Kreise, Kreis Euskirchen: Angesichts der hohen Infektionszahlen und des bundesweit geltenden Lockdowns werden die Kreisverwaltung Euskirchen und die Rathäuser in den elf Städten und Gemeinden vom 24. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 für den Publikumsverkehr komplett geschlossen. Dies haben Landrat Markus Ramers und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in einer Videokonferenz einvernehmlich abgestimmt. Selbstverständlich werden Kreis und Kommunen „zwischen den Jahren“ einen telefonischen Notdienst anbieten.
„Bund und Länder haben aufgrund der hohen Coronazahlen beschlossen, das öffentliche Leben in ganz Deutschland weitestgehend herunterzufahren. Es geht jetzt darum, Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, so Ramers. Die Kreisverwaltung befindet sich bereits in einer Art Notbetrieb. Konkret heißt das: In der Verwaltung wird zwar weitergearbeitet, aber der Publikumsverkehr wird auf ein absolutes Minimum reduziert. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen per Telefon, E-Mail oder Brief vorbringen. Wenn das in Ausnahmefällen nicht möglich sein sollte, ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Mit dieser Regelung verfolge man nicht nur das Ziel, die Ausbreitung von Corona einzudämmen, sondern man schütze damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so dass die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung aufrechterhalten werden könne.
„Intern geht die Arbeit bei uns weiter“, betont der Landrat. „Selbstverständlich läuft das Gesundheitsamt auch im Lockdown unter Volllast, weitere Abteilungen wie das Jugendamt sind natürlich auch an den Feiertagen in Bereitschaft.
Kontaktdaten unter www.kreis-euskirchen.de oder Tel. 02251 / 15-0.
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