EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Doppelhaushalt soll die Kassen der Kommunen im Kreis Düren entlasten. [Foto: pixabay]

Kreisumlage sinkt: Kommunen müssen weniger zahlen

Kreise, Kreis Düren: Die 15 Städte und Gemeinden des Kreises Düren zahlen in den nächsten beiden Jahren weniger Geld an den Kreis Düren. Die so genannte Kreisumlage, die alle Kommunen aufbringen müssen, wird gesenkt. Das ergeben aktuelle Berechnungen der Verwaltung für den kommenden Doppelhaushalt des Kreises, der für 2019 und 2020 aufgestellt wird.

Wie Ihnen aus Gesprächen in den vergangenen Jahren bekannt ist, halte ich es grund- sätzlich für zielführend, dass der Kreis Doppelhaushalte verabschiedet, um sowohl der Kreisverwaltung aber auch und insbesondere den kreisangehörigen Kommunen Pla- nungssicherheit über einen längeren (Zweijahres-)Zeitraum zu geben. Vor diesem Hintergrund soll auch für die Jahre 2019/2020 wieder ein Doppelhaushalt erstellt und verabschiedet werden“,

informierte Landrat Wolfgang Spelthahn die Verwaltungsspitzen der 15 Kommunen im Kreis Düren in seinem Schreiben vom  3. August zum Thema „Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage“.

Der Kreis Düren finanziert sich zu einem großen Teil aus der Kreisumlage, weil er – anders als die Kommunen – keine eigenen Steuereinnahmen verzeichnen kann. Mit der Kreisumlage finanziert der Kreis zahlreiche Aufgaben für die 15 Städte und Gemeinden, zum Beispiel im Sozial- und Pflegebereich, bei der Grundsicherung im Alter oder für Unterkunftskosten. 2018 zahlen die Kommunen insgesamt 167,5 Millionen Euro Kreisumlage 2019 und 2020 werden es nur noch 167,1 Millionen sein. Der Hebesatz, mit dem die Umlage berechnet wird, sinkt deutlich von 43,4 auf 41,7 Prozent.

Dies sei auch Ergebnis der „mehrfach ausgeführten Sparanstrengungen“, teilt Landrat Wolfgang Spelthahn in einem Schreiben zur sogenannten Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2019/2020 mit. Dieses Schreiben muss den Bürgermeistern der Kommunen sechs Wochen, bevor der neue Doppelhaushalt in den Kreistag eingebracht wird, zugesandt werden. Die Kreisumlage basiert auf der Steuerkraft der Kommunen und der Höhe der Schlüsselzuweisungen (finanzielle Unterstützung des Landes). Auf Basis sogenannter Umlagegrundlagen wird ein Hebesatz festgesetzt. Diese auf der Steuerkraft und den Schlüsselzuweisungen fußende Umlagegrundlage steigt von 385,8 Millionen Euro auf 400,1 Millionen.

Angesichts steigender Kosten im Jugendhilfebereich muss allerdings die Jugendamtsumlage steigen, die alle Kommunen des Kreises Düren bis auf die Stadt Düren zu zahlen haben. Die Stadt ist ausgenommen, da sie ein eigenes Jugendamt unterhält. Für die übrigen 14 Städte und Gemeinden übernimmt der Kreis die Aufgaben mit seinem Jugendamt. Die Steigerungen resultieren im Wesentlichen aus dem massiven Ausbau die Kita-Plätze im Kreisgebiet und den sich daraus ergebenden hohen Betriebskosten.

Um seinen Aufgaben weiter gerecht werden zu können, muss die Jugendamtsumlage auf 63,4 im Jahr 2019 und 65,8 Millionen Euro 2020 steigen. Aber auch auf diesem Feld gibt es positive Zahlen: Der Jahresabschluss 2017 wird voraussichtlich einen Überschuss von 1,7 Millionen Euro ausweisen. Geld, das an die Kommunen zurückfließen wird.
Der Kreistag wird sich nach der Einbringung des Haushalts am 25. September genauer mit dem Zahlenwerk befassen. Die Verabschiedung ist für den 19. Dezember geplant.

10.8.2018PolitikKreise, Kreis Düren0 Kommentare redaktion

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite