Zülpich: Im Jahr 2020 wird es für die Bürgerinnen und Bürger von Zülpich keine Gebührenerhöhungen geben. Das hat der Stadtrat in der letzten Ratssitzung des Jahres 2019 beschlossen. Auch Steuererhöhungen sind nicht geplant. Demnach bleiben die Abfallgebühren in Zülpich im dritten Jahr in Folge konstant, nachdem sie in den Jahren 2013 bis 2018 bereits jeweils gesenkt worden waren. Unverändert bleiben auch die Bereitstellungsgebühren, in denen die Kosten für die Bio-, Sperrgut-, Sonder- und Papierabfallentsorgung bereits enthalten sind. Auch die Abgaben für Straßenreinigung und Winterdienst bleiben im kommenden Jahr unverändert: Die Straßenreinigung schlägt wie schon seit 2017 weiterhin mit 1,65 Euro pro Meter Grundstücksfront zu Buche und der Winterdienst mit 0,39 Euro. Bei den Friedhofsgebühren waren ebenfalls keine Anpassungen erforderlich.
Erfreulich ist die Entwicklung bei den Abwassergebühren. Laut neuer Gebührensatzung sinkt die Schmutzwassergebühr in 2020 von 4,03 auf 3,65 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr von 0,90 auf 0,86 Euro pro Quadratmeter befestigte Fläche. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus eine Ersparnis von mehr als 80 Euro (bei einem jährlichen Frischwasserverbrauch von 200 Kubikmeter und 130 Quadratmetern befestigter Fläche). „Die in den Vorjahren erwirtschafteten Überschüsse wurden der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt, so dass nun durch eine Entnahme im Jahr 2020 diese mittels einer Gebührensenkung an die Abgabepflichtigen zurückgegeben werden können“, erläutert Beigeordneter und Kämmerer Ottmar Voigt die aktuelle Gebührenentwicklung. Nicht zuletzt bleiben auch die Hebesätze für die Realsteuern – Grundsteuer A und B – sowie für die Gewerbesteuer und auch die Hundesteuer in 2020 weiterhin unverändert. Bürgermeister Ulf Hürtgen: „Damit sind die Realsteuern im vierten Jahr und die Hundesteuer im achten Jahr stabil.“
Gebühren Restmüll: Die Entleerung der 80-Liter-Restmülltonne kostet 2,40 Euro, die Leerungsgebühr für den 120-Liter-Behälter bleibt bei 3,35 Euro, und für den 240-Liter-Behälter werden 6,20 Euro fällig. Die Bereitstellungsgebühren belaufen sich für eine 80-Liter-Tonne auf 56 Euro beziehungsweise 35 Euro für eine Einzelperson, für eine 120-Liter-Tonne auf 84 Euro und für eine 240-Liter-Tonne auf 168 Euro. Für die Bereitstellung eines 1100-Liter-Containers stellt die Stadt Zülpich 2.766 Euro in Rechnung.
Friedhofsgebühren: Eine Sargbestattung kostet in einem Einzelgrab wie bisher 2.109 Euro und in einem Doppelgrab 4.219 Euro. Für ein Urnengrab stellt die Stadt Zülpich 1.175 Euro beziehungsweise 1.420 Euro für ein Urnengrab mit Grabplatte als Baumbestattung in Rechnung. Die Verstreuung auf einem Aschefeld schlägt mit 416 Euro zu Buche.
Hundesteuer: Hundehalter müssen für einen Hund 72 Euro, für zwei Hunde 108 Euro je Hund und für drei oder mehr Hunde 120 Euro je Hund pro Jahr bezahlen. Für einen laut Landeshundeverordnung als gefährlich eingestuften Hund stellt die Stadt Zülpich jährlich 588 Euro in Rechnung, für zwei Hunde dieser Kategorie 882 Euro je Hund.
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