Zülpich: Die Stadt Zülpich sucht für die Besetzung des Schiedsamtes bzw. des stellvertretenden Schiedsamtes interessierte Bürgerinnen und Bürger (sog. Schiedspersonen). Die Wahl erfolgt durch den Rat der Stadt Zülpich für die Dauer von fünf Jahren und muss durch die Direktorin des Amtsgerichtes Euskirchen bestätigt werden.
Das Ehrenamt einer Schiedsperson kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk, also der Stadt Zülpich, wohnen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Schiedspersonen werden in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Schiedspersonen sollten schreibgewandt sein und über eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen. Schiedspersonen werden für ihr Amt durch Seminare und regionale Fortbildungsveranstaltungen ausgebildet. Gebühren, die erhoben werden, fließen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Stadt Zülpich zu. Notwendige Auslagen werden in voller Höhe erstattet.
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf können bis zum 9. Januar 2019 an die Stadt Zülpich, Markt 21, 53909 Zülpich gerichtet werden. Für Fragen steht bei der Stadtverwaltung ZülpichWerner Lorse unter der Tel.-Nr.: 02252 – 52324 bzw. zur Verfügung.
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