Kreise, Kreis Euskirchen: Das Landeskabinett hat am 19. Dezember beschlossen, die im Landesentwicklungsplan vorgegebene Mindestfläche für Erstansiedlungen an Standorten, die für landesbedeutende flächenintensive Großvorhaben reserviert sind, von 80 ha auf 50 ha abzusenken. Diese Änderung gilt auch für die im Kreis Euskirchen gelegene Prime Site Rhine Region.
Landrat Rosenke, Vorsitzender des Verwaltungsrats der LEP-AöR und Kreiskämmerer Hessenius, der zugleich auch Vorstandsmitglied im gemeinsamen Kommunalunternehmen LEP-AöR ist, begrüßen diesen Schritt. Die Senkung der Mindestflächenvorgabe entspricht einer langjährigen Forderung des Kreistages. Der im Dezember 2016 beschlossene Landesentwicklungsplan ging auf diese Forderung allerdings nicht ein.
Stadt und Kreis hatten im Sommer den Regierungswechsel zum Anlass genommen, die neue Landesregierung zu bitten, eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplanes mit hoher Priorität anzugehen. Im Oktober konnte das Ansinnen dem zuständigen Minister Prof. Dr. Pinkwart persönlich vorgetragen werden.
„Ich bin erfreut, dass unsere Initiative Früchte getragen hat,“ so Landrat Rosenke: „Damit wird auch dem Wunsch des Kreistages Rechnung getragen, der in seiner Oktobersitzung nochmals die vorgetragenen Forderungen zur Änderung des Landesentwicklungsplanes bekräftigt hat.“ Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bei der Vermarktung der Fläche zeigen, dass eine formelle Mindestflächenvorgabe von 80 ha durchaus zu Schwierigkeiten führen kann. So hatte auch die landeseigene NRW.INVEST, deren Aufgabe auch die Vermarktung der Prime Site ist, im Januar 2016 eine Reduzierung als „dringend erforderlich“ erachtet.
Kreiskämmerer Hessenius: „Natürlich wünschen wir uns eine Erstansiedlung mit einer größeren Fläche. Gleichwohl ist es sinnvoll, mit einer Reduzierung dieser starren Vorgabe ein potenzielles Vermarktungshemmnis zu beseitigen. Insofern lockert das Entfesselungspaket II tatsächlich eine Fessel für unseren Standort.“
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