Kreise, Kreis Euskirchen: Landrat Günter Rosenke und Kreiskämmerer Ingo Hessenius haben in dieser Woche den Entwurf des Haushaltes 2017 vorgestellt. Sie schlagen dem Kreistag vor, durch den Einsatz von Eigenkapital die Allgemeine Kreisumlage zu senken. Der Haushaltsentwurf beinhaltet Aufwendungen von circa 303 Millionen Euro und Erträge in einer Größenordnung von circa 295,6 Millionen. Die Lücke in Höhe von 7,3 Millionen Euro (Rundungsdifferenz) soll durch einen Griff in die Ausgleichsrücklage geschlossen werden.
Der Kreis verfügt über keine eigenen Steuereinnahmen, sondern partizipiert am Steueraufkommen seiner Städte und Gemeinden. Dazu erhebt der Kreis Umlagen, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Im Kreis Euskirchen sind dies neben der Allgemeinen Umlage eine Jugendamtsumlage, eine ÖPNV-Umlage und eine Förderschulumlage.
Insgesamt betragen nach jetzigem Stand im Jahr 2017 die Allgemeine Umlage circa 80,4 Millionen Euro und die Jugendamtsumlage etwa 49,9 Millionen. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft sowie der höheren Schlüsselzuweisungen steigen auch die Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden deutlich, in Summe um ca. 8,3 Millionen Euro. Die Hebesätze, die sich aus der Division des Bedarfs durch die Umlagegrundlagen ergeben, sinken in der Allgemeinen Umlage von 36,48 Prozent auf 34,95 Prozent sowie in der Jugendamtsumlage von 21,68 Prozent auf 21,67 Prozent.ÖPNV- und Förderschulumlage unterliegen besonderen Berechnungsmethoden. Durch den Griff in die Ausgleichsrücklage sinkt die Allgemeine Umlage sogar gegenüber dem Vorjahr um etwa 0,5 Millionen Euro, während die Jugendamtsumlage vor allem aufgrund deutlich gestiegener Aufwendungen für Kindertagesstätten um circa 1,8 Millionen steigt.
Im Vergleich der 31 Kreise in NRW steht der Kreis gut da. Bei den Hebesätzen der Allgemeinen Umlage im Jahr 2016 entspricht der Satz von 36,48 Prozent dem 6. Platz (von 31) in NRW bzw. dem 2. Platz im Rheinland. Beim Aufkommen der Allgemeinen Umlage je Einwohner liegt der Kreis Euskirchen mit 428,62 Euro auf dem 7. Platz in NRW bzw. dem 3. Platz im Rheinland. Bei der Jugendamtsumlage liegen derartige Vergleichswerte zwar nicht vor, laut Kreiskämmerer Hessenius ist es jedoch allgemein bekannt, dass die drei Kreise in NRW, in denen eine einzige Institution die Jugendamtsaufgaben für das gesamte Kreisgebiet wahrnimmt, wirtschaftlicher arbeiten als die Regionen, in denen die Jugendamtsstruktur stark zersplittert ist.
Zufrieden sind Landrat und Kreiskämmerer mit den aktuellen Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die dem Kreis Euskirchen einen, im interkommunalen Vergleich „sehr niedrigen“ Umlagebedarf und damit einhergehend eine entsprechend geringe Belastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden attestiert. „Dennoch ruhen sich Kreistag und Kreisverwaltung nicht auf ihren Lorbeeren aus, sondern setzen auch weiterhin ihre Bemühungen fort, die Umlagen niedrig zu halten“, so Landrat Rosenke.
Vereinzelte Kritik, die Kreisumlagen verursachten Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer, wiesen Landrat und Kreiskämmerer zurück. Bereits die steigenden Einkommen- und Umsatzsteueranteile der letzten Jahre, die auch im Kreis Euskirchen erheblich waren, konnten die Umlageerhöhungen nicht nur auffangen – vielmehr verbleiben davon sogar von 2010 bis 2017 kumuliert mehr als 50 Millionen Euro bei den Städten und Gemeinden.
Schwerpunkt des Kreishaushaltes sind mit circa 74 Prozent des Zuschussbedarfs die sozialen Leistungen, die neben der Landschaftsumlage unter anderem die Hilfen zur Erziehung, die Kindergärten, Unterhaltsvorschussleistungen, Grundsicherungsleistungen, Hilfen zur Pflege, Pflegewohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei Behinderungen umfassen.
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