Kreise: Um den finanziellen Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Die elektronische Antragstellung ist ab sofort bis zum 30. April 2020 über das Landesportal www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 möglich.
Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte), Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler*innen gestellt werden.
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate 9.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigten und 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässe, u.a. für laufende Betriebskosten, wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten etc., unterstützt werden.
Voraussetzung für die Gewährung der Soforthilfe sind erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Corona-Krise. Dies wird angenommen, wenn
- mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind
oder
- sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent, verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr, ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro. Kann der Referenzmonat nicht herangezogen werden (bei Gründungen) gilt der Vergleich mit dem Vormonat.
oder
- der Umsatz durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie massiv eingeschränkt wurde
oder
- die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass).
Information zur Förderung hier.
Zum elektronischen Antragsformulare hier.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten hier.
Es ist möglich, dass die Seite aufgrund der Vielzahl der zu erwartender Anträge in den ersten Stunden überlastet ist. Bitte haben Sie daher Geduld. Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass Anträge per Post oder E-Mail an das Wirtschaftsministerium, die Bezirksregierungen oder die Kreise nicht bearbeitet werden können. Sie erreichen das Ministerium auch telefonisch unter 0211 – 61772555.
Kreis Euskirchen:
Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen berät an ihrer Hotline alle Unternehmen und Freiberufler über die Soforthilfe und weitere Förderprogramme.
Die Hotline der Kreiswirtschaftsförderung ist unter der Telefonnummer 02251 – 15680 und per E-Mail: erreichbar.
E-Mail-Anfragen werden auch am Wochenende beantwortet. Telefonisch ist die Hotline montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr besetzt.
Aktuelle Informationen veröffentlicht die Kreiswirtschaftsförderung regelmäßig auf ihrer Homepage unter www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de.
Kreis Düren:
Mehr Informationen und Unterstützung für Unternehmen:
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/61/wifoe/Coronainfos_Unternehmen.php
Sollten sich darüber hinaus Fragen ergeben, erreichen Sie selbstverständlich auch die Wirtschaftsförderung des Kreises Düren zu den gewohnten Servicezeiten unter 02421 – 221061214.
Städteregion Aachen:
Für weitere Fragen, steht Ihnen gerne die von Stadt und StädteRegion Aachen eingerichtete Beratungshotline für Unternehmen unter der Telefonnummer 0241 – 4327670 und 4327630 zur Verfügung. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Donnerstags von 8.00 bis 16.00, sowie normalerweise freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Anträge sind ab Freitag, dem 27. März, bis zum 30. April 2020 per Antragsformular elektronisch möglich.
Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.
Einen neuen Kommentar schreiben
Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.