Heimbach: Die Stadt Heimbach hat in ihrer letzten Sitzung der Stadtvertretung die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auch auf Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen beschlossen. Dafür musste die Satzung geändert werden. Dies bedeutet, dass künftig auch Dauercamper auf den Campingplätzen in Heimbach eine Zweitwohnungssteuer entrichten müssen. Die Steuer fällt an, wenn der Inhaber einer Zweitwohnung diese im Veranlagungszeitraum mehr als sechs Wochen für private Zwecke nutzt oder vorhält. Die Steuer berechnet sich auf Grundlage des Mietpreises und beträgt davon zehn Prozent. Der Satz wurde an die Steuersätze der umliegenden Kommunen angepasst. Die Satzung tritt am 1. Juli in Kraft. Zuvor wird noch ein steuerlicher Erfassungsbogen erstellt. Für die Campingplatzbesitzer ist im Mai eine Informationsveranstaltung vorgesehen.
Dauercamper in Heimbach müssen künftig Zweitwohnungssteuer zahlen
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