EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

„Neue“ Kreisstraße in Rescheid

Hellenthal, Rescheid: Temperaturen knapp über null und frischer Eifelwind: Kaiserwetter herrschte nicht gerade, als sich am Dienstagmorgen Landrat Markus Ramers und Hellenthals Bürgermeister Rudolf Westerburg mit Vertretern der Baufirmen Scheiff und Backes in Rescheid zu einem Open-Air-Termin trafen – und doch war die Stimmung ausgesprochen gelöst und heiter. Grund: Mit der Freigabe der „neuen“ Kreisstraße 68 gab es einen erfreulichen Anlass für das Treffen. „Das ist doch ein schönes vorweihnachtliches Geschenk für die Rescheider“, freute sich Landrat Ramers. Für ihn war es die erste Straßenfreigabe in seiner noch jungen Amtszeit.

Die Ortsdurchfahrt in Rescheid war in den letzten Jahren eine holprige Angelegenheit. Risse, Ausbrüche, schadhafte Betonsteine am Rand – alles in allem ein Flickenteppich, der bei Regen stellenweise einer Pfützenlandschaft glich. „Es musste dringend etwas passieren“, so Ramers. „In diesem Fall wäre eine Sanierung zu aufwändig und damit nicht mehr wirtschaftlich gewesen. Daher haben wir uns für die Erneuerung der Kreisstraße entschieden.“

Auf einer Länge von etwa einem Kilometer wurde die Straße komplett erneuert – mit neuer Asphaltschicht, neuen Bordsteinen und einer neuen Gussasphaltrinne. Besonders wichtig waren dabei zwei Eckpunkte: Zum einen sollte die Erneuerung der Ortsdurchfahrt mit einer Verkehrsberuhigung einhergehen. Daher sind zwei Verkehrsinseln installiert worden, die die Autofahrer abbremsen. Zum anderen sollten die beiden Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut und überdacht werden, wofür die Gemeinde Hellenthal verantwortlich zeichnete. „Das Thema Barrierefreiheit genießt bei uns – wie überall im Kreis – einen hohen Stellenwert“, betonte Bürgermeister Westerburg.

Das Gesamtpaket könne sich sehen lassen, so Ramers und Westerburg übereinstimmend. Ihr Dank galt den beiden Unternehmen Scheiff (Kreisstraße) und Backes (Haltestellen), die die Arbeiten im Zeitraum von August 2019 bis Oktober 2020 ausgeführt haben. Die Kosten für die Straßenerneuerung liegen bei 450.000 Euro (70-Prozent-Förderung durch die Bezirksregierung Köln), die Kosten für die Haltestellen bei 85.000 Euro (90-Prozent-Förderung durch den Nahverkehr Rheinland).

11.12.2020Land & LeuteHellenthal, Rescheid0 Kommentare redaktion

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite