EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

Entfesselungspaket II: Mindestflächenvorgabe im LEP soll abgesenkt werden

Kreise, Kreis Euskirchen: Das Landeskabinett hat am 19. Dezember beschlossen, die im Landesentwicklungsplan vorgegebene Mindestfläche für Erstansiedlungen an Standorten, die für landesbedeutende flächenintensive Großvorhaben reserviert sind, von 80 ha auf 50 ha abzusenken. Diese Änderung gilt auch für die im Kreis Euskirchen gelegene Prime Site Rhine Region.

Landrat Rosenke, Vorsitzender des Verwaltungsrats der LEP-AöR und Kreiskämmerer Hessenius, der zugleich auch Vorstandsmitglied im gemeinsamen Kommunalunternehmen LEP-AöR ist, begrüßen diesen Schritt. Die Senkung der Mindestflächenvorgabe entspricht einer langjährigen Forderung des Kreistages. Der im Dezember 2016 beschlossene Landesentwicklungsplan ging auf diese Forderung allerdings nicht ein.

Stadt und Kreis hatten im Sommer den Regierungswechsel zum Anlass genommen, die neue Landesregierung zu bitten, eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplanes mit hoher Priorität anzugehen. Im Oktober konnte das Ansinnen dem zuständigen Minister Prof. Dr. Pinkwart persönlich vorgetragen werden.

„Ich bin erfreut, dass unsere Initiative Früchte getragen hat,“ so Landrat Rosenke: „Damit wird auch dem Wunsch des Kreistages Rechnung getragen, der in seiner Oktobersitzung nochmals die vorgetragenen Forderungen zur Änderung des Landesentwicklungsplanes bekräftigt hat.“ Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bei der Vermarktung der Fläche zeigen, dass eine formelle Mindestflächenvorgabe von 80 ha durchaus zu Schwierigkeiten führen kann. So hatte auch die landeseigene NRW.INVEST, deren Aufgabe auch die Vermarktung der Prime Site ist, im Januar 2016 eine Reduzierung als „dringend erforderlich“ erachtet.

Kreiskämmerer Hessenius: „Natürlich wünschen wir uns eine Erstansiedlung mit einer größeren Fläche. Gleichwohl ist es sinnvoll, mit einer Reduzierung dieser starren Vorgabe ein potenzielles Vermarktungshemmnis zu beseitigen. Insofern lockert das Entfesselungspaket II tatsächlich eine Fessel für unseren Standort.“

22.12.2017Land & LeuteKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare redaktion

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite