EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Bauen ist im Kreis Euskirchen teurer geworden. [Foto: pg]

Neubaugebiete: Nachfrage übersteigt das Angebot an Baugrundstücken

Kreise, Kreis Euskirchen: Der Grundstücksmarktbericht 2019 stützt sich auf Auswertungen der beim Gutachterausschuss im Jahr 2018 registrierten Kaufverträge des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und auf Beschlüsse des Gutachterausschusses selbst.

Im Vergleich zum Jahr 2017 ergeben sich für 2018 folgende wesentliche Tendenzen:

  •  Gebrauchtimmobilien: Umsatzzunahme von rund 5 Prozent bei durchschnittlich leicht steigendem Preisniveau
  • Wohnungseigentum: Zunahme der Kauffälle insgesamt um rund 16 Prozent bei durchschnittlich steigendem Preisniveau bei Erstverkäufen und überwiegend steigendem Preisniveau bei Weiterverkäufen
  • Baulandflächen individueller Wohnungsbau: Anzahl der Kauffälle etwa 7 Prozent unter Vorjahresniveau, bei überwiegend steigenden Grundstückspreisen
  • Baulandflächen Gewerbegrundstücke: Anzahl der Kauffälle etwa 26 Prozent über Vorjahresniveau, bei ebenfalls überwiegend steigenden Grundstückspreisen
  • Landwirtschaftliche Nutzflächen: rund 7 Prozent mehr Flächenumsatz, das Preisniveau ist in weiten Teilen des Kreisgebietes steigend
  • Forstwirtschaftliche Nutzflächen: rund 80 Prozent mehr Flächenumsatz bei leicht steigendem Preisniveau.

­­­Im Jahre 2018 sind dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen 3109 Kauffälle zur Auswertung vorgelegt worden. Dies bedeutet gegenüber 2017 eine Zunahme der Kauffälle um rund 4 Prozent. Der Geldumsatz aller veräußerten bebauten und unbebauten Grundstücke lag im Jahre 2018 bei etwa 489 Millionen Euro. Der Umsatz ist somit im Vergleich zu 2017 um rund 7 Prozent gestiegen.

Im Grundstücksmarktbericht 2019 ist die Anzahl der Kauffälle im Vergleich zu den Vorjahren dokumentiert, aufgegliedert nach land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, baulich nutzbaren Flächen, bebauten Grundstücken sowie weiteren Untergliederungen. Im Jahr 2018 sind unter anderem im Kreis Euskirchen verkauft worden:

  •  601 Baugrundstücke für Wohnhäuser, hiervon rd. 88 Prozent an Privatpersonen. Der Verkauf von Baugrundstücken für den individuellen Wohnungsbau ist gegenüber 2017 (646) um rd. 7 Prozent gesunken. Die meisten Baugrundstücke wurden in den Neubaugebieten der Städte Mechernich (122) und Zülpich (101) verkauft.
  •  1.280 neue oder gebrauchte Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Anzahl der Verkäufe in 2018 ist gegenüber 2017 (1215) um insgesamt rund 5 Prozent gestiegen.
  • 336 neue oder gebrauchte Eigentumswohnungen. Gegenüber 2017 (289 Kauffälle) eine Zunahme von rd. 16 Prozent.

Preisentwicklung

Diese Übersicht zeigt die wesentlichen Tendenzen auf dem Grundstücksmarkt im Kreis Euskirchen. [Quelle: Gutachterausschuss]

Die Preise der Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser sind in den Städten und Gemeinden gegenüber dem Vorjahr überwiegend gestiegen. Die höchsten Bodenpreise für Baugrundstücke wurden 2018 im Kreis Euskirchen erneut in sehr guten Wohnlagen des Kernortes Euskirchen (270 Euro/m² bis 320 Euro/m²) und in der Gemeinde Weilerswist (bis 370 Euro/m²) erzielt. Bereits im Vergleich zur Stadt Euskirchen mit lediglich 64 verkauften Baugrundstücken stand dabei dem Grundstücksmarkt in der Gemeinde Weilerswist mit 16 Verkäufen insgesamt nur eine geringe Anzahl von Baugrundstücken zur Verfügung. Durchschnittlich gleichbleibend waren die Preise für erschlossenes Bauland in verschiedenen ländlich strukturierten Orten im südlichen Kreisgebiet mit Preisen von rd. 30 bis rd. 50 Euro/m².

Baugrundstücke in aktuell vermarkteten Neubaugebieten weisen im Vergleich zum bereits bestehenden Umfeld weiterhin ein durchschnittlich höheres Preisniveau auf und werden insbesondere auch in den zum Köln/Bonner Raum gelegenen Orten stark nachgefragt. Die Nachfrage übersteigt hier das Angebot an Baugrundstücken. Der Grundstücksmarktbericht weist gebietstypische Bodenrichtwerte baureifer Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau und für eine gewerbliche Nutzung aus.

Beim Handel von Ein- und Zweifamilienhäusern wurden, im Vergleich zu 2017, leicht steigende Preise erzielt. Die Sanierungskosten bzw. Auflagen durch die Energieeinsparverordnung sind beim Erwerb von älteren Objekten weiterhin von Bedeutung. Das Preisniveau bei Weiterverkäufen von Eigentumswohnungen ist gegenüber dem Vorjahr nochmals um 11 Prozent gestiegen; bei Erstverkäufen in Neubauten ist ein Preisanstieg von 8 Prozent zu verzeichnen. Für neue Eigentumswohnungen in der Stadt Euskirchen wurden durchschnittlich rd. 2.700 Euro/m² Wohnfläche je nach Lage und Ausstattungsstandard gezahlt.

Erstmalig veröffentlicht der Gutachterausschuss Immobilienrichtwerte für den Teilmarkt Wohnungseigentum im Weiterverkauf. Diese stehen für die Städte Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich und Zülpich sowie für die Gemeinde Weilerswist über www.boris.nrw.de kostenfrei zur Verfügung.

Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Im Jahr 2018 sind im Kreis Euskirchen rund 440 ha landwirtschaftliche Nutzflächen bei 235 Kaufverträgen veräußert worden. Die Anzahl der Kauffälle gegenüber 2017 ist leicht gestiegen. Die Preise sind in weiten Teilen des Kreisgebietes steigend. Bei einer Bodengüte von rund 70 (der beste Boden in Deutschland hat die Bodengüte 100) wurden im Bereich Euskirchen/Weilerswist für Ackerflächen durchschnittlich 6 Euro/m² bis 9 Euro/m² gezahlt, während in weiten Gebieten des südlichen Kreisgebietes bei Bodenzahlen von 30 bis 35 Bodenpunkten überwiegend Grünlandflächen zu durchschnittlichen Preisen von 1 Euro/m² bis 1,90 Euro/m² verkauft wurden.

Der Grundstücksmarktbericht enthält gemarkungsweise eine Liste aller Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen des Kreises. Bei den forstwirtschaftlichen Nutzflächen betrug der Flächenumsatz bei 97 Kauffällen insgesamt rund 188 ha. Der durchschnittliche Kaufwert lag bei 1,29 Euro/m² inkl. vorhandenem Aufwuchs, im Vorjahr bei 1,36 Euro/m². Bei Laub- und Nadelwald ist das Preisniveau dennoch leicht steigend.

Der Grundstücksmarktbericht enthält als Anlage eine Übersicht über gewerbliche Mieten im Kreis Euskirchen. Unter anderem finden sich dort Mieten für Ladenlokale, Büros und Praxen, aber auch teilweise für die Gastronomie. Diese Mietübersicht soll eine Orientierungshilfe zur Ableitung der marktüblich angemessenen Kaltmiete darstellen und der allgemeinen Markttransparenz dienen.

BORISplus.NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Der Grundstücksmarktbericht, die Bodenrichtwerte sowie erstmalig im Kreis Euskirchen die Immobilienrichtwerte für gebrauchte Eigentumswohnungen können über das Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.boris.nrw.de kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Die aktuellen Daten sind spätestens Ende März 2019 dort verfügbar. Die Immobilienrichtwerte stehen für die Städte Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich und Zülpich sowie für die Gemeinde Weilerswist zur Verfügung. Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können Grundstücksmarktberichte gegen eine Gebühr von 30,00 Euro erworben werden. Auf Antrag durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftlich aufbereitete oder bereitgestellte Daten sind ebenfalls kostenpflichtig. Telefonische Auskünfte: 02251/15-346 und 15-347.

 

15.3.2019LebenKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare redaktion

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite