügung gestellt, eine Aufstockung auf 250.000 Euro ist je nach Bedarf möglich. Die ersten Anträge seien eingegangen, und rund ein Dutzend der Betroffenen hätte sich vorab telefonisch informiert, sagte Kreispressesprecher Wolfgang Andres. Die Kollegen rechneten damit, dass die Arbeit nächste Woche richtig losgehe. Die Stadt Mechernich übernimmt eine Vorprüfung und leitet dann die Anträge an den Kreis weiter. Die Kreisverwaltung wird nach der Genehmigung keinen Bescheid erteilen, sondern das Geld direkt auszahlen (ohne Umweg über die Landesregierung). Ausreichend für die Gewährung der Soforthilfen ist die Versicherung der Begünstigten, dass Schäden in Höhe von mindestens 5.000 Euro bei Privathaushalten oder von mindestens 10.000 Euro bei Kleingewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben entstanden sind, eine Versicherung des Schadensfalles nicht möglich war und die Mittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden.
Die Höhe der Soforthilfe für Privathaushalte beläuft sich je nach Haushaltsgröße als Festbetrag auf 1.000 bis 2.500 Euro (Ein- bis Zwei-Personen-Haushalt: 1.000 Euro; je weitere Person: 500 Euro; maximal: 2.500 Euro). Dabei werden nur Personen berücksichtigt, die am Ort des Hochwassers mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Soforthilfe für Kleingewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe beträgt als Festbetrag 5.000 Euro. Die Soforthilfen des Landes sind zurückzuzahlen, wenn die Schäden zu einem späteren Zeitpunkt durch Versicherungsleistungen abgedeckt werden. Auf die Gewährung von Soforthilfe besteht kein Rechtsanspruch.
Im Kreis Euskirchen liegen die Hochwasser gefährdeten Gebiete vor allem an den großen Gewässern, d.h.: Erft, Swist, Veybach, Bleibach, Rotbach, Vlattener Bach, Neffelbach, Urft, Olef, Reifferscheider Bach, Kyll. Wer sich informieren möchte, ob sein Grundstück im gefährdeten Gebiet liegt, kann sich auf der Internetseite des Kreises entsprechende Karten herunterladen. Die Karten der Überschwemmungsgebiete sind im Gegensatz zu den Hochwassergefahrenkarten rechtlich verbindlich. Das betrifft zum Beispiel Behörden und Institutionen wie die Feuerwehren, die auf der Basis dieser Karten planen und agieren. Auf der Internetseite stehen auch Hochwasserfibeln zum Download zur Verfügung, die ausführlich über Schutzmöglichkeiten informieren. Außerdem können sich künftige Bauherren eine Checkliste herunterladen. Die Darstellung der Überschwemmungsgebiete in den Karten dient vor allem als Orientierung. Wer genau wissen möchte, ob ein Gebäude in diesem Gebiet liegt, kann bei der Wasserbehörde nachfragen. Dort kann der jeweilige Einzelfall anhand geplotteter Karten im Maßstab 1:5.000 überprüft werden. Die Ansprechpartner sind ebenfalls auf der Webseite zu finden. https://www.kreis-euskirchen.de/umwelt/wasserwirtschaft/hochwasserinfos.php
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