Euskirchen: Die Pflegereform, sowie die Neuregelungen zur Elternzeit haben Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Am Donnerstag, 23. April, um 17.00 Uhr bietet die Kreisverwaltung einen Informationsabend im Sitzungssaal 1 des Kreishauses an. Zentrale, gesetzliche Neuerungen sind zum Beispiel der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen, sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. Auch die Elternzeit wird flexibler. Zusammengefasst erhalten Mütter und Väter mit den neuen Regelungen die Möglichkeit, während der Elternzeit weiter in Teilzeit zu arbeiten und dafür mit der doppelten Bezugsdauer von Elterngeld unterstützt zu werden. In der Informationsveranstaltung erfahren Personalverantwortliche und Geschäftsführer, welche Rechte und Pflichten mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur Eltern- und Pflegezeit verbunden sind, welche Folgen sich für das Arbeitsverhältnis ergeben und wie sie durch ein strategisches Wiedereinstiegsmanagement die Auszeiten sinnvoll überbrücken können. Die Teilnahme ist kostenlos.
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