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Der Kreis Euskirchen hat die Regelung der Reitwege gelockert. [Foto: pd]

Reitwege: Gesetzgeber lockert die Zügel – besondere Bestimmungen im Kreis Euskirchen

Kreise, Kreis Euskirchen: Mit Beginn des neuen Jahres ist eine neue Reitregelung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Das neue Landesnaturschutzgesetz NRW erlaubt nach Paragraf 58 das Reiten im Wald vom Grundsatz her auf allen befestigten oder naturfesten Fahrwegen. Das gilt natürlich auch im Kreis Euskirchen. Allerdings gibt es hier fünf Waldgebiete, in denen seit dem 10. März eine Sonderregelung greift.

Zunächst gilt: Der Gesetzgeber hat das Reiten im Wald insgesamt erweitert, und zwar auf „Fahrwege“. Um Missverständnisse zu vermeiden, definiert der Kreis Euskirchen diese Fahrwege als befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die ganzjährig mit herkömmlichen – nicht geländegängigen – zweispurigen PKWs befahren werden könnten. So sollte ein „Begegnungsverkehr“ zwischen Reitern, Wanderern und anderen problemlos möglich sein.

Für Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise aber Sonderregelungen (in Form einer Allgemeinverfügung) erlassen und damit das Reiten auf gekennzeichnete Reitwege beschränken. Das hat der Kreis Euskirchen im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände getan. Die Allgemeinverfügung gilt in folgenden Waldgebieten:

Stadt Euskirchen:
– Schornbusch
– Hardtburg
– Billiger Wald

Stadt Bad Münstereifel:
– Stadtwald Bad Münstereifel

Gemeinde Weilerswist:
– Kottenforst-Ville-Wald

Die genannten Gebiete sind Wälder, die aufgrund von touristischen Zielen, der Besonderheit der Lage und der Nähe zu Stadtgebieten neben Reitern von vielen Erholungssuchenden, insbesondere Wanderern, Spaziergängern, Radfahrern, teilweise Mountainbikern usw. zur Freizeitgestaltung genutzt werden. In diesen Gebieten sind seit Jahren gekennzeichnete Reitwege in dem Maße vorhanden, dass erholungsuchende Reiter diese Waldflächen durchqueren können und zum größten Teil ein weitreichendes Wegenetz, auch mit Anschluss an die Nachbarkreise, zur Verfügung steht.

Die bisherige Regelung (Trennung der Nutzung) in den fünf Waldgebieten reduzierte das Konfliktpotential und hat sich nach Überzeugung des Kreises Euskirchen bewährt. Auch wird das bestehende Reitwegenetz regelmäßig unterhalten. Wichtig: Die ausgewiesenen Reitwege sind ausdrücklich den Reitern vorbehalten. Wanderer und Radfahrer dürfen die gekennzeichneten Reitwege und Reitbanketten nicht nutzen! Karten mit den Reitwegen in den einzelnen Waldgebieten sind unter www.kreis-euskirchen.de zu finden.

INFO
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das Reiten im Wald oder in der freien Landschaft nach den landesrechtlichen Vorschriften nur gestattet ist, wenn das Pferd mit einem gültigen Reitkennzeichen ausgestattet ist. Die Reitplakette kann bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises beantragt werden und gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr. Die Reitabgabe wird an die Bezirksregierung weitergeleitet und dient der Anlage und Unterhaltung der Reitwege.
Weitere Informationen: www.kreis-euskirchen.de
16.3.2018LebenKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare redaktion

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