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Wer möchte Jugendschöffe werden? Kreise suchen ehrenamtliche Laienrichter

Kreise: Immer öfter müssen sich Jugendliche und Heranwachsende vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben den Berufsrichtern sind dort Laienrichter – die Schöffen – tätig, die von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen vorgeschlagen werden. Schöffinnen und Schöffen sind damit ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt an keine Weisungen gebunden. Sie fällen ihre Urteile gemeinsam und gleichberechtigt mit ihren juristisch ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen.

Im ersten Halbjahr 2018 werden nun bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Neu ist, dass sich diesmal auch Jugendschöffen bewerben können, die bereits zwei Amtsperioden im Amt sind. Schöffen sollten grundsätzlich über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Um Schöffe zu werden, werden auch bestimmte formale Voraussetzungen verlangt. Schöffe kann nur werden, wer

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
  • zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die beziehungsweise den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte,
  • zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2019) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist,
  • zum Zeitpunkt der Wahl (2018) im entsprechenden Kreis wohnt.

Bewerbungsverfahren für die nächste Wahlperiode
Kreis Düren: Interessenten für das Amt der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen bewerben sich bitte schriftlich bis zum 6. April bei der Stadt Düren – Jugendamt, City-Karree, Wilhelmstraße 34, 52349 Düren.
Kreis Euskirchen: Eine Bewerbung ist ab sofort bis zum 29. März möglich. Dazu gibt es auf der Internetseite des Kreises Euskirchen ein Bewerbungsformular www.kreis-euskirchen.de. Außerdem können sich Interessenten im Rathaus ihrer jeweiligen Kommune melden und dort ein entsprechendes Formular ausfüllen.

19.1.2018Land & LeuteKreise0 Kommentare pg

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