Eifel: In vielen Kreisen ist die bundeseinheitliche „Notbremse“ pünktlich zu den Feiertagen außer Kraft, die 7-Tage-Inzidenzen sind unter 100 gesunken. Dazu zählen auch die Kreise Düren und Euskirchen. Essen gehen, ein Museum besuchen oder in den Tierpark gehen, sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Doch was gilt denn nun? Wo brauche ich einen Schnelltest und wie lange ist der gültig? Muss ich mich vorher anmelden? Kann ich einfach in ein Geschäft gehen zum Einkaufen? Gelten in Nordrhein-Westfalen die gleichen Bedingungen wie in Rheinland-Pfalz? Kennen Sie sich in den Corona-Verordnungsdschungel noch aus? Wir von der EIFELON-Redaktion haben uns durch die Verordnungen gelesen und Ihnen an dieser Stelle einmal ein paar wichtige Regelungen zusammengefasst:
Zunächst zu Nordrhein-Westfalen
Alle Angaben gelten für die Kreise Düren und Euskirchen, für die StädteRegion Aachen dagegen noch nicht – hier sind die Inzidenzzahlen noch zu hoch und es gilt weiterhin die „Bundesnotbremse“.
- Gastronomie: Die Außengastronomie ist wieder geöffnet. Für einen Besuch muss allerdings ein negativer Test vorgelegt werden, der von einem offiziellen Testzentrum ausgestellt werden muss.
- Museen, Tierparks, Einrichtungen wie Kletterparks: dürfen öffnen, allerdings ist eine Voranmeldung notwendig, ein negativer Test braucht nicht vorgelegt werden. Einem Besuch z.B. im Freilichtmuseum Kommern, im Burgenmuseum Nideggen, in den Römerthermen Zülpich oder im Seepark Zülpich (die Adventure-Golfanlage und der Flying-Fox-Park sind wieder geöffnet) steht also nichts im Wege.
- Einkaufen: Geschäfte die nicht der Grundversorgung dienen dürfen wieder ohne Terminvergabe öffnen. Allerdings müssen die Kunden einen negativen Test vorlegen.
- Übernachten: Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen wieder öffnen allerdings nur, wenn eine Selbstversorgung möglich ist und ein negativer Test vorliegt. Für Hotels und Pensionen bedeutet dies, dass das Zimmer ein eigenes Bad haben muss und Frühstück auf dem Zimmer serviert wird. Auf Campingplätzen sind vorerst nur Wohnwagen oder Wohnmobile mit eigenen sanitären Einrichtungen erlaubt.
- Konzerte: Unter freiem Himmel dürfen maximal 500 Personen der Musik lauschen. Voraussetzung sind negative Tests der Besucher, Mindestabstände und ein fester Sitzplan
- Freibäder: dürfen nur zur Sportausübung öffnen, die Liegewiesen bleiben also geschlossen
Sie planen einen Ausflug in den südlicheren Teil der Eifel, z.B. in die Vulkaneifel? Denken Sie daran, dass sie dann das Bundesland wechseln und in Rheinland-Pfalz die Corona-Verordnung ein klein wenig anders ist – es wäre ja zu einfach, wenn überall die gleichen Regeln gelten würden. Allerdings liegen alle rheinland-pfälzischen Eifelkreise unter der Marke 100. Die Regelungen für die Punkte Gastronomie, Übernachtungen und Freizeiteinrichtungen sind die gleichen wie in Nordrhein-Westfalen. Das Einkaufen in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, ist etwas einfacher: Kein Termin und auch kein Test. Begrenzungen gibt es nur durch die Größe der Geschäfte (1 Person pro 10 Quadratmeter). Für Kultur unter freiem Himmel gilt in Rheinland-Pfalz: maximal 100 Besucher mit negativem Testergebnis, Abstandsregeln und fester Sitzplatz. Die Freibäder dürfen erst ab dem 2. Juni wieder öffnen.
Thema Tests
Auch hier wieder kleine Unterschiede zwischen den Ländern: In Nordrhein-Westfalen ist der Test 48 Stunden gültig, in Rheinland-Pfalz nur 24 Stunden. Allerdings dürfen dort auch andere Einrichtungen als die offiziellen Testzentren Selbsttest anbieten. D.h. dass zum Beispiel Gäste vor einem Restaurant unter Aufsicht einen Selbsttest vornehmenkönnen, der Gastronom das Ergebnis bestätigt und die Besucher bei negativem Befunde ins Lokal gelassen werden dürfen. Diese Tests sind allerdings in Nordrhein-Westfalen nicht anerkannt. Wer also zwischen den beiden Bundesländern hin und her fahren und Restaurants oder Hotels besuchen möchte, sollte auch in Rheinland-Pfalz in einem der offiziellen Testzentren einen Test machen lassen.
Die Zusammenstellung haben wir nach bestem Wissen erstellt, einen juristischen Anspruch auf Gültigkeit haben die Ausführungen nicht. Weitere Lockerungen erfolgen, wenn die Inzidenzen unter den Wert von 50 sinken. In Rheinland-Pfalz hat einen Stufenplan entwickelt und dort gibt es ab dem 2. Juni weitere Lockerungen.
Um sicher zu gehen, welche Regelungen in welchem Kreis und Bundesland aktuell sind, sollte jeder einen Blick auf die entsprechenden Kreis-Seiten werfen. Dort gibt es auch Auflistungen über die Testzentren und die jeweiligen Öffnungszeiten:
https://www.kreis-dueren.de
https://corona.kreis-euskirchen.de/
https://www.staedteregion-aachen.de
Die Coronaschutzverordnungen der Länder gibt es hier:
CoronaschutzverordnungNRW
CoronaschutzverordnungRLP
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