EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

Extra-Zeit zum Lernen: StädteRegion Aachen will Kommunen bei Angeboten für Kinder und Heranwachsende unterstützen

Kreise, Städtereg. Aachen: Zur Schließung pandemiebedingter Lernlücken hat das Land ein Programm mit dem Titel „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ aufgelegt. Dabei handelt es sich um freiwillige außerschulische Angebote, die vor Ort geplant und durchgeführt werden. Verantwortlich für die Antragstellung und die Umsetzung sind die Schulträger und Jugendämter, also alle städteregionsangehörigen Kommunen. Das Land fördert die Kosten dieser Maßnahmen zu 80 Prozent, die Kommunen müssen einen 20-prozentigen Eigenanteil aufbringen. Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier will den kommunalen Anteil mit bis zu 100.000 Euro insgesamt aus dem Budget der Bildungszugabe der StädteRegion Aachen kofinanzieren.

„Mein ausdrücklicher Wunsch ist es, dass die Hilfe da ankommt, wo sie besonders dringend gebraucht wird. Social Distancing und Homeschooling haben den Alltag der Schülerinnen und Schülern in den vergangenen Monaten bestimmt und ihnen sehr viel abverlangt. Mit diesem Förderprogramm können außerschulische Bildungsangebote während und außerhalb der Schulferien, zum Beispiel an Wochenenden, durchgeführt werden. Die Angebote für Schülerinnen und Schüler aus allen Schulformen und Jahrgängen sollen gezielt dabei helfen, entstandene Defizite abzubauen“, erklärt der Städteregionsrat. Die Mitglieder des Städteregionsausschusses müssen seinem Vorschlag am 17. Juni noch zustimmen. Politisch beraten wird das Projekt auch schon am 9. Juni im Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die Mittel aus der Bildungszugabe in Höhe von 100.000 € sollen die städteregionsangehörigen Kommunen bei der Aufbringung des Eigenanteils unterstützen und einen Anreiz geben, das NRW-Förderprogramm umzusetzen. Um den Zweck der Bildungszugabe zu erhalten, sollen ausschließlich die Maßnahmen mitfinanziert werden, die Gruppenangebote in und bei außerschulischen Lernorten beinhalten. Individuelle fachliche Förderungen (Nachhilfe) sollen nicht berücksichtigt werden. „Die Höhe der maximal möglichen Kofinanzierung richtet sich nach dem Finanzanteil der Kommunen zur Regionsumlage“, erklärt Grüttemeier.

Die Umsetzung der Bildungszugabe ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen. Ihr Ziel ist, jedem Kind oder Jugendlichen pro Kalenderhalbjahr den Besuch eines außerschulischen Lernorts kostenlos zu ermöglichen.

28.5.2021Land & LeuteKreise, Städtereg. Aachen0 Kommentare redaktion

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite