Kreise, Städtereg. Aachen: Obwohl es in der StädteRegion Aachen noch keinen nachgewiesenen Fall von Blauzungenkrankheit gibt, gehört seit Montag (21.1.) auch die StädteRegion Aachen zum Sperrgebiet. Die Halter von Rindern, Schafen und Ziegen sind nicht nur aufgefordert, die Tierhaltung (wie ohnehin vorgeschrieben) beim Veterinäramt zu melden, es gelten jetzt auch Handels- und Transportbeschränkungen für die Wiederkäuer.
In einem Rinderbestand im rheinland-pfälzischen Wincheringen (Landkreis Trier-Saarburg) war die Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Ein bereits bestehendes Sperrgebiet, das schon im Dezember nach einem Ausbruch der Seuche in Baden-Württemberg eingerichtet wurde, musste deshalb ausgeweitet werden. In den Sperrgebieten ist der Viehverkehr eingeschränkt worden, um eine weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. Alle Halter von Wiederkäuern sollten sich darüber informieren, welche Regelungen derzeit für den Transport der Tiere gelten. Die Regelungen sind sehr differenziert je nach Alter und Art der Tiere und dem Zweck des Transportes. So wird teils eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit gefordert, teils ein Nachweis im Blut, dass das Tier gesund ist. Detaillierte Informationen finden Betroffene unter www.staedteregion-aachen.de/blauzungenkrankheit.
Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die durch Insektenstiche übertragen wird. Von der Blauzungenkrankheit sind alle Wiederkäuer, insbesondere Schafe und Rinder, selten auch Ziegen betroffen. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Laut einer Mitteilung der StädteRegion Aachen können Fleisch- und Milchprodukte verzehrt werden.
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