Eifel: KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.Es will insbesondere kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen sowie Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzen, ihre Arbeit sowie die Ergebnisse ihrer Arbeit digital zu dokumentieren, ggf. inhaltlich sowie technisch aufzubereiten und in ansprechender Form im Internet und in den sozialen Medien zu veröffentlichen.
Die durch KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ermöglichte digitale Content-Produktion (z. B. Audiopodcast, Video, Livestream) soll in bestehende, nachhaltige Konzepte oder Strategien für die digital gestützte Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der geförderten Institutionen und Projektträger eingebettet sein, entsprechende Kompetenzen und Kapazitäten dieser Kultureinrichtungen stärken und damit mittelfristig auch einen Beitrag zu ihrer digitalen Transformation leisten. KULTUR.GEMEINSCHAFTEN knüpft an bestehende Förderprogramme, Initiativen und Projekte der Länder und des Bundes in diesem Bereich an und wird sich eng mit diesen vernetzen. Die geförderten Einrichtungen und Projektträger sollen aktiv dabei unterstützt werden, über digitale Kanäle zur Erhöhung der kulturellen oder künstlerischen Angebotsvielfalt beizutragen, die Sichtbarkeit ihrer Arbeit zu erhöhen, mit ihrem regulären Publikum auch außerhalb physischer Begegnungsräume zu interagieren, neue Personengruppen anzusprechen und damit nicht nur in Krisenzeiten gegebenenfalls auch ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern (z. B. durch Abonnements, stream on demand, pay per view etc.).
Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles). Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.
Gefördert werden Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Maßnahme. Anzustreben ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch den Antragstellenden; dieser Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch Eigenleistungen sowie durch Drittmittel (Stiftungen, Spenden, weitere öffentliche Zuwendungen etc.) erbracht werden. Bei Anträgen auf Förderung in den Fördermodulen 1, 2 und 3 sollte der Anteil der beantragten externen Dienstleistungen in Fördermodul 2 nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen. Einrichtungen können sich seit dem 15.9.2020 ausschließlich über die KULTUR.GEMEINSCHAFTEN-Website bewerben.bewerben.
Alle Infos unter https://kulturgemeinschaften.de/
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